Elternzeit 'verschenkt' oder kann ich noch anhängen?

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Beitrag von saphira76 - 17.01.12 - 22:19 Uhr

Hallo Zusammen,

ich habe schon die Suchfunktion gequält, aber werde nicht so schlau daraus.. Zu meiner Situation.

Mein erstes Kind kam im Dezember 2008 zur Welt, hatte dann für 2 Jahre Elternzeit angemeldet und fristgerecht 2010 um 1 weiteres Jahr verlängert - somit hatte ich Elternzeit bis Dezember 2011.

Unser zweites Kind ist dann im August 2011 geboren und ich habe wieder für zwei Jahre Elternzeit angemeldet.
Nun habe ich bald ein weiterführendes Gespräch mit meinem AG. Mein Wunsch ist ab August 2013 in TZ zu arbeiten, was er mir wohl ermöglichen möchte.

Nun zu der Frage: ich könnte ja noch das 3. Jahr EZ anhängen und somit muss er mir ja auf jeden Fall TZ gewähren.

Was ist denn mit den knapp 4 Monaten EZ von meinem ersten Kind? Habe ich die noch, kann ich die noch nehmen und bis wann? Hätte ich das angeben müssen etc. etc.

(auch diese MOnate wären nur zum verlängern, möchte dann auf jeden Fall wieder arbeiten.

Sorry, dass es so lang geworden ist und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

VG
saphira76

Beitrag von susannea - 17.01.12 - 23:40 Uhr

Die sind verbraucht, denn die liefen ja ganz normal bis Dezember 2011. Mir ist auch nicht klar, warum du nicht erst danach Elternzeit fürs 2. Kind, wie es korrekt gewesen wäre, angemeldet hast. Somit hattest du zwei Elternzeiten gleichzeitig und hast Zeit verschenkt!

Beitrag von cat_t - 18.01.12 - 09:53 Uhr

Hallo #blume

wenn der AG mitspielt, könntest Du die restl. 4 Monate EZ bis zum 8. Lebensjahr des 1. Kindes übertragen. Ein Anrecht darauf hast Du nicht.

Wir habens damals genauso gemacht (es handelte sich allerdings um fast 12 Monate bei uns) und der AG meines Mannes hatte der Übertragung damals zugestimmt.

#liebdrueck
Sanne #sonne

Beitrag von saphira76 - 18.01.12 - 14:03 Uhr

Danke für die Antworten und Sch....
Ich dachte, dass es 'automatisch' noch drangehängt werden könnte.
Kann ich dass jetzt noch=???

Beitrag von cat_t - 18.01.12 - 14:26 Uhr

Hallo #blume

Ja, fragen kannst Du immer. Aber wie gesagt, der AG ist nicht verpflichtet, das zu genehmigen.

Google mal im Netz unter "Übertragung Elternzeit".

Was ist mit dem 3. Jahre Deines 2. Kindes?

#liebdrueck
Sanne #sonne

Beitrag von saphira76 - 18.01.12 - 17:37 Uhr

Hi,
wie blöd, ich ärgere mich total. Jetzt im nachhinein les ich den Text auch anders. Irgendwie ist mir da gar nicht in den Sinn gekommen, die zweite EZ erst im November (für Dezember) zu beantragen. Mein AG hat mir leider auch kein Hinweis gegeben...

Das 3. Jahr werde ich entweder direkt dran hängen und TZ arbeiten oder für später aufbewahren. Ich möchte dieses dritte Jahr (und auch die 4 Monate) als evtl. Puffer haben, falls mein AG sagt TZ geht nicht. Dann muss er es mir ja gewähren und ich könnte zeigen, dass der Job auch so funktioniert... Die Gespräche gehen jetzt los diesbezüglich.

Nur Interessehalber (um ich besser zu ärgern): hätte ich erst für Dezember beantragt, hätte er doch nichts dagegen sagen können, oder?

VG
Saphira76

Beitrag von cat_t - 19.01.12 - 09:24 Uhr

Hallo #blume

Aufbewahren kannst Du das 3. Jahre Deines 2. Kindes bis zum 8. Lebensjahr nur dann, wenn der AG mitspielt. Meinst Du, Den AG spielt da mit?

Das einzige, was Dir Dein AG tatsächlich nicht verwehren kann, ist, daß 3. Jahr des 2. Kindes im Anschluß an die 2 Jahre (Aug 13) anzuhängen (Antragsfristen beachten!). Alles andere ist Goodwill.

#liebdrueck und viel Erfolg
Sanne #sonne

Beitrag von saphira76 - 19.01.12 - 22:00 Uhr

Hallo,
vielen Dank dir noch einmal.
Ich habe heute auch noch mit dem 'Amt' der Stadt telefoniert und mich da auch noch schlau gemacht habe.
Die 4 Monate sind auf jeden Fall Goodwill vom AG (egal wie ich es auch gemacht hätte). Werde irgendwann das 3. Jahr direkt anmelden und sofort anmelden, dass ich dann Teilzeit arbeiten möchte, somit kann er mir diese auch nicht verwehren.
Hätte ich erst im Dezember die drei Jahre für mein zweites Kind angemeldet, hätte ich die 4 Monate von August - Dezember 14 auch übertragen lassen müssen und der AG müsste zustimmen, weil mein zweites Kind im August ja drei wird. Alles was darüber, sprich nach dem 3. Geburtstag ist, muss vom AG genehmigt werden.
Da mein AG meine zweite Elternzeit bestätigt und anerkannt hat, hat er damit anerkannt, dass ich die erste Elternzeit vorzeitig beendet habe. Darüber gibt es wohl auch Rechtsprechungen.

Jetzt muss ich nur noch abwarten, wie sich mein toller AG das so vorstellt.
Nochmal Danke.
Viele Grüße

Beitrag von cat_t - 20.01.12 - 07:59 Uhr

Hallo #blume

bitte, gern geschehen:-)

#liebdrueck
Sanne #sonne