Vor Aufnahme freiberuflicher Tätigkeit Investitionen. steuerlich absetzbar?

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Beitrag von falkster - 19.01.12 - 07:30 Uhr

Es steht bei mir die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit im Frühjahr an.

Wie sieht es mit Investitionen in Arbeitsgeräte aus, welche ich VOR der Anmeldung beim Finanzamt tätige?
Sind die für mich steuerlich als Ausgaben absetzbar? Oder kann ich erst die, bei Aufnahme der Tätigkeit ja bereits notwendigen, Geräte absetzen, wenn ich bereits steuerlich angemeldet bin?

so wie ich es verstanden habe gilt die Anmeldung für das laufende Kalenderjahr. Demnach könnte ich heute einen Computer anschaffen und ihn nach der Anmeldung im März trotzdem steuerlich geltend machen... (?)

Oder liege ich falsch?

Danke für die Antworten...

Beitrag von .sumizome. - 19.01.12 - 08:48 Uhr

Guten Morgen,

ja du kannst dir heute einen PC anschaffen und diesen steuerlich geltend machen.

Das nennt man dann vorweggenommene Betriebsausgaben. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du diesen PC für deine freiberufliche Tätigkeit einsetzen wirst und mit dieser Tätigkeit auch eine Gewinnerzielungsabsicht einhergeht, wirst du diesen auch absetzen können.

VG Cindy

Beitrag von falkster - 19.01.12 - 08:55 Uhr

Danke.

HAst Du vielleicht irgendwie einen Link, wo man solche und ähnliche Regelungen mal nachlesen kann?

Irgendwie bin ich wohl zu blöd die richtigen Suchbegriffe in google einzugeben...

Beitrag von .sumizome. - 19.01.12 - 13:40 Uhr

www.betriebsausgabe.de

Beitrag von scullyagent01 - 19.01.12 - 09:20 Uhr

Ich würde Dir raten das zwingend mit dem StB durchzusprechen.

Es kann nämlich auch sein, das die vorgezogene Geschäftsaustattung nicht anerkannt wird, wenn das FA glaubhaft nachweisen kann, das eine PC - Austattung bereits vorhanden war, z.B. weil Du bisher ein Arbeitszimmer geltend gemacht hast. Und / oder einen PC noch nicht komplett abgeschrieben hast. Beim PKW genauso.

Beim StB sparen ist wirklich das dümmste was ein Existenzgründer machen kann, besonders wenn man sich eher wenig in der Materie auskennt.

scully

Beitrag von falkster - 19.01.12 - 10:38 Uhr

vollkommen klar.

Der Steuerberater ist schon eingeplant. mir fallen nur immer wieder mal zwischendurch einige Sachen ein, deshalb frage ich mal vorab in die Runde, bevor ich es wieder vergesse.

Danke für die Tipps, aber ich fange tatsächlich bei Null an. Kein PKW im Moment, kein Arbeitszimmer bisher und auch keinen Alt-PC...

Beitrag von laufendermeter - 19.01.12 - 09:59 Uhr

Warum meldest du dich nicht einfach jetzt schon beim FA an? Du brauchst doch nur eine Steuernummer, oder? Dann gehst du sämtlichen Unklarheiten von vornherein aus dem Weg!

Viele Grüße

laufendermeter

Beitrag von falkster - 19.01.12 - 10:40 Uhr

mit der Anmeldung geht zB auch die Eintragung in der Kammer einher etc. Einige Kostenfaktoren eben, die ich gerne noch etwas aufschieben würde, bis meine Kündigung vollzogen ist...

Ansonsten ist der Gedanke natürlich nicht verkehrt...

Beitrag von laufendermeter - 19.01.12 - 11:04 Uhr

Alles klar, das hatte ich nicht bedacht, da ich mir damals nur unkompliziert eine Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit holen musste, wir sind aber leider auch nicht verkammert.

Frag am besten einen Steuerberater, hier bekommst du bestimmt von 5 Leuten 7 verschiedene Antworten.

Viel Erfolg beim Start ins "neue" Leben!

Beitrag von vwpassat - 19.01.12 - 10:52 Uhr

Als ich mich vor knapp 8 Jahren selbständig machte, sagte meine Steuerberaterin, dass die Ausgaben bis 1 Jahr vor Eröffnung anerkannt werden.

Ob es jetzt noch so ist - frag am besten den Steuerberater.

Beitrag von falkster - 19.01.12 - 10:57 Uhr

Das deckt sich ungefähr mit dem, was ich bisher im Netz dazu fand...

Danke.

Beitrag von marion2 - 19.01.12 - 15:49 Uhr

Hallo,

die Frage ist nicht nur, wann welche Investion getätigt wird, sondern auch, zu wie viel Prozent dir das Finanzamt die Ausgabe als Betriebsausgabe genehmigt.

Ignoriere alle Hinweise, die du bekommst. Es sei denn, sie kommen von einem Steuerberater.

Gruß

Beitrag von falkster - 19.01.12 - 16:21 Uhr

prinzipiell richtig.

wobei die prozentuale Anrechenbarkeit erstmal sekundär ist, da es mir tatsächlich erst um die generelle Frage des Zeitpunkts ging.

Einen Termin beim Steuerberater steht eh noch an...

Danke.