Abfindungsanrechnung bei ALGII - gerne Kingwithdeckchair

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Beitrag von -seesternchen- - 19.01.12 - 17:46 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage an Euch.

Derzeit läuft ein Verfahren gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber. Ich habe während meiner Elternzeit jetzt meine Kündigung zum 31.03.2012 erhalten und erfahren, dass die Arbeitnehmer, die momentan im Unternehmen beschäftigt sind, von einem neuen Arbeitgeber übernommen wurden, nur mir gegenüber behauptet wurde, dass das Unternehmen aufgelöst wurde. Dementsprechend hat mein Anwalt eine Klage eingereicht, da das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung nur zugestimmt hat, für den Fall, dass das Unternehmen nicht weiterbetrieben wird.

Mein Mann ist derzeit auf Arbeitssuche und wir erhalten ALG II (Bedarfsgemeinschaft). Anspruch auf ALGI habe ich demnach ab dem 01.04.2012.

Wir sind beide sehr bemüht, Arbeit zu finden, was nur manchmal - wie jeder weiß - auch etwas dauern kann.

Nun wäre es gut möglich, dass das Verfahren dahingehend verhandelt wird, dass es auf eine Abfindung hinausläuft. Ich war 10 Jahre im Unternehmen beschäftig.

Ich weiß, dass die Abfindung auf das ALGII angerechnet wird.

Wie wäre es, wenn wir in zwei Monaten beide Arbeit gefunden hätten und es wäre noch ein Betrag offen? Wäre der mir dann oder wird das so gehändelt, dass eh alles weg wäre?

Weiß das Jemand von Euch?

Vielen lieben Dank für Antwort und Daumen drücken, dass was klappt ;-)

LG
Maria

Beitrag von marion2 - 19.01.12 - 18:24 Uhr

Hallo,

Abfindungen werden angerechnet wie normales Einkommen.

LG Marion

Beitrag von -seesternchen- - 19.01.12 - 18:52 Uhr

Ich hab jedoch gehört, dass es dann eben auf mehrere Monate verteilt wird und nicht einmalig. Daher meine Frage.

Beitrag von zwillinge2005 - 19.01.12 - 18:49 Uhr

Hallo MAria,

wenn Du die Abfindung erst NACH Eurem ALGII Bezugszeitraum bekommt, dann würde es wohl nicht angerechnet - auch dort wird doch das Zuflussprinzip gelten. Aber nur durch Deinen ALGI Bezug werdet Ihr doch wahrscheinlich noch weiter ALGII zusätzlich erhaten - also werdet Ihr die Abfindung auch zur Minderng Eurer Bedürftigkeit nutzen können.

Wenn Ihr aber gar kein ALGII mehr bezieht gehört die Abfindung Dir - die gehört selbstverständlich immer Dir - nur wir zahlen nichts mehr an Euch.

LG, Andrea

Beitrag von -seesternchen- - 19.01.12 - 18:54 Uhr

Darum gehts nicht. Der Gerichtstermin ist bereits am 23.01.

Ich habe gelesen, dass bei einer Abfindung es nicht als einmalige Zahlung angerechnet wird, sondern über die weiteren Monate des ALGII-Bezuges verteilt wird. Wie hoch dann der Betrag der Verteilung wäre, würde mich interessieren.

Angenommen, ich würde 3000 EUR bekommen, würde es nicht als einmalige Zahlung genommen, sondern eben auf drei, vier, fünf oder sechs oder oder oder Monate aufgeteilt. Wie hierbei die Aufteilung wäre, war die Frage. Dass es wie Einkommen angerechnet wird, das weiß ich ;-)

Beitrag von naschoori - 19.01.12 - 21:20 Uhr

Wenn du wirklich 3000€ bekommen würdest, denke ich das es so gerechnet wird das ihr kein Geld mehr von der ARGE bekommt, bis nach deren Rechnung die 3000€ aufgebraucht sind. Also praktisch ihr bekommt so und so viel im Monat und das wird durchgerechnet wie viele Monate ihr euch selbst versorgen könnt, bevor ihr weiter Alg2 erhaltet.

Ist aber meine absolute Laienmeinung und muss nicht stimmen.

Aber soweit mir bekannt wird ja auch z.B ein Erbe so aufgeteilt das gerechnet wird wie lange man sich damit selbst versorgen könnte, gemessen an eurem bisherigen Betrag den ihr von der ARGE bekommt.

Lg

Beitrag von ohiticawin - 19.01.12 - 21:37 Uhr

Mein Laienwissen:
Wenn ihr normalerweise zB 300 € ergänzendes ALGII bekommt, dann müsst ihr damit 10 Monate auskommen.

Ist es vorher aufgebraucht, müsst ihr es glaubhaft machen dass das Geld nicht aus dem Fenster geworfen wurde.
lg

Beitrag von -seesternchen- - 19.01.12 - 23:07 Uhr

So ähnlich müsste es meines Wissens auch sein. Jedoch so, dass man trotzdem krankenversichert bleibt. In diesem Fall eben 299,99 EUR. Und hier kommt meine Frage ins Spiel. Wenn wir jetzt vor Ablauf dieser 10 Monate beide berufstätig werden könnten, angenommen nach dem 5. Monat, wäre dann der Rest uns?

Beitrag von buebi19 - 19.01.12 - 21:41 Uhr

hallo!

verwechselst du das evtl mit wohngeld? meine abfindung wurde auf 36 monate aufgeteilt.