Bitte um Hilfe... Mann ist im Krankenhaus.....

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Beitrag von loveedition - 19.01.12 - 21:24 Uhr

Hallo ihr lieben,

ich habe ein Problem und zwar ist mein Mann heute ins Krankenhaus eingeliefert worden und muss nun das Wochenende über da bleiben.
Wir haben 2 Kinder ( 5 und 8 Jahre ).
Ich arbeite vollzeit ( nachts 18-ca. 2-3 Uhr ).
Nun kann ich nicht zur Arbeit, da ja sonst keiner für die Kinder da ist und genau das ist mein Problem.
Ich weiss, das es eine Bescheinigung gibt, keine Ahnung wie die heisst, mit der ich zu Hause bleiben könnte, wenn zB. eines der Kinder krank ist und keine andere Betreuung möglich ist. Da würde dann für die Zeit die Krankenkasse zahlen und nicht mein Arbeitgeber.

ABER, nun ist ja kein Kind sondern mein Mann krank.

Meine Fragen sind nun: wie heisst diese Bescheinigung, woher bekomme ich so eine (Krankenhaus oder Hausarzt? ) und geht es überhaupt wenn der Mann krank ist und keines der Kinder?

Bitte um Antwort.

Danke schön und einen schönen Abend noch

LG Corinna mit Marc und Pia Marie#herzlich

Beitrag von mimra - 19.01.12 - 21:36 Uhr

hi,

also wie Bescheinigung heißt weiß ich auch nicht aber das muß mit der KK abgeklärt werden.

ruf die mal an.

gruß

Beitrag von alkesh - 19.01.12 - 22:52 Uhr

Für so einen Fall gibt es keine Bescheinigung!

Du hast trotzdem mehrere Möglichkeiten: Urlaub, unbez. Urlaub oder eine Haushaltshilfe.

Letzteres kann man bei der KK beantragen, auch mit Hilfe einer ärztlicher Bescheinigung (in diesem Fall aus dem KH), Du kannst dann als Haushaltshilfe auch zuhause bleiben, hast unbez. Urlaub bekommst aber Geld von der KK. Wie viel das ist, ist von KK zu KK verschieden.

Blöd in Deiner Situation ist jetzt das WE, Du kannst also schlecht bei der KK anrufen.

Wie auch immer, das sind die einzigen rechtlichen Wege die Du gehen kannst, alles Andere ist Schmu und kann, wenn man Pech hat, nach Hinten los gehen!

Können Deine Kids nicht mal auswärts schlafen? Oder Jemand vorbei kommen? (Freunde oder Familie)

LG

Beitrag von nana141080 - 20.01.12 - 08:28 Uhr

Das stimmt nicht. So eine gibt es! Die heißt nicht Kind-krank sonder Mutter/Vater krank und ist die gleiche Bescheinigung. Da fungiert der Partner quasi als Haushaltshilfe!!

Wenn ich richtig heftig krank war bekam ich die von meinem Hausarzt ausgestellt für meinen Mann (für seinen Chef).

Gruss Nana

Beitrag von alkesh - 20.01.12 - 13:59 Uhr

Hab ich doch geschrieben! HAUSHALTSHILFE!

Beitrag von nana141080 - 20.01.12 - 15:13 Uhr

#kratz naja, wenn die TE nach einer Bescheinigung fragt die sie dazu befähigt nicht zur Arbeit zu müssen weil ihr Mann im KH liegt und du sagst es gibt keine, dann ist es falsch.
Sie hat ja nicht nach einer fremden HH gefragt.

Beitrag von alkesh - 20.01.12 - 17:33 Uhr

Ich meinte damit einfach nur das es keinen Vordruck gibt, sie war der Meinung das läuft genauso als wäre ein Kind krank, so ist es aber nicht.
Ein Antrag auf Haushaltshilfe befähigt einem noch lange nicht zuhause zu bleiben, es bedeutet lediglich das man Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat. In vielen Fällen lässt sich der Arbeitgeber drauf ein und man kann selbst die Haushaltshilfe sein!

Beitrag von nana141080 - 20.01.12 - 08:29 Uhr

Die heißt nicht Kind-krank sonder Mutter/Vater krank und ist die gleiche Bescheinigung. Da fungiert der Partner quasi als Haushaltshilfe!!

Wenn ich richtig heftig krank war bekam ich die von meinem Hausarzt ausgestellt für meinen Mann (für seinen Chef).

Gruss Nana

Beitrag von krissi79 - 20.01.12 - 09:39 Uhr

Genau... Als ich letztes Jahr heftig krank war und nicht auf unseren Sohn aufpassen konnte, hat mein Lebensgefährte von meiner Hausärztin so ein "Krankenschein" für seinen Chef bekommen. Ging alles ganz Reibungslos. Einfach mal beim HA nachfragen, der kann Dir/Euch bestimmt weiterhelfen.

LG

Beitrag von derhimmelmusswarten - 20.01.12 - 13:24 Uhr

Der behandelnde Arzt im Krankenhaus muss dir das schreiben. Ich war kürzlich im Krankenhaus und der Arzt hat in etwa geschrieben "Frau.... befand sich vom ... bis... in stationärer Behandlung. Der Ehemann kann während dieser Zeit nicht zur Arbeit erscheinen, da er die gemeinsamen Kinder betreuen muss." Nennt sich Haushaltshilfe und du musst das dann bei deiner Krankenkasse beantragen und die senden dir dann noch weitere Formulare zu. Dein AG muss den entgangenen Lohn bescheinigen und dich unbezahlt freistellen. Alternativ kannst du natürlich ganz normal Urlaub nehmen, wenn dein AG oder deine KK das nicht machen. Bei uns war das aber gar kein Problem.

Beitrag von tragemama0709 - 21.01.12 - 14:21 Uhr

Halllo,

der AG muss den unbezahlten Urlaub nicht erlauben.

Beitrag von loveedition - 21.01.12 - 12:30 Uhr

Hallo ihr lieben #winke

Danke für eure Antworten#liebdrueck

Es hat alles geklappt, ich bin nun die nächste Woche noch zu Hause und kann mich um die Kinder kümmern.

Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende#stern

LG Corinna:-)