Steuerklassenwahl und Unterhalt

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Beitrag von scura - 18.01.12 - 10:51 Uhr

Hallo,

ich möchte bitte nicht angegriffen werden sondern einen ehrlichen Rat:

Ich werde jetzt einen neuen Job beginnen. 30Stunden die Woche. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich werde ein bisschen mehr verdienen als er. Mein Mann ist in Privatinsolvenz und hat noch zwei Kinder aus früherer Beziehung, denen er unterhaltspflichtig ist. Wir haben ein gemeinsames Kind.
Das Jugendamt pfändet den Unterhalt + die Lohnsteuerrückzahlung des Jahres. Wir hatten bisher die Steuerklassen 3 (für ihn) und 5 (für mich), da ich auf 400€ Basis gearbeitet habe.

Ich möchte gerne die Steuerklassen tauschen. Ohne Pfändungen wäre 4/4 ideal. Wenn ich jetzt auf der 3 arbeiten würde, könnte das Jugendamt doch nur seinen Teil der Lohnsteuerrückzahlung pfänden. Sehe ich das richtig? Am Ende hätte ich doch mehr von meinem Gehalt?

Würde der Nettolohn bei ihm sinken, müsste das Jugendamt die die Unterhaltshöhe neu berechnen?

Es geht nicht darum, das er keinen Unterhalt zahlen möchte.... das möchte ich hier ausschliessen. Es geht allein um die Höhe.

Beitrag von mienchen11 - 18.01.12 - 11:00 Uhr

Hallo....

Ich kann dir nur teilweise Antworten.....

Wenn der Nettogehalt deines Mannes sinkt wird auch der Unterhalt neu berechnet....ist bei uns auch so gewesen!

Allerdings wurde uns auch gesagt ,wenn ich über 650€ netto verdienen würde,dann würde mein Gehalt bei der Unterhaltsberechnung auch mit angerechnet werden.

Ich kann jetzt natürlich nicht sagen ob das bei euch auch so ist,aber ich würde mich erkundigen!

LG
#winke

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.01.12 - 11:03 Uhr

Hallo

Dein Gehalt wird nur miterrechnet, wenn dein Mann ein Mangefall war. Ansonsten nicht.

Und zur TE. Er darf nicht absichtlichdie schlechtere Steuerklasse nehmen und dann weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

BIanca

Beitrag von mienchen11 - 18.01.12 - 11:05 Uhr

Stimmt......sorry......vergessen dazu zu schreiben!

Beitrag von .sumizome. - 18.01.12 - 11:19 Uhr

Geht es euch nur darum unterjährig Steuern zu sparen?

Spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich würden in deinem Falle unter Umständen erhebliche Steuernachzahlungen auf dich zu kommen.

Ich denke das in eurem Falle 4/4 die bessere Wahl wäre, denn wenn du nicht erheblich mehr (man sagt so ca 60%) verdienst, ist die Kombination 3/5 nicht die zweckmäßigste Kombination.

Beitrag von lavala - 18.01.12 - 12:58 Uhr

Wenn Ihr beide annähernd gleich viel verdient, m ü s s t Ihr aus steuerlicher Sicht 4/4 wählen weil das auch Eurer Einkommenssituation steuerlich gerecht wird. Wenn Du die drei wählst, wird am Jahresende eine kräftige Nachzahlung auf Dich/Euch zukommen.

Dein Mann sollte alle Möglichkeiten des Eintragens von Steuerfreibeträgen wählen, dann wird seine monatliche Steuerbelastung realistischer.

Beitrag von lavala - 18.01.12 - 13:01 Uhr

Vergessen hatte ich zu erwähnen, dass Dein Mann verpflichtet ist, seine Einkommensituation einschließlich Steuerklassenwechsel so zu gestalten, dass er seinen Unterhaltspflichten in voller Höhe nachkommen kann. So gesehen, darf er eigentlich die 5 nicht wählen.

Beitrag von nick71 - 18.01.12 - 19:02 Uhr

Die Steuerklassen zu "tauschen", kann euch natürlich niemand verbieten. Der Unterhalt für die Kinder deines Mannes wird in diesem Fall aber gleichbleiben.