Steuerklasse bei Selbsständigkeit

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Beitrag von cisco111 - 20.01.12 - 15:45 Uhr

Hallo,

Ich hoffe jemand kann mir bei diese Frage helfen .

Ich bin noch bis Ende diese Monat in Elternzeit ich habe mich schon bei dem Arbeitsamt angemeldet .

Nun ich möchte Selbständig machen und habe mich auch Arbeitlos gemeldet .

Ich habe im Moment Steuer 5 , ich habe vom AA Bescheid bekommen wieviel ich bekommen würde wenn ich Arbeitslos suchen bin .

Nun bei Selbständigkeit bekomme ich genau die Selbe Summe wie Arbeitsuchend + 300 EUR Gründungszuschuss.

So weit ich weiß , bei Selbstständigkeit braucht man keine Steuerklasse , ist das möglich wenn ich die Steuer im Februaer ändere , dass ich die Steuer 3 bekomme ,damit ich mehr Geld verdiene .

Ich hoffe mir kann jemanden helfen und paar Tipps geben .

Ich habe bei AA angerufen , die Dame meinte ich soll bei Finanzamt anrufen und mich dort erkundigen .

BG

BG

Beitrag von vwpassat - 20.01.12 - 15:50 Uhr

Es gibt keine Steuerklasse bei Selbständigkeit!

Beitrag von cisco111 - 20.01.12 - 15:55 Uhr

wie wird das gerechnet ?

So weit ich weiß , die Summe von Arbeitslosengeld + 300 EUR.

die Frage wie wird die Arbeitlosengeld gerechnet , mit welchem Steuerklasse denn ?

Beitrag von vwpassat - 20.01.12 - 17:23 Uhr

Ich kann Dir leider überhaupt nicht folgen!

Planst Du nun eine Selbständigkeit oder eine Arbeitslosigkeit oder beides zusammen?

Beitrag von shampoo - 20.01.12 - 18:55 Uhr

So wie ich es verstanden habe, plant sie eine arbeitslose Selbständigkeit, um irgendwie in eine bessere Steuerklasse zu rutschen !

???

War ein Scherz- ich habe es auch nicht kapiert. :-)

Beitrag von windsbraut69 - 21.01.12 - 09:23 Uhr

UND Gründungszuschuß zu beziehen :)

Im Vergleich zur letzten Diskussion, die sich um eine Straßenüberquerung dreht, ist dieser Text aber recht übersichtich, finde ich!

LG

Beitrag von shampoo - 21.01.12 - 14:57 Uhr

Ach, DAS war es ! Die "Strassenüberquerung" , irgendwie kam mir der Name doch "wie schon mal gelesen" vor... :-)

Beitrag von windsbraut69 - 22.01.12 - 10:12 Uhr

Es gibt Beiträge und damit verknüpfte Nicks, die vergißt man im Leben nicht :)

Beitrag von shampoo - 22.01.12 - 12:22 Uhr

Ja, scheint so. ;-)

Beitrag von vwpassat - 21.01.12 - 16:54 Uhr

Ich habs!!!

Gerade in einer Zeitung gelesen, Gründungszuschuss gibt es für ein halbes Jahr in Höhe des ALGI und zusätzlich nochmal 300 € obendrauf. Das Ganze 6 Monate lang, die 300 € können dann wohl nochmal 9 Monate gezahlt werden. Bedingung ist, dass man noch 150 Tage Anspruch auf ALGI hat.

Ich denke mal, die TE ist auf die weitere Unterstützung aus, so wie sie sich artikuliert, kann sie geschäftlich keinesfalls bestehen.

Aber wahrscheinlich scheitert das Ganze eh schon an der Tragfähigkeitsprüfung.

Beitrag von marion2 - 21.01.12 - 17:21 Uhr

Die Tragfähigkeitsprüfung scheint recht einfach zu sein.

Beitrag von windsbraut69 - 21.01.12 - 09:20 Uhr

Worauf willst Du hinaus?
Entweder, Du bist selbständig oder arbeitslos!

Gruß,

W

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 15:57 Uhr

Hallo,

"Nun bei Selbständigkeit bekomme ich genau die Selbe Summe wie Arbeitsuchend + 300 EUR Gründungszuschuss."

Wenn Du damit meinst, dass Du das ALGI weiter bekommst, ist die Steuerklasse völlig egal - die Höhe des ALGI ändert sich dadurch nicht.

LG, Andrea

Beitrag von cisco111 - 20.01.12 - 16:07 Uhr

hallo,

danke erstmal für die Antwort .

gut aber die haben gerechnet mit Steuer 5 und das ist wenig im Fall ALGI .

Ich weiß nicht ob diese Summe bleibt + 300 EUR bei Selbständigkeit oder wird in diesem falls anderes gerechnet .

Mir wurde im AA gesagt bei Selbständigkeit bekommt man das Geld in der Höhe von ALGI+300 EUR .

LG

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 16:16 Uhr

Hallo,

ALGI ist eine Lohnersatzleistung - diese wird nach den letzten Nettoeinkommen berechnet. Dieses war bei Dir gering, da Du nur die LSK 5 hattest. Dazu hat Dich niemand gezwungen. Dadurch hattet Ihr zwar monatlich mehr Geld - am Ende des Jahres wäre es aber egal gewesen. Deshalb sollte man - falls Lohnersatzleistungen drohen (egal ob Elterngeld, ALGI oder Krankengeld) besser auch als Frau nicht auf eine vernünftige LSKL verzichten.

Vor dem Bezug des Elterngeldes (in der Regel planbar durch Absetzten der Verhütungsmittel) kann FRau auch die bessere LSK 3 wählen um das Elterngeld zu erhöhen.

Befindet man sich ersteinmal im Lohnersatzleistungsbezug ändert die LSK des Ehemannes nichts mehr an der Höhe der Lohnersatzleistungen.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:09 Uhr

"Befindet man sich ersteinmal im Lohnersatzleistungsbezug ändert die LSK des Ehemannes nichts mehr an der Höhe der Lohnersatzleistungen."
Das stimmt so eben nicht!

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 22:13 Uhr

Hallo susannea,

bei genau diesem Satz gebe ich Dir Recht. Ich hatte zugrundegelegt, dass die TE bisher die LSK V hatte, weil sie das geringere Bruttoeinkommen hat. Dann wird der LSKwechsel während des ALGI Bezuges nicht berücksichtigt. Die Bezeichnung rechtsmissbräuchlich ist mir übrigends durchaus bekannt ;-) Aber da sie einfach nicht berücksichtigt wird, wird auch kein Recht missbraucht.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:18 Uhr

Aber es ist ja nirgends geschrieben worden, dass du das geringere Bruttoeinkommen hast, denn du fragtest ja, ob du nachträglich in III wechseln könntest und dann mehr bekommst. und ja, das könnte eben sein!

Also ja, der Steuerklassenwechseln wird bei nicht rechtsmißbräuchlichem Wechsel berücksichtigt.

Und doch, es heißt rechtsmißbräuchlich, auch wenn es dann eben genau nicht berücksichtigt wird ;)

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 22:21 Uhr

Hallo suasannea,

ich bin NICHT die TE!

Und Du versuchst das letzte Wort zu behalten und möchtest nicht zugeben, dass wir das gleiche meinen. Natürlich KÖNNTE es sein, dass die TE bisher unsinnigerweise die LSK V hatte.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:25 Uhr

Ich weiß, dass du nicht die TE bist, aber deine Frage bezog sich auch nicht auf die TE!

Ich zitiere dich, da du deine Frage wieder vergessen hast: "Hallo,

d.h. wenn ich bei bestehender Arbeitslosigkeit bereits ALGI beziehe und dann z.B. von 4/4 in 3 wechsele erhöht sich mein ALGI? Kann ich nicht glauben. Lasse mich aber gerne überzeugen. Link?

LG, Andrea "

Also ging es um das fiktive Beispiel ;)

Und nein, damit meinen wir nicht das gleiche!

Außerdem, würde ich mal in den Spiegel gucken!

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 22:33 Uhr

Hallo,

keine Sorge, auch diese Frage kenne ich noch, aber Du antwortest hier gerade auf einen anderen Diskussionsbaum.

Den Tipp mit dem Spiegel verstehe ich leider nicht - könnte an der fortgeschrittenen Uhrzeit liegen - oder an dem mir wirklich fremden Thema. Ich möchte auch gar nicht Deine natürlich uneingeschränkte Kompetenz in Frage stellen. Aber ich denke, dass die TE mit einem Wechsel von V in III keine höheren Leistungen zu erwarten hat.

Meine oben von Dir zitierte Frage war rein rhetorisch gemeint. Selbstverständlich ein schechtes Beispiel, da keine Bruttoeinkünfte beigefügt waren. Also lass uns bitte eher über das konkrete Beispiel der TE diskutieren. Alles andere wird Ihr wohl eher nicht helfen.

Oder geht es Dir jetzt nur noch um die Diskussion?

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:37 Uhr

Es geht nur darum, dass man dies nicht so verallgemeinern kann ;)

Tja, schade dass du das mit dem Spiegel nicht verstehst, aber evtl. liest du einefach deinen Beitrag dazu ;)

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 19:21 Uhr

Das stimmt nicht, ALGI wird auf Grundlage der aktuellen Steuerklasse berechnet!

Beitrag von zwillinge2005 - 20.01.12 - 20:44 Uhr

Hallo,

d.h. wenn ich bei bestehender Arbeitslosigkeit bereits ALGI beziehe und dann z.B. von 4/4 in 3 wechsele erhöht sich mein ALGI? Kann ich nicht glauben. Lasse mich aber gerne überzeugen. Link?

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 21:36 Uhr

Ja, genauso ist es.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546630/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Hoehe-Nav.html

Wunderbar ja nachzulesen ;)

Übrigens, mein Vater sagt immer, Glauben ist etwas für den Religionsunterricht, nur Wissen zählt ;)