Hallo,
ich hab mal eine Frage zu der Berechnung der Urlaubstage..
Mein letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz ist der 02.07.
Ich habe 26 Urlaubstage im Jahr und bis dahin nur 8 Tage verbraucht.
Kann ich dann die 18 Urlaubstage vor dem 02.07. nehmen?
Danke!! lg
Urlaubstage berechnen??
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von krebs87 - 17.01.12 - 16:28 Uhr
Beitrag von celina2002 - 17.01.12 - 16:36 Uhr
ich habe auhc anspruch auf 26 tage aber da mein MU-schutz am 24.5 beginnt hab ich nur noch anspruch auf 17 tage.. ich denke bei dir werden es auch weniger sein.. aber die tage wo übrig sind kannst du vor deinem MU-schutz nehmen..
Beitrag von elsi84 - 17.01.12 - 16:43 Uhr
Ich dachte der Urlaubsanspruch gilt bis Ende Mutterschutz, also bis 8 Wochen nach Entbindung.
Beitrag von celina2002 - 17.01.12 - 16:45 Uhr
ja das stimmt aber jahresurlaub sind 26 tage.. wenn sie im juli in mu-schutz geht dann noch 8 wochen nach et ist es schätze ich mal ende september anfang okt???? also kein anspruch auf volle urlaubstage sondern ca 1-3 tage weniger denk ich mal..
Beitrag von elsi84 - 17.01.12 - 16:48 Uhr
Dann wären es ja ca. 19,5 Tage. Also 26/12*9 = 19,49 Tage... Oder vertue ich mich da jetzt? Und sie darf bzw. muss ihn ja vor dem MuSchu nehmen.
Beitrag von celina2002 - 17.01.12 - 16:58 Uhr
also mein arbeitgeber meinte das ich auch anschliessend an mu-schutz nehmen kann bevor die elternzeit los geht...die rechnung müsste passen.. minus 8 tage die sie schon genommen hat bleiben noch knapp 11,5 :)
Beitrag von reddamon - 17.01.12 - 16:59 Uhr
Hallo,
dir steht ganz normal Urlaub zu bis zum Ende des Mutterschutzes! Also dein vorraus. ET müsste der 14.8. sein, somit endet dein MuSchu am 09.10.12, d.h. du hast für 2012 bis einschl. Oktober Urlaubsanspruch...dir stehen 22 U-tage zu (26/12x10)
lg
Beitrag von reddamon - 17.01.12 - 17:01 Uhr
Ach ja und der <urlaub muss nicht vor dem MuSchu genommen werden! Enttweder wird er an die Elternzeit dran gehangen oder eben an den MuSchu...er verfällt nicht!!! Das ist geserzlich geregelt, das selbe gilt für Überstunden!!!
