KV unbekannt verzogen

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Beitrag von klecks80 - 18.01.12 - 08:38 Uhr

Hallo Mädels,

melde mich heute zum ersten Mal in Forum "Familienleben" weil ich ein großes Problem mit dem KV (Kindesvater) habe.

Problem: Ich wollte ende letzten Jahres ein Kinderreisepass für meine Tochter (11 Jahre alt) beantragen. Die von dem Bürgerservice benötigt dafür aber die Einwilligung des KV (gemeinsames Sorgerecht, leider). Da aber bereits seit gut 6 Jahren kein Kontakt mehr besteht, hatte ich nur noch die Adresse, die bei Scheidung- und Unterhaltsprozess angegeben war. Ich hatte nun einen Brief an ihn geschrieben, mit Einwilligungserklärung vom Bürgerservice und 2 Passbildern, und diese per Einschreiben + Rückantwort hingeschickt. Gestern kam der Brief zurück mit dem Vermerk: Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln. heißt das soviel wie unbekannt verzogen??? Nun weiß ich nicht wie ich an seine Einwilligung kommen soll.

Kann mir jemand von Euch helfen????

Sorry für´s #bla#bla, bin momentan echt hilflos.

lg dini

Beitrag von scullyagent01 - 18.01.12 - 08:44 Uhr

In dem Fall gehst Du zum Amtsgericht und läßt seine Unterschrift durch Gerichtsbeschluß ersetzten.

Das blöde ist in deinem Fall, das Du leider genau aus diesem Grunde auch kein Alleiniges Sorgerecht bekommen wirst. denn dazu braucht das Familiengericht eine ladungsfähige Anschrift.

Scully

Beitrag von klecks80 - 18.01.12 - 08:57 Uhr

danke für deine antwort scully!!

weißt du auch, wie lange sowas dauert beim amtsgericht?? das ist ja ne tolle aussicht zwecks alleinige sorgerecht:-[, denn wir sind am überlegen ob wir es beantragen tun. wir würden ja in zukunft immer wieder zu solchen schwierigkeiten kommen.

ohh man, was für eine sch...e. damals hatte er uns das alleinige sorgerecht schon zugesichert aber denn vor gericht zurückgezogen. nur probleme mit dem kerl.

aber dennoch nochmal #danke

Beitrag von blaue-rose - 18.01.12 - 09:13 Uhr

Hallo Klecks,

wende dich an das Einwohnwehrmeldeamt der betreffenden Gemeinde/ Stadt .Dort könnte bekannt sein wohin er umgezogen ist.

FG

Beitrag von scullyagent01 - 18.01.12 - 09:49 Uhr

Ich würde in jedem Fall einen Anwalt befragen. Ich glaube die Unterschrift ersetzten zu lassen geht innerhalb weniger Tage, Und so oft braucht man die Unterschrift bei gem. Sorge auch nicht: Pass ist eine und Konten für das Kind die andere.

Bei Kindergarten- u. Schulanmeldungen reicht deine Unterschrift vollkommen aus. Auch beim Arzt hat meine Unterschrift alleine immer gereicht - auch bei Operationen.

Vor daher sind die Gerichte der Meinung das die alleinige Sorge nicht notwendig ist.

Scully

Beitrag von chuzzle - 18.01.12 - 11:22 Uhr

Hi Scully,

hier muss ich korrigieren. Es mag durchaus sein, dass Ärzte nicht nachfragen, aus meiner Erfahrung sind sie aber eigentlich dazu verpflichtet. Ich hatte die Problematik bei einer Zahn-OP meiner Tochter. Ich habe die alleinige Sorge und bin neu verheiratet, meine Tochter trägt den Namen ihres Stiefvaters. Daher gehen alle in den meisten Fällen davon aus, dass er auch der leibliche Vater ist. Als es ans Unterschreiben ging, habe dann nur ich unterschrieben und bei Nachfrage erklärt, dass mein Mann nicht sorge-/bzw. erziehungsberechtigt ist. Ich musste dann zum OP-Termin eine Negativbescheinigung mitbringen, andernfalls hätte man ohne Unterschrift des leiblichen Vaters nicht operiert.

LG, chuzzle

Beitrag von orphel - 18.01.12 - 21:06 Uhr

Hallo Scully,

aus der Erfahrung meiner besten Freundin ist es nicht überall möglich, seine Kinder im Kiga bzw. Schule ohne die Unterschrift des KV anzumelden. Bei uns ist es Pflicht bei geteiltem Sorgerecht.

LG Orphel

Beitrag von scullyagent01 - 19.01.12 - 07:56 Uhr

Pflicht ist es hier auch - ich hab nur bei keinem, weder beim Arzt noch beim Schulleiter das Sorgerecht thematisiert.

Ich hab unterschrieben und Ende.

Wenn man das selbstbewußt genug macht fragt keiner nach!

Scully

Beitrag von chuzzle - 19.01.12 - 10:22 Uhr

Stimmt. Im Nachhinein hab ich mich auch geärgert, dass ich meinen Mann nicht einfach hab unterschreiben lassen und fertig. Gerade wegen dem gemeinsamen Familiennamen kommt ohnehin keiner auf die Idee nachzufragen.

Beitrag von ellannajoe - 18.01.12 - 13:08 Uhr

Hallo,

mach doch eine EMA bei der Gemeinde/Stadt und wenn die Adresse dann bekannt ist und er nicht reagiert, dann würde ich die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen.

#winke

Beitrag von shorty23 - 18.01.12 - 15:31 Uhr

Hallo dini,

beim Einwohnermeldeamt bekommst du heraus, wo er hingezogen ist, dort muss er ja seine neue Adresse angeben. Ich musste so mal meinen Vermieter ausfindig machen um ihm die Kündigung zu schicken #aerger Kostet leider ein paar Euro Bearbeitungsgebühr.

LG

Beitrag von klecks80 - 18.01.12 - 17:01 Uhr

vielen lieben dank für eure zahlreichen antworten. habe jetzt nochmal das JA darauf angesetzt. wenn die nichts erreichen bekomm ich ein schreiben womit ich denn den kinderreisepass beantragen kann.

#danke#danke#danke

lg dini