Elterngeld

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Beitrag von shamea - 20.01.12 - 21:49 Uhr

Hallo zusammen,

hab auch mal ne Frage zum Thema Elterngeld.
Sind grad am Üben für's Zweite und ich arbeite ca 15Std in einer Zahnarztpraxis (nach Stundenlohn bezahlt, Feiertage werden nicht bezahlt) und einen Tag in der Woche 3Std in der Kinderbetreuung, dort bekomme ich keinen Urlaub gezahlt und quasi nur die Zeit, die ich wirklich da bin vergütet.

Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt schwanger werde/bin darf ich wahrsch. nicht mehr wg der Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis arbeiten und ob ich die Kinderbetreuung bis zum Schluß machen kann ist auch fraglich.

Was bekomme ich an Elterngeld bzw wie wird das gerechnet, wenn ich schon vor dem Mutterschutz aufhören muss? nur die 300€??

Danke für eure Hilfe

Lg Vera

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:11 Uhr

Dir steht bei einem BV egal ob vom AG oder vom FA der volle Lohn zu, genauso wie dir jetzt auch in beiden Jobs Urlaub und Feiertage und Krankheit bezahlt werden müssten!

Also evtl. kümmerst du dich rechtzeitig darum, dass du dich nicht ausbeuten lässt!

Beim Elterngeld ändert das nämlich cnihts, weil dir ja rein rechtlich das Geld zusteht, wenn du dich um dieses besch*** lässt, ist das dein Problem!

Beitrag von shamea - 20.01.12 - 22:17 Uhr

Du meinst dass mir die Feiertage gezahlt werden müssten?

Hatte damals im Steuerbüro angerufen und diesbezüglich gefragt, allerdings meinte die Damen dass die Feiertage mir nicht bezahlt werden, da ich nur nach Stunden bezahlt werde bzw nur die Zeit, die ich auch da bin vergütet wird???

Wie rechne ich meinen Urlaubsanspruch in der Kinderbetreuung bei 4 Tage im Monat aus?

Beitrag von shamea - 20.01.12 - 22:20 Uhr

4Tage pro Jahr?

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:21 Uhr

Du arbeitest einen Tag die Woche? Dann hast du 4 tage Urlaub!

Ja, das machen viele so, weil sich die AN dies gefallen lassen, nach geltendem Recht hast du aber wie jeder andere auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub und auch bei Feiertag, wenn feste Tage vereinbart sind!

Beitrag von shamea - 20.01.12 - 22:29 Uhr

Super du hast mir sehr geholfen. Danke.
Werde mir das nochmal schriftlich holen und meinen Chef von der Kinderbetreuung wg Urlaub drauf ansprechen und meine Chefin beim Zahnarzt wg den Feiertagen. Da ich dort jetzt 2,5Jahre arbeite wäre es dann möglich dass sie mir die Feiertage sozusagen nachbezahlt?

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:30 Uhr

Das wird sicherlich schwierig werden, aber wie gesagt, es kommt ja darauf an, was im Vertrag steht, welche tage du arbeitest!

Beitrag von shamea - 20.01.12 - 22:35 Uhr

Dummerweise steht nur die Anzahl der Tage im Vertrag, also 3pro Woche. Ich muss das wohl mal mit ihr klären.

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:37 Uhr

Dann kannst du ja auch 3 andere arbeiten.

Beitrag von shamea - 20.01.12 - 22:48 Uhr

Nein, wir sind zu Zweit in der Prophylaxe und ich arbeite Di, Mi, Do und meine Kollegin Mo und Fr, von daher kann ich nicht an einem anderen Tag arbeiten, falls an einem Di, mi oder Do Feiertag ist:-(

Beitrag von susannea - 20.01.12 - 22:51 Uhr

Na wenn du deine Arbeitskraft anbietest, sie dich aber nicht haben wollen, musst du natürlich trotzdem bezahlt werden!

Beitrag von seikon - 20.01.12 - 23:02 Uhr

Du wirst nach Stunden bezahlt und Feiertage nicht? Wie bist du denn da jeweils angestellt? In der Zahnarztpraxis auf 400 Euro Basis und in der Kinderbetreuung als Honorarkraft?

Beitrag von shamea - 21.01.12 - 15:12 Uhr

Also ich arbeite über der 400€ Basis, damit ich und mein Sohn kassenversichert bleiben können, Da mein Mann privat versichert ist. Ich bekommen ca 620€ brutto und der Job in der Kinderbetreuung läuft als 400€ Job.

Beitrag von susannea - 21.01.12 - 08:41 Uhr

Aber sage mal, Honorarkraft bist du nicht, oder?
Was zahlt der AG alles?

Beitrag von shamea - 21.01.12 - 15:17 Uhr

Nee soweit ich weiß nicht:-) Wird genau das gleiche gezahlt wie bei ner Vollzeitkraft, nur eben dass ich weniger arbeite bzw nur nach Stunden bezahlt werde.

Beitrag von susannea - 21.01.12 - 15:20 Uhr

Na dann steht dir auch alles genau wie bei einer Vollzeitkraft zu, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.

Beitrag von shamea - 21.01.12 - 15:38 Uhr

Ja Urlaub hab ich ja auch 17Tage beim Zahnarzt und wenn ich krank bin wird wohl auch das bezahlt. Nur die Feiertage wurden bisher nicht übernommen.
Und in der Kinderbetreuung bekomm ich keinen bezahlten Urlaub (4Tage würden mir ja zustehn). Ich muss echt mal mit denen reden.

Beitrag von susannea - 21.01.12 - 15:46 Uhr

Wie gesagt, wenn du feste Arbeitstage hast, müssen die auch bezahlt werden, egal ob Urlaub, Feiertag, Krankheit oder Arbeiten!