kündigen...wisst ihr weiter?

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Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 20:56 Uhr

guten abend,

ich habe mal eine kurze frage:

ich habe schon einen arbeitsvertrag zum 01.02.2012 unterschrieben und eingereicht...jetzt arbeite ich sozusagen seit einer woche probe und mir gefällt es gar nicht. es ist nicht mein ding und die mitarbeiter sind vollkommen bekloppt(sorry)also sie suchen wirklich nach fehlern und so....jetzt bin ich eigentlich der meinung dass ich kündigen kann weil ich ja noch nicht mal richtig angefangen habe zu arbeiten.wisst ihr da weiter?

lieben gruß

Beitrag von sunshine1176 - 18.01.12 - 21:02 Uhr

Hallo,

normalerweise gibt es dazu einen Passus in deinem Arbeitsvertrag. Da steht dann in der Regel, dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht zulässig ist.

Ich hatte mal etwas ähnliches. Ich habe einen Vertrag unterschrieben und vorher den besser passenden Job angeboten bekommen. Ich habe dann einen Brief per Einschreiben abgeschickt, in dem ich geschrieben habe, dass es mir aus persönlichen Gründen nicht mögich ist, den Job anzutreten. Das hat geklappt.

LG sunshine

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 21:04 Uhr

also bei mir steht nicht im vetrag dass ich vor arbeitsbeginn nicht kündigen kann....

Beitrag von sunshine1176 - 18.01.12 - 21:06 Uhr

Dann wüsste ich keinen Grund warum du nicht kündigen könntest.

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 21:09 Uhr

das beruhigt mich.
hab hier im inet schon gelesen, dass die dann schadenersatzanspruch haben. aber auch dafür steht keine regelung im vertrag

Beitrag von sunshine1176 - 18.01.12 - 21:13 Uhr

Warte aber mal lieber ab, ob du noch andere Antworten bekommst!

Wie lange musst du denn noch dort Probe arbeiten? Sonst gibt es ja noch immer die Möglichkeit am 1. oder 2.2. fristgerecht zu kündigen. Dann dürftest du ja in der Probezeit wahrscheinlich nur ne Frist von 2 Wochen haben. So kenne ich das zumindest bisher.

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 21:20 Uhr

also ich habe bis samstag morgen nachschicht und ab montag dann spätschicht! volles programm bis zum 01.02....
habe mich schon woanders beworben und war auch schon beim vorstellungsgespräch und hab ein gutes gefühl...aber auch wenn ich da keine zusagen bekommen würde, wäre es mir glaube egal,weil ich in dem betrieb jetzt nicht arbeiten will.in der probezeit kann ich jederzeit kündigen ohne angaben von gründen fristlos...aber bis zum 01.2. will ich da nicht mehr arbeiten...

Beitrag von sunshine1176 - 18.01.12 - 21:23 Uhr

Seltsames Probearbeiten... Macht man doch auch eher vor der Vertragsunterzeichnung und dann mal für nen Tag oder so...

Ich glaube ich würde dann eher mit dem Verantwortlichen das Gespräch suchen. Denn wenn du das sicher weißt, dann solltest du ihm das auch offen sagen und nach einer Lösung suchen!

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 21:26 Uhr

ja die suchen so dringend leute und haben gefragt ob ich jetzt schon für 2 wochen arbeiten kommen kann....naja vielen dank für deinen rat

Beitrag von sunshine1176 - 18.01.12 - 21:28 Uhr

Sprich mit dem Chef offen und ehrlich darüber!

Ich drücke dir die Daumen, dass du gut und schnell aus der Sache rauskommst und bald das richtige für dich findest!

Beitrag von windsbraut69 - 18.01.12 - 22:13 Uhr

Ich versteh nicht ganz, warum Du momentan zur Probe arbeitest, obwohl Du ab 1.2. einen Arbeitsvertrag mit Probezeit hast???

Wirst Du momentan für die Arbeit bezahlt?

Gruß,

W

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 22:20 Uhr

weil die personalmangel haben.....
sie sagten ich würde es dann im feb bezahlt bekommen zum normalen gehalt...aber wenn ich jetzt kündige bekomme ich das geld wahrscheinlich nicht ...wäre aber auch egal

Beitrag von vwpassat - 18.01.12 - 23:46 Uhr

Bist Du überhaupt ordnungsgemäß angemeldet?

Beitrag von sassi31 - 19.01.12 - 01:59 Uhr

Daran zweifel ich auch gerade.....

Beitrag von hippogreif - 18.01.12 - 21:30 Uhr

Du verwechselst da etwas!
Das mit dem Schadensersatzanspruch bezieht sich auf Leute, die einen AV geschlossen haben und dann einfach wortlos die Stelle nicht antreten. Da gibt es rein theoretisch den Schadensersatzanspruch des AG gegen den "AN". Der ist aber praktisch kaum durchsetzbar.

Wenn Du allerdings schon jetzt den Vertrag unter Einhaltung der Kü-fristen kündigst, gibts keinerlei Probleme. Die Kündigung wäre der richtige Weg, denn der Vertrag wurde ja nun mal geschlossen und ist eigentlich verbindlich für beide Seiten.

Wozu ich aber als erstes raten würde: einfach mal mit dem AG sprechen und sagen, dass der Job nicht das ist, was Du Dir vorgestellt hast. Was nützt einem AG ein unmotivierter Mitarbeiter, der dort nicht arbeiten will? Einigt euch einfach darauf, dass der Vertrag aufgehoben wird. Schließlich arbeitest Du doch gerade auf Probe und dazu ist doch die Erprobung da - für beide Seiten.

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 21:38 Uhr

ja das blöde ist halt dass ich ja nicht mal in der probezeit bin.die fängt ja erst am 01.02. an und bin da sozusagen gerade aushilfsweise eingesprungen...ja ich werde eine kündigung schreiben und ihr dazu dann sagen das es keinen sinn hat da ich germerkt habe das es nicht mein job ist....dankeschön:)

Beitrag von hippogreif - 19.01.12 - 10:05 Uhr

Warum sprichst Du nicht einfach mal mit Deinem Vorgesetzten? Mündlich klärt sich das doch viel besser, als per Post! Sprich mit ihr und einigt euch auf eine Aufhebung des Vertrages. Erst wenn sie sich dagegen sträubt, dann schreib eine Kündigung "zum nächstmöglichen Termin".

Beitrag von kati543 - 18.01.12 - 21:55 Uhr

"Du verwechselst da etwas!
Das mit dem Schadensersatzanspruch bezieht sich auf Leute, die einen AV geschlossen haben und dann einfach wortlos die Stelle nicht antreten. Da gibt es rein theoretisch den Schadensersatzanspruch des AG gegen den "AN". Der ist aber praktisch kaum durchsetzbar.
"

Da verwechselst du was. Es gibt durchaus den Passus im AV, dass bei Nicht-Antreten der Stelle bzw. Kündigung vor dem 1. Arbeitstag ein gewisser Betrag fällig wird. Stand z.B. bei meinem Mann im AV.

Beitrag von missmissy89 - 18.01.12 - 22:03 Uhr

ah ok aber sowas muss ja normalerweise auch im vertrag stehen sonst können die das ja nicht einfach so geltend machen.bei mir im av steht davon nix...

Beitrag von hippogreif - 19.01.12 - 10:03 Uhr

Ähm, also ich glaube, Du hast nicht gelesen oder verstanden, was ich schrieb!
Ein Schadensersatzanspruch kann fällig werden, wenn man die Stelle einfach nicht antritt bzw. nicht zur Arbeit erscheint. Ob er wirklich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man aber unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen die Stelle kündigt, wird selbstverständlich kein Schadensersatzanspruch fällig. Das wäre ja auch noch schöner, dann müßte man sich ja quasi aus seinem Arbeitsvertrag rauskaufen... Leibeigenschaft wurde eigentlich schon vor einigen hundert Jahren abgeschafft... ;-)

Beitrag von muppi75 - 19.01.12 - 06:33 Uhr

Was heißt den Arbeitsvertrag eingereicht ?

Solltest Du diesen auf Grund von vorheriger Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt, bzw. Jobcenter eingereicht haben, solltest Du mit eigner Kündigung vorsichtig sein, ansonsten ist es soweit ich das überblicken sein kein Problem vor Arbeitsantritt zum Arbeitsantritt wieder zu kündigen.
Regel ist: wenn der Vertrag es nicht explizit ausschließt ist es erlaubt.