Was denkt ihr? elterliche Sorge

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Beitrag von stellungnahme - 17.01.12 - 19:22 Uhr

hallo,

mein Ex-Mann hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Unsere Tochter ist jetzt fast 8 Jahre alt und hat noch zwei Geschwister aus meiner jetzigen Beziehung, zu welchen sie eine innige Beziehung hat. Leider haben wir auf die Anträge Ihres Vaters so ziemlich alles durch. Einen fast 5 jährigen Sorgerechtsstreit mit unzähligen Befragungen, ein familienpsychologisches Gutachten, Jugendamtstermine, ein Verfaahrenspfleger, beleidigende Schriftsätze mit schlimmen Unterstellungen, Lügen mir gegenüber usw.. Es scheint, als sei jedes Mittel recht, damit unsere Tochter zu ihm zieht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte er auch beantragt und es wurde daraufhin mir zugesprochen. Er hat ein großzügiges, erweitertes Umgangsrecht.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass mir schnellstmöglich das alleinige Sorgerecht übertragen werden soll, der gleichen Meinung ist auch der Verfahrenspfleger, da der KV mir gegenüber sehr aggressiv ist und unsere Tochter eine stärkere Bindung zu mir und natürlich auch zu ihren Geschwistern hat und bei weiterer Verzögerung sie unter dem Sorgerechtsstreit weiter leidet. Nur die Mitarbeiterin vom Jugendamt ist anderer Meinung. Was denkt Ihr hat mehr Gewicht vor dem Richter? Jugendamt oder Gutachter und Verfahrenspfleger?
Übernächste Woche ist der Gerichtstermin...
LG

Beitrag von scullyagent01 - 17.01.12 - 19:42 Uhr

Eigentlich ist es weder für Dich, noch für deinen Mann möglich das AS zugesprochen zu bekommen.

Das JA gibt eine Stellungnahme ab, entscheiden tut allein ein Richter. Und entscheident ist wie er die vorgelegten Dokumente wertet, wie die Anwälte agieren und welchen Eindruck er von den Parteien gewinnt.

Ich denke dir bleibt nix anderes übrig , als den Termin abzuwarten.

Scully

Beitrag von comapo - 17.01.12 - 20:07 Uhr

Hallo,

das ist wirklich schwierig einzuschätzen, aber ich denke, dafür, dass es beim GSR bleibt oder das ASR zu Dir geht spricht, dass Du bereits das ABR hast und eure Tochter bei Dir lebt.

Ich würde das Gutachten und die Jugendamtsstellungnahme mal daraufhin scannen, bei wem die größere Bindungstoleranz gesehen wird (also nicht zu wem eure Tochter die engere Bindung hat, sondern wer die Bindung zum anderen Elternteil besser akzeptiert, fördert, ihr den Wechsel leichter macht).

Auch die Geschwisterbindung spricht für einen Verbleib bei Dir. Wie sieht es mit Beibehaltung der Schule und des restlichen gewohnten Umfelds aus?

Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie man so schön sagt....

LG

Beitrag von manavgat - 17.01.12 - 21:10 Uhr

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt kann ja gerne irgendetwas meinen. Das steht aber nicht über dem Gutachten und in aller Regel werden Geschwister nicht getrennt.

Behalte die Ruhe, das wird schon gut gehen.

Gruß

Manavgat