Unterhalt als Student

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Beitrag von patoklos - 18.01.12 - 16:41 Uhr

Servus & Hallo!
Mich beschäftigt seit geraumer Zeit ein Problem, wozu ich Fragen habe und gerne Meinungen sammeln würde.

Folgendes hat sich zugetragen:
von Ende 2006 bis Ende 2007 war ich mit meiner Freundin zusammen, haben die letzten 2-3 Monate auch zusammengewohnt. Als wir leider im Begriff waren uns zu trennen, ist sie schwanger geworden, obwohl Pille genommen wurde. Sie streitet ab die damals vergessen zu haben. Ist ja auch nebensächlich. Kind ist aber auf jeden Fall von mir.
Aufgrund der Trennung im Bösen und des jungen Alters (beide um die 20) entschlossen wir uns damals einvernehmlich zur Abtreibung. Ich betone, dass ich sie zu nichts gedrängt habe.

Sie hatte auch schon einen Termin im KH, hat diesen aber verstreichen lassen bis die Frist abgelaufen war und nicht mehr abgetrieben werden durfte.

Tja, also wurde ich doch Vater.

Jeden Monat zahlte ich bisher den nötigen Unterhalt, was während meiner Ausbildung auch kein Problem war, da ich in der Zeit wieder bei meinen Eltern lebte.

Nach der Ausbildung habe ich ein Jahr im Beruf gearbeitet und mich schließlich seit April letzten Jahres für ein Studium entschlossen.

Nun das eigentliche Problem: Mein Studium ist sehr zeitintensiv. Es sind viele Scheine zu machen, dementsprechend viele Vorlesungen und Seminare, Tutorien etc, daher kann ich aktuell nur auf 400 € arbeiten, weil mir zum Nacharbeiten und Üben sonst die Zeit fehlt.
Meine Eltern können mich allerdings nicht finanziell unterstützen, daher beziehe ich knapp 400 € BaFöG und dazu den 400 € Job sowie Kindergeld, was ich aber nur noch bis Dezember bekomme. Von diesem Geld zahle ich Wohnung, Studium, Lebensunterhalt und auch den Unterhalt für meinen Sohn. Dadurch ist es sehr schwierig meinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Dazu zahle ich noch monatlich einen PC ab, den ich mir fürs Studium gekauft habe. Ansonsten habe ich keine kostspieligen Hobbies und lebe nicht auf großem Fuß.

Mir geht es nicht darum mich um den Unterhalt zu drücken, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass der Unterhalt an das zur Verfügung stehende Einkommen angepasst wird oder ?

Meine bisherigen Internetrecherchen haben mich nicht wirklich weiter gebracht bzw es waren nie konkrete Sachaussagen dabei.

Vielen Dank für eure Antworten.

Beitrag von falkster - 18.01.12 - 17:49 Uhr

selbstverständlich ist der Unterhalt ans Einkommen gekoppelt.

Google mal "Düsseldorfer Tabelle". Im Zweifel kannst Du auch das JugendAmt um Festlegung der Unterhaltshöhe bitten...

Zur Not, und so sieht das bei Dir aus, muss Deine Ex Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann hast Du ab der Beistandschaft nur noch mit der entsprechenden Stelle (normalerweise das JA) zu tun.

Deine Abzahlungen für den PC interessieren bei der Festlegung der Unterhaltshöhe übrigens nicht.

Beitrag von hedda.gabler - 18.01.12 - 19:19 Uhr

Hallo.

Hier stellt sich allerdings die Frage, inwieweit sich ein zum Unterhalt verpflichteter Vater das Vergnügen eines Studiums erlauben kann, wenn er schon einen Beruf erlernt und in diesem gearbeitet hat und dadurch seinen Verpflichtungen nachkommen könnte ...

... von außen betrachtet stellt es sich jetzt so dar, dass er sich seinen Verpflichtungen entzieht, obwohl er aufgrund seiner Ausbildung und Anstellung leistungsfähig wäre.

Einem zum Unterhalt verpflichteten Vater ist es z.B. nicht gestattet in Elternzeit zu gehen, wenn in einer neuen Beziehung ein Kind geboren wird, bzw er ist verpflichtet, den Unterhalt wie zuvor weiter zu bezahlen, auch wenn er durch die Elternzeit weniger oder kein Einkommen hat.

Könnte man das nicht auch analog auf die Situation des TE anwenden?

LG

Beitrag von falkster - 18.01.12 - 19:58 Uhr

das ist ein guter Punkt...

... zu dem ich mich leider so gar nicht äussern kann.

Möglich wäre ja auch die Sichtweise, dass das Studium zur Einkommenserhöhung und damit auch zu einem höheren Unterhalt mittelfristig führen könnte...
Aber wie gesagt, das ist rein spekulativ.

Das ein Vater nicht in Elternzeit gehen darf ist ja heftig... aber irgendwo natürlich auch wieder verständlich bzw nachvollziehbar...

Beitrag von vw76 - 20.01.12 - 21:17 Uhr

Hallo!

Er darf ja in Elternzeit gehen, wenn dadurch nicht der Kindsunterhalt gefährdet ist.

Gruß

VW

Beitrag von omnes - 14.02.12 - 12:51 Uhr

Hallo Hedda.gabler,

ich muß Dir leider widersprechen. Einem unterhaltspflichtigen Vater ist es durchaus gestattet in Elternzeit zu gehen, wenn in der neuen Beziehung ein Kind geboren wird. Hier kommt es jedoch darauf an, wer in der neuen Beziehung am meisten zum Familieneinkommen beiträgt und es auf Dauer sichert. Ebenso prüft in diesem Fall das Jugendamt, wie sich die Betreuungsmöglichkeiten für das "neue" Kind abdecken lassen.

Omnes

Beitrag von hedda.gabler - 14.02.12 - 17:32 Uhr

Hallo.

>>> Einem unterhaltspflichtigen Vater ist es durchaus gestattet in Elternzeit zu gehen ... <<<

Natürlich, allerdings muss der Unterhalt in gleicher Höhe weiterbezahlt werden. Von wessen Einkommen dann auch immer.

LG

Beitrag von omnes - 15.02.12 - 12:27 Uhr

Leider auch falsch - er muß sich evtl. einen Nebenjob suchen, solange dies ihm zumutbar ist. Denn auch hier muß die Betreuungszeit berücksichtigt werden, die der Vater dem "neuen" Kind ggü. erbringen muß, da die Partnerin arbeiten ist. Wenn die Partnerin Vollzeit arbeitet, kommen so schnell 10 - 12 Stunden Betreuungszeit pro Tag zusammen. Somit bleiben für einen Nebenjob nur die Abend- oder Nachtstunden. Dies muß aber so sein, dass die Betreuung für das zu betreuende Kind nicht leidet. Ach ja, einen Anspruch auf ein Familienleben hat diese neue Familie auch noch.

Das Einkommen der Partnerin bleibt unangetastet. Das Jugendamt prüft nur, ob von diesem der Lebensunterhalt der neuen Familie zu bestreiten und dauerhaft gesichert ist. Mit Verlaub, es wäre ja noch schöner, wenn das Einkommen von Ihr zur Zahlung des Unterhaltes herangezogen würde. Wenn die Partnerin des "neuen" Kindes arbeiten geht, dann kommt sie meist schon für die gesamten Lebenshaltungskosten der neuen Familie auf. Eine weitere Belastung mit einer Unterhaltspflicht für ein Kind, was diese nichts angeht wäre eine unzumutbare Härte. Des weiteren muß man das auch so sehen meist bekommt die Mutter des älteren Kindes ja noch Unterhaltsvorschußleistungen, sollte der Vater nicht voll leistungsfähig sein. Damit hat steht diesem älteren Kind auf jeden Fall mehr Unterhalt zzgl. Kindergeld zur Verfügung, wie dem neuen Kind.

Beitrag von hedda.gabler - 15.02.12 - 15:21 Uhr

Du willst mir also weiß machen, dass ein zum Unterhalt verpflichteter Vater in Elternzeit gehen kann und dadurch den Unterhalt verringern oder gar aussetzen kann ... nie und nimmer!

Und zum Einkommen der Frau und ob es herangezogen wird, sowie Selbstbehalt in Elternzeit, dürfte folgendes interessant sein:

b) Verringerung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner

Die oben genannten Selbstbehaltssätze können sich aber verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.

Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- € netto verdient.

Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden .

Ist der /die Unterhaltspflichtige erneut verheiratet und hat er/sie in der neuen Ehe die Rolle des Hausmanns/Hausfrau übernommen, so ist gar kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Beispiel: die Mutter ist ihren Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Sie heiratet erneut und bekommt ein weiteres Kind. Deshalb geht sie nur noch einem 325,- Euro-Job nach und betreut im übrigen ihr neues Kind. Ihr steht kein Selbstbehalt zu, das heisst sie muss die 325,- € für den Unterhalt ihrer ersten Kinder einsetzen.

Quelle: http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html

Sollte der in Elternzeit befindliche Vater kein Einkommen haben, steht im Taschengeld von der verdienenden Frau zu, welches er dann für Unterhaltszahlungen einzusetzen hat.

Ganz so leicht ist es dann doch nicht, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen ...

... und ich finde es ausgesprochen bedenklich, dass Du ein solches Vorgehen anscheinend noch unterstützt.

Beitrag von omnes - 15.02.12 - 21:19 Uhr

Nun, ein zum Unterhalt verpflichteter Vater kann seinen zu zahlenden Unterhalt verringern oder gar aussetzen, ohne dass er die Differenz zurückzahlen muß - man mag es kaum glauben aber es geht. Vorrausetzung hierfür ist, dass er bisher immer kooperativ war und freiwillig dem Jugendamt die für die Unterhaltsberechnung notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat und keine Unterhaltsrückstände bestehen.

Es ist klar, dass ein bislang gut verdienender unterhaltspflichtiger Vater nicht einfach sagen kann, so nun geh ich nicht arbeiten. Hier unterscheidet das Jugendamt schon genau, ob der Vater einen Bürojob hat oder einen Job der teilweise wetterabhängig ist (z.B. Baugewerbe), so dass dann das Familieneinkommen in gewissen Monaten nicht mehr gesichert ist.

Der Selbstbehalt liegt auch bei einem verheirateten Vater, welcher Berufstätig ist, bei 950,00 € - nur leider kann man davon keine Familie unterhalten, sprich Miete, Versicherung, Sprit um auf Arbeit zu kommen usw.. Was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat ist mir ein Rätsel? Also muß die neue Partnerin - ob Sie es will oder nicht - arbeiten gehen, um den Lebensunterhalt der Familie dauerhaft zu sichern (es sei den man macht es sich auf Hartz IV gemütlich - soll´s ja auch geben). Aus meiner Sicht ist es aber ein Unding, dass die neue Familie eine erhebliche Kraftanstrengung unternehmen muß und dem Vater eine hohe Doppelbelastung zugemutet wird, die man einer Mutter - welche übrigens auch eine Unterhaltsverpflichtung Ihrem Kind ggü. hat - nicht zumutet (Kindererziehung ist ja so ein Vollzeitjob und damit extrem anstrengend - für den Vater wohl nicht?). Da stimmt das Jugendamt zu, dass diese sich keinen Nebenjob suchen muß um diese Leistungen zu erbringen und dem Kind so zu ermöglichen an Ferienaktivitäten teilzunehmen - stattdessen gibt es für die arme überbelastete Mutter neben Hartz IV noch Zuschüsse.

Außerdem prüft das Jugendamt die Betreuungssituation vor Ort - wenn so wie hier ein Betreuung bis zum Ende des dritten Lebensjahres nur im Haushalt der Eltern erfolgen kann.

Wohlgemerkt es geht nicht darum sich seinen Pflichten zu entziehen, ein unterhaltspflichtiger Vater soll Unterhalt zahlen - jedoch nur im Rahmen seiner Möglichkeiten und so, dass der neuen Familie noch Luft bleibt.

Ja, ich unterstütze die Herabsetzung des Unterhalts - von mir aus müßte er sowieso neu geregelt werden. Wir sind eine sog. neue Familie und ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen diese Unterhaltszahlungen strapazieren uns Familie extrem und vor allem dann, wenn man für das neue Kind einen Mehrbedarf (Anschaffung Autokindersitz) geltend macht und dann von der Dame gesagt bekommt "Es gibt auch welche für unter 100 Euro - die reichen vollkommen aus." :-[

Das ist besonders dann ärgerlich, wenn man weis, dass die Mutter seit Jahren von Hartz-IV lebt und nichts tut um wieder in Lohn und Brot zu kommen. Ich gehe seit dem ersten Geburtstag meines Kindes wieder voll arbeiten und nach Abzug der Mietkosten bleibt uns nicht wirklich mehr wie der Hartz-IV-Satz, aber Zuschüsse bekommen wir auch nicht. Mein Mann geht abends arbeiten - dies geht auf Kosten seiner Gesundheit und damit auf Kosten des neuen Kindes. Da mein Mann auf dem Bau arbeitet ist der Lebensunterhalt im Winter nicht gesichert und von 950,00 € kann man einfach nicht leben. Somit war klar, dass er zu hause bleibt - geht hier nicht anders (KiGa-Plätze erst für Ü3 und nur halbtags, Omas und Opas mehr wie 300 km weg). Ich muß auf sehr viel verzichten, bekomme vieles von der Kleinen nicht mit, während sich die arme von der Kindererziehung gestresste Mama des "älteren" Kindes auf Hartz-IV ausruht und somit auch noch von meinen Steuergeldern lebt.

Sorry, wenn das alles etwas zynisch klingt, aber wenn er nicht arbeiten konnte, weil er wegen einer OP krankgeschrieben war, dann wurde der Unterhalt trotzdem von meinem Gehalt gezahlt - aber es tut finanziell weh, zumal wir dann wieder auf Dinge verzichten müssen.

Beitrag von hedda.gabler - 15.02.12 - 22:48 Uhr

Okay, alles klar ... ich habe mir schon gedacht, dass ich die ganze Zeit Beiträge einer NEXT lese ...

... zum Glück bewerten Gerichte und Gesetze die Unterhaltspflicht (und die mutwillige Verringerung der Zahlungsfähigkeit) im Allgemeinen anders.

Beitrag von omnes - 16.02.12 - 13:03 Uhr

Deinen Antworten nach gehe ich davon aus, dass du entweder keine Kinder hast oder ein "älteres" Kind betreust und auch nicht die geringste Lust hast, sich mit den Problemen der neuen Familie zu beschäftigen.

Es geht mir nicht um eine mutwillige Verringerung, sondern nur darum, dass weder der Vater noch die neue Familie über ihre Leistungsgrenzen hinaus strapaziert werden. Wenn mir also der Gesetzgeber hier die Möglichkeit einräumt, den Unterhalt entsprechend herabsetzen zu lassen (Mangelfallberechnung wird vom Jugendamt vorgenommen) - warum soll ich es nicht nutzen.

Es ist halt nur nicht ok, dass sich die Väter kaputt arbeiten sollen und daran letztlich nicht nur psychisch sondern auch körperlich zugrunde gehen und die Mutter, welche das ältere Kind betreut einfach nichts tun muß, weder verlangt man von ihr, dass sie arbeiten gehen muß, noch dass sie finanziell für ihr Kind aufkommen muß. Wenn ich mir überlege, was dem "älteren" Kind meines Mannes jeden Monat an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht, bekomm ich das große Grübeln - sind ca. 300,00 € im Monat (Unterhalt zzgl. Vorschußleistungen und Kindergeld). Meiner Kleinen bleibt meist grad mal die Höhe des Kindergeldes, da mein Mann derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht voll seinem Nebenjob nachgehen kann. D.h. im Umkehrschluß er zahlt für sein neues Kind keinen Unterhalt - obwohl auch diesem Kind das zusteht. Sorry, aber als sog. Next hört mein Verständnis dann auf.

Für mich stellt sich bei deinen Antworten die Frage, warum ich als Next für ein Kind zahlen soll, für das ich finanziell nicht verantwortlich bin. Grob gesagt - auch wenn es hart ist - dieses Kind geht mich so nichts an. Für mich kommt als erstes mein Kind, dann mein Mann und zum Schluß ich. Mehr Geld bleibt den neuen Familien meist nicht.

Sorry wenn ich so reagiere, aber mein Mann ist zu einem typischen Zahlvater geworden. Er sieht sein Kind vielleicht zweimal im Jahr, ansonsten keine Brief, keine Karte, kein Anruf - die Mutter kümmert sich nicht drum und fördert es nicht. Warum soll er dann mehr zahlen, als er eigentlich muß.

Achja, dass Thema hört ja mit Ende der Unterhaltszahlungen nicht auf - wird leider häufig vergessen. Sollte der Vater versterben, machen diese Kinder ein zweites Mal die Hände auf und das meist, wo sie dann jahrelang keinen Kontakt zu ihm hatten - unverständlich.

Dis ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern auch die von manchem Fachanwalt für Familienrecht

Beitrag von hedda.gabler - 16.02.12 - 14:48 Uhr

>>> Warum soll er dann mehr zahlen, als er eigentlich muß. <<<

Es geht nicht um mehr zahlen, sondern um NICHT weniger oder gar nicht zahlen, weil man sich mutwillig durch z.B. Elternzeit zahlungsunfähig oder eingeschränkt zahlungsfähig gemacht hat.

Ich habe ein Kind von 4,5 Jahren, bin von Beginn an alleinerziehend ... und nein, ich habe keinerlei Interesse, mich mit den Problemen der neuen Familie zu beschäftigen (der Vater meiner Tochter hat keine neue Familie oder ähnliches, darin liegt mein Desinteresse also nicht begründet ... nur falls der Verdacht aufkommen sollte) ... jeder ist seines Glückes Schmied ... und wenn ich eine Beziehung mit jemanden mit "Altlasten" eingehe, weiß ich, was damit auf mich eventuell zukommt, sowohl finanziell als auch emotional.

Beitrag von omnes - 16.02.12 - 21:21 Uhr

Nun, Du hörst Dich an, wie jede alleinerziehende Mutter - möglichst alles aus dem Vater rauszuholen was nur geht. Hauptsache er zahlt und hält sich möglichst sonst aus allem raus. Egal ob er seine Gesundheit dabei rouiniert oder nicht.

Der Gesetzgeber legt in § 850 c ZPO die jeweiligen Untergrenzen einer Pfändung fest. Die Untergrenzen richten sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten. Bei einer Person ohne Unterhaltspflicht liegt absolute Untergrenze bei 1029,99 €, bei vorhandenen Unterhaltspflichten entsprechend höher. Dies ist die Grenze, wo der Gesetzgeber sagt, dass dies einem zum leben bleiben muß. Wenn das die Untergrenze sein soll, wie soll dann ein Vater mit nur 950,00 € - welche somit ca. 80,00 € unter der normalen Pfändungsgrenze liegt - leben.

Meinst Du allen Ernstes, es ist motivierend für einen hauptsächlichen "Zahlvater" sich abzumühen ein ordentliches Einkommen zu erzielen und ihm bleiben egal was er anstellt und wieviel er arbeitet nur 950,00 €. Achja, davon muß er dann Miete zahlen und wenn Du so wie hier für eine kleine Wohnung ca. 500,00 € warm zahlen mußt, bleibt nicht mehr viel zum leben übrig. Da kann man es ehrlich gesagt den Vätern nicht verdenken, wenn ihre Lust zum Unterhalt zahlen sehr gering ist oder würdest Du für 450,00 € ca. 180 Stunden im Monat arbeiten gehen??? Harzt-IV ist da lukarativer, fast 400,00 € Taschengeld für nichtstun (Miete wird ja vom Amt übernommen).

Übrigens, selbst wenn der Vater auf Grund von Elternzeit die Zahlung von Unterhalt runterfährt, bekommst Du ja noch Unterhaltsvorschuß - ich/wir nicht - und diesen muß der Vater meist auch noch zurückzahlen. Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen. Somit ist meist der Schuldenweg vorprogrammiert.

Beitrag von hedda.gabler - 16.02.12 - 21:38 Uhr

>>> Nun, Du hörst Dich an, wie jede alleinerziehende Mutter - möglichst alles aus dem Vater rauszuholen was nur geht. Hauptsache er zahlt und hält sich möglichst sonst aus allem raus. <<<

Keine Sorge ... ich bin von dem Kindsvater finanziell nicht abhängig und seine Gesundheit hat er sich auch ohne Unterhaltszahlungen ruiniert.
Die Schulden, die aufgelaufen sind, sind nicht mein Problem ... er hätte ja seinen Verpflichtungen nachkommen können.

Beitrag von omnes - 16.02.12 - 21:59 Uhr

Mein ich doch, du sprichst wie jede allein erziehende frustrierte Mutter und auf Grund dieser Einstellung bin ich für eine grundlegende Änderung des Unterhaltsrechtes.

Deine Einstellung bestätigt freundlich alle meine Vorurteile ggü. alleinerziehenden Müttern. #sorry ist so.

Bedenke immer, auch Väter haben ein Recht auf ein normales Leben und nicht nur die Mütter mit den Kindern.

Beitrag von hedda.gabler - 16.02.12 - 22:12 Uhr

>>> frustrierte Mutter <<<

Ich frage mich, wie Du auf dieses Attribut kommst ... die einzige, die ellenlange vor Frust triefende Beiträge schreibst, bist doch Du.
Aber es freut mich, dass ich Deine Vorurteile bestätige ... so ein Erfolgserlebnis dürfte in Deiner aufreibenden (finanziellen) Lebenssituation ein echtes Highlight sein ...

... weißt Du, ich kann mich glücklich schätzen, dass ich all Deine Probleme nicht habe ... und ich habe sie immer noch nicht, wenn Du vielleicht eines Tages eine "allein erziehende frustrierte Mutter" bist.

Beitrag von omnes - 16.02.12 - 22:35 Uhr

nun da muß ich dich leider enttäuschen - werd es mit sicherheit nicht werden. woher nehm ich die sicherheit - wir haben eine gewisse einstellung dazu, wie kinder aufzuwachsen haben - nämlich in einer familie und dazu gehören mutter und vater.

was passiert, wenn meist nur die mutter da ist bzw. wechselnde partner erfahren wir dann doch bei den wenigen kontakten mit der tochter meines mannes.

Beitrag von hedda.gabler - 16.02.12 - 22:40 Uhr

>>> wenn meist nur die mutter da ist bzw. wechselnde partner erfahren wir dann doch bei den wenigen kontakten mit der tochter meines mannes. <<<

Ich kann ganz gut zwischen den Zeilen lesen und finde diese implizierten Unterstellungen in meine Richtung wirklich daneben ... aber okay, wenn Du auf einem solchen Niveau agieren musst, um Deine derzeitige Situation zu kompensieren, sei es Dir gegönnt ...

... und jetzt hoffe ich, dass Du Dich ausreichend an mir abreagiert hast ... ich wünsche Dir alles Gute ...

... und Hochmut kommt vor dem Fall.

LG

P.S.
Was Eure Einstellung anbelangt, hat Dein Partner ja schon einmal versagt ...

Beitrag von omnes - 15.02.12 - 12:36 Uhr

Hab noch vergessen zu erwähnen, dass auch das Jugendamt einem unterhaltspflichten Vater eine Schlafenszeit von ca. 6 - 8 Stunden zugestehen muß - sonst ist Papi fertig und nicht mehr in der Lage ein Kind zu betreuen (geht ja den Müttern auch so). Zusammengenommen kommen da ca. 18 - 20 Stunden pro Tag zusammen die verplant sind - da bleiben höchstens noch 3 Stunden zum arbeiten incl. Arbeitsweg. Auf Grund dieser Rechnung muß der Unterhalt dann halt angepasst werden.

Beitrag von ballroomy - 19.01.12 - 11:47 Uhr

Hi,

das Problem wird sein, dass Du zum Unterhalt verpflichtet bist. Du musst alles tun, um diesen zahlen zu können. Und da Du bereits eine Berufsausbildung gemacht hast, wird man Dich evt. zwingen Dein Studium zu schmeißen und arbeiten zu gehen.
Langfristig natürlich völlig bescheuert, mit Studium wirst Du ja später vermutlich deutlich mehr verdienen, als vorher. Vielleicht kannst Du das einfach so mit der Mama klären?

LG
ballroomy

Beitrag von elladavid2011 - 20.01.12 - 19:33 Uhr

Naja, was heißt "zwingen"?

Ich sehe da zwei mögliche Szenariern:

1. Es besteht ein Titel,dann kann man versuchen diesen bei JA mit Einverständnis der Mutter anzupassen (Argumentation: nach dem Studium deutlich bessere Verdienstchancen= mehr Unterhalt) und das Studium läuft weiter wie bisher ohne dass man eine abänderungsklage (wie die Aussicht auf Erfolg dabei steht will ich nicht einschätzen) anstreben müsste

2. Es besteht kein Titel. Dann passt du den Unterhalt den du zahlst an die DDT an bzw an deinem Selbstbehalt von 950 Euro. Wenn man irgendetwas anderes von dir möchte,muss man das über ein Familiengericht machen also einklagen.Auf Drohschreiben vom JA von wegen Studium aufgeben usw würde ich nichts geben. Lass die Gegenseite sich erstmal schlau machen,wie erfolgsversprechend es ist einen Studenten ohne nennenswertes Einkommen zu verklagen. Dabei kommt dann wohl ein Titel raus,den man (erstmal) nicht vollstrecken kann.

Beitrag von scura - 19.01.12 - 13:58 Uhr

Ich würde erstmal eine Beratung beim zuständigen Studentenwerk in Betracht ziehen, welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung und des Unterhalt existieren.

Beitrag von comapo - 20.01.12 - 20:23 Uhr

Moin,

das Problem ist, dass Du Dein Einkommen "mutwillig" vermindert hast, indem Du nach abgeschlossener Ausbildung noch mal studierst. Das ist zwar Dein gutes Recht, nur wird Dir kaum ein Richter einen Titel unter den Mindestunterhalt ändern.

Verständlich, Dein Kind braucht jetzt Nahrung, Kleidung, Unterkunft.

Besteht denn ein Titel?

LG

Beitrag von tigerin08 - 13.02.12 - 10:33 Uhr

Hallo,

natürlich braucht das Kind Nahrung, Kleidung und Unterkunft, aber man darf nie vergessen, dass seine Ex-freundin das Kind behalten hat und sie beide sehr jung waren. Sie hätte wissen müssen, dass er nicht so viel zahlen kann. Gut, während der Ausbildung war dies vllt noch möglich und danach. Aber es hat sich eben etwas grundlegendes verändert. So ist das eben mal im Leben. Ich kann dir nur raten, falls es mit deiner ex-freundin nicht möglich ist, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und es dort abklären lassen. Du solltest dir vllt überlegen, wieviel zu im Monat eventuell für den Unterhalt zahlen kannst. 50 € oder 100 €? Du hattest ja selbst geschrieben, das du wieder bei deinen Eltern wohnst. Da musst du gegebenfalls ja nichts fürs wohnen bezahlen, oder?

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel #klee.

lg
tigerin08