Hallo
meine freundin fragte mich folgendes und frage somit nun euch.
Sie bekommt kindergeld und zuschlag und wohngeld und nun wollte sie wissen bei was
dann das elterngeld angerechnet wird.da sie hausfrau ist bekommt sie nur 300€.plus evtl.geschwisterbonus
elterngeld
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Beitrag von winniethepoohbear1 - 19.01.12 - 14:35 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 19.01.12 - 16:32 Uhr
Beim Kinderzuschlag wird es definitiv angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von myimmortal1977 - 19.01.12 - 16:38 Uhr
Das ist die ganz aktuelle Regelung, die seit dem 01.01.2011 gilt.
Was passiert, wenn ich bereits Elterngeld beziehe und gleichzeitig Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalte?
Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei diesen Leistungen anrechnungsfrei. Künftig wird das Elterngeld hier grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Sofern Sie eine dieser Leistungen zusätzlich zum Elterngeld beziehen, kann sich Ihr Anspruch auf die jeweilige Leistung dadurch verringern. Dazu haben Sie von Ihrem Leistungsträger (z.B. Arbeitsagentur, ARGE, Jobcenter, bzw. bei Kinderzuschlag die Familienkasse) bereits eine Nachricht erhalten oder Sie werden diese in Kürze erhalten.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=165698,textfragment=165700.html#fragment
Ich glaube beim Wohngeld ist es ähnlich. Da gelten die Summe aller Einkünfte und Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, demnach meiner Meinung nach wird das als Einkommen mit gerechnet.
