Kreuzfahrt auf der Concordia

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Beitrag von kaddel123 - 18.01.12 - 07:50 Uhr

Hallo!
Hatten für die Herbstferien eine Kreuzfahrt auf der Concordia gebucht. Wer noch und habt ihr schon Infos ob es ein Ersatzschiff gibt oder man auf eine andere Route umbuchen muß?
Wie geht ihr jetzt mit der Situation um?

Gruß Katja

Beitrag von sweetbaby06 - 18.01.12 - 11:02 Uhr

Meine Schwiegis wollten am 4. Feb. auch mit der Concordia fahren. Jetzt wurde vom Reiseveranstalter gesagt, dass sie sich die nächsten paar Tage melden werden u sie dann erfahren, ob das Geld erstattet wird od eine andere Schiffsgesellschaft gefunden ist!

Sollten sie das Geld zurück bekommen, wollen sie mit uns im Juni nach Mallorca #zitter;-)

Beitrag von ostsonne - 19.01.12 - 10:10 Uhr

Hier mal die Infos aus dem Reisebüro, die wir hier dazu bekommen haben:

Mittwoch, 18. Januar 2012, 11:23 Uhr
Erstattung für Reisende mit Abreisen zwischen dem 27.01. und 25.02.2012

Wir möchten Sie informieren, dass wir die Kreuzfahrten aufgrund des tragischen Schiffsunglücks am 13.01.2012 bedauerlicherweise absagen müssen.

1. Erstattung des bereits bezahlten Reisepreis und zusätzlich Gutschrift von 30% des bereits gezahlten Kreuzfahrtpreises auf eine zukünftige Kreuzfahrt bis 31.12.2012

oder:

2. Umbuchung auf eine 7-tägige Kreuzfahrt ab Januar bis einschließlich Juni 2012 an bzw. eine 11-tägige Kreuzfahrt mit der Costa neoRomantica vom 20.02.2012 bis 25.03.2012. Der Kreuzfahrtpreis bleibt bei gleichwertiger Unterbringung gleich. Anreiseleistungen buchen wir zum tagesaktuellen Preis hinzu.

Dieses Angebot ist bis 31. Januar 2012 gültig.

Sollte keine Alternative gewünscht werden, können die Kunden kostenfrei stornieren.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Beitrag von diskurs - 18.01.12 - 13:04 Uhr

Die Vertragsleistung, Reise mit der Concordia am...., ist nachträglich, d. h. nach Vertragsschluss, unmöglich geworden. Du kannst vom Vertrag zurücktreten. Den bereits bezahlten Reisepreis kannst du zurück verlangen. Ob du vom Veranstalter bzw. Reederei daneben Schadenersatz fordern kannst (entgangene Urlaubsfreuden, genommene Urlaubstage, Aufwendungen etc.) hängt davon ab, ob ein Verschulden vorlag. Dies wird sich ja in den nächsten Tagen herausstellen. Ersatzweise angebotene Kreuzfahrten müssen aber ähnlich in Komfort, Preis, Route und natürlich in der gebuchten Zeit liegen. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.