Scheidungsunterlagen für Heirat notwendig?

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Beitrag von vanilla86 - 19.01.12 - 22:58 Uhr

Hallo, ich habe mal eine frage: wir wollen dieses jahr noch heiraten. Aber mein freund war vorher schon verheiratet. Sind die scheidungspapiere sringend erforderlch? Wenn ja was passiert wenn man diese nicht vorlegt?

Beitrag von sopi601 - 20.01.12 - 07:54 Uhr

Hallo,
normalerweise geht vom Amtsgericht /Familiengericht eine Mitteilung an die Meldebehörden, dass man geschieden ist. Dann sollte das auch im Familienbuch beim Ort der Eheschließung vermerkt sein. Bei mir bspw. haben die das verschludert und ich stand überall noch als verheiratet drin, daher musste ich mit dem rechtskräftigen Urteil nachweisen, dass ich geschieden bin.
Ruft doch einfach mal beim Standesamt an und informiert euch.
LG sopi

Beitrag von la1973 - 20.01.12 - 09:29 Uhr

Ihr braucht einen Nachweis über die Scheidung mit Rechtskraftvermerk und Aktenzeichen. Also entweder das Urteil oder eben ein Auszug aus dem Fam.Buch der damaligen Ehe - da steht das dann drauf.

§ 12 PstG (Personenstandsgesetz)
... Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung der Eheschließung durch öffentliche Urkunden nachzuweisen...
...die letzte Eheschließung...sowie die Auflösung dieser Ehe....

Wenn man keine Scheidungspapiere vorlegt ist man nicht geschieden und darf nicht heiraten - vereinfacht gesagt.

Beitrag von schneewittchen.77 - 20.01.12 - 13:31 Uhr

Hey,
also Du brauchst auf dem Standesamt eine Kopie aus dem Eheregister des Standesamtes wo er das erste mal geheiratet hat. Da ist normalerweise auch die Scheidung verzeichnet. Bei mir wollten sie außerdem das rechtskräftige Scheidungsurteil sehen, dieses hat sich die Standesbeamtin auch für die Unterlagen kopiert.
Wenn er die Unterlagen nicht mehr hat muss er die beim Scheidungsgericht neu anfordern.
So dass Gesetz und es muss ja uch alles seine Richtigkeit haben.
Grüße