Kautionsrückzahlung-Anrechnung auf ALG 2?

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Beitrag von montana82 - 21.01.12 - 00:48 Uhr

Hallo,

unsere derzeitige Wohnung wurde wegen Eingebedarf zum 30.04.2012 gekündigt.
Der Vermieter wird uns beim Auszug die Kaution zurück zahlen. Da wir damals nicht im Bezug von ALG 2 waren, haben wir die Kaution selbst bezahlt.

Wir würden gern den Betrag für die neue Kaution verwenden. Dürfen wir das? Oder wird uns der Betrag für die neue Kaution als Darlehen gewährt und die alte Kaution mit den laufenden Zahlungen verrechnet?

Danke und Gruß

Beitrag von mama062006 - 21.01.12 - 07:16 Uhr

Hallo,

also ich bin mir nicht 100% sicher, aber man hat ja Freibeträge, wie viel Vermögen man haben darf. Ich denke also schon, dass das unangerechnet bleibt und ihr das für die neue Kaution nutzen dürft.

LG

Beitrag von lavala - 21.01.12 - 10:28 Uhr

Am besten sprichst Du mit der Bank und lässt den Betrag auf dem Kautionskonto und lässt dann als Berechtigten den neuen Vermieter eintragen. Dann ist der Kautionsbetrag kein Einkommen. Ansonsten gelten alle einkommenden Geldbeträge als anrechenbares Einkommen, fürchte ich.

Der nicht anzurechnende Vermögensbetrag muss zu Beginn des ALGII-Bezuges vorhanden sein.

Beitrag von our_darkness - 21.01.12 - 11:26 Uhr

"Ansonsten gelten alle einkommenden Geldbeträge als anrechenbares Einkommen"

Unsinn. Die Kaution zählt von Anfang an zum Vermögen und wird nicht als Einkommen angerechnet, wenn sie auf dem Konto eingeht.

Beitrag von montana82 - 21.01.12 - 15:36 Uhr

"Der nicht anzurechnende Vermögensbetrag muss zu Beginn des ALGII-Bezuges vorhanden sein" - war es auch, wie beziehen seit 01.04.2011 ergänzendes ALG II, wohnen aber seit 01.01.2010 in der Wohnung

unsere derzeitige Vermieter haben den Betrag nicht auf einem Kautionskonto angelegt