weiss nicht weiter...

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Beitrag von sarakira - 21.01.12 - 09:54 Uhr

Hallöchen,

ich frag hier mal für eine Freundin:
Folgende Situation:

-Partner fremdgegangen und dann zu ihr gezogen.
-Seine Exfreundin nun alleine mit Kind (6 Jahre) in der "alten" Wohnung.

-Der Mann hat sich abgemeldet, sie wollte den mietvertrag ändern lassen (nur sie alleine)Vermieter macht nicht mit, da die Wohnung zu groß ist und sie auch zuwenig verdient, also angedrohte Wohnungskündigung.

- Sie arbeitet nur halbtags , kann aber nicht mehr arbeiten , da keine Betreuung .

-Ausziehen möchte sie auch nicht, da Wohnung neu renoviert, Freunde, Familie und Schule in der Nähe.Sie möchte ihren sohn auch nicht aus der gewohnten Umgebung"reissen"
-Lt. Behörden und Caritas steht ihr kein Geld zu, da ihr Ex Unterhalt zahlt und sie damit zuviel Geld hat. Ihr Einkommen geht fast komplett für die miete weg.

Jetzt ist sie zusätzlich zu dem Trennungsstress verzweifelt, da sie einfach nicht weiter weiss. Lt. Behörden MUSS sie umziehen in eine kleinere, günstigere Wohnung, und sie will definitiv nicht.

Ich versteh sie, und so wirklich eine Lösung hab ich nicht.

Gibt es nicht irgendwie ein Übergangsgeld jetzt für die Notlage bzw. , wenn es zum Umzug kommt, da irgendwelche Gelder?Sie hat keine Rücklagen etc.

Danke für eure Antworten!

Beitrag von zonenbiene79 - 21.01.12 - 11:11 Uhr

Hallo,

wenn sie die Wohnung finanziell nicht halten kann, bleibt ihr über kurz oder lang nichts anderes übrig als etwas günstigeres zu suchen. Es spricht ja nichts dagegen in der gleichen Gegend zu suchen. Für zwei Menschen (Mutter + Kind) stehen ihr 60 m2 zu. Ist die Wohnung größer kann sie mit dem Amt vereinbaren den Rest selber zu zahlen.

Ist die Wohnung unzumutbar groß, kann sie das Amt zwingen umzuziehen. Was nützt es ihr wenn das Geld weg ist wegen zu hoher Mietkosten und sie dadurch Probleme hat Essen auf den Tisch zu bringen.

Sie kann versuchen ALG2 zu beantragen. Weiß ja nun nicht ob Sie verheiratet war oder nur eheähnlich gelebt hat mit dem Expartner. Je nach Einkommen + Kindesunterhalt + Kindergeld + ev.Ehegattenunterhalt kann es ganz gut sein das sie nichts mehr vom Amt bekommt. Wenn ich allerdings mal so vergleiche, mein Sohn ist auch 6, ich arbeite ebenfalls halbtags (auf zwei Jobs verteilt), erhalte Kindergeld und ALG2. Das ALG 2 gibt es bei mir nur noch weil der Vater seiner Pflicht nicht nachkommt den Unterhalt zu zahlen und ich vor Jahren deshalb Unterhaltsvorschuss beantragt habe.
Würde er an mich zahlen, bekäme ich auch kein Geld vom Amt mehr.

Wozu auch, damit sind die meisten Kosten gedeckt, klar man kann keine Sprünge damit machen, aber es reicht um die grundlegenden Dinge zu bezahlen.

Lohnsteuerklasse kann sie in 2 umändern, macht allerdings fast nichts aus.

Der Vater muss sich auch an den Betreuungskosten beteiligen. Übers Jugendamt kann man Tagesmütter bekommen.

Ein guter Anwalt wäre noch was, aber das muss man sich halt auch leisten können.

Gruss

Beitrag von silbermond65 - 21.01.12 - 11:17 Uhr

Ich versteh sie, und so wirklich eine Lösung hab ich nicht.

Sorry,aber ich verstehe sie nicht. Sie soll sich eine kleinere und bezahlbare Wohnung suchen.
Sie kann eine Beratungsstelle aufsuchen,wo man ihr sagen kann ,was sie wo beantragen kann und wo sie Hilfe bekommt.

Beitrag von manavgat - 21.01.12 - 12:25 Uhr

-Der Mann hat sich abgemeldet, sie wollte den mietvertrag ändern lassen (nur sie alleine)Vermieter macht nicht mit, da die Wohnung zu groß ist und sie auch zuwenig verdient, also angedrohte Wohnungskündigung.

Also: der Vermieter hat da leider Pech

Das geht so: ihre Anwältin stellt bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung. Dann hat er Pech, solange - Achtung - keine Mietschulden auflaufen.

Wenn die Wohnung überdimensioniert ist, dann muss die ARGE für mindestens 6 Monate die Miete akzeptieren (und zahlen) damit sie Zeit hat was anderes zu suchen.

Alternativ kann sie 1 Zimmer untervermieten. Dafür brauchst sie - nach Zuweisung der Wohnung (siehe oben) die Genehmigung des Vermieters. Diese kann er aber nicht verweigern, da sie ein berechtigtes Interesse hat.

Mein Rat: Antrag stellen auf ALG2 schriftlich! und sich nicht abwimmeln lassen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von winnie_windelchen - 21.01.12 - 13:26 Uhr

"Lt. Behörden MUSS sie umziehen in eine kleinere, günstigere Wohnung, und sie will definitiv nicht"

Welche Behörde sagt ihr denn das sie umziehen muss? Das ALG2 Amt?

Beitrag von sarakira - 21.01.12 - 18:48 Uhr

Hallo,
Vielen dank für eure antworten!
Die wohnung ist fast 90 qm gross,also viel zu gross.dafür von der miete her sehr günstig,da sie dort schon lange drin wohnt.selbst eine wohnung mit 60 qm wäre dort teurer.
Verheiratet waren sie nicht.
Das sie sich eine kleinere wohnung suchen muss,ist ihr von der caritas gesagt worden,dort hat sie sich beraten lassen.wenn sie alg2 beantragt,soll sie wohl schon die wohnungskündigung vorweisen,sonst würden ihr diese 6 monate eventueller mietübernahme nicht gewährt. Weiss ich nicht und mag ich mir nicht vorstellen.

Lg

Beitrag von winnie_windelchen - 21.01.12 - 19:06 Uhr

Ich glaube bei einem Erstantrag ist das aber rechtens. Anders wäre es wenn sie es schon bekäme, die Miete zb. durch die Jahresendabrechnung erhöht werden musste. In diesem Falle bekäme sie eine Aufforderung zur Senkung der Miete und wenn das zb. durch ein Gespräch mit ihrem Vermieter nicht möglich wäre, würde dann die Umzugsaufforderung kommen, wobei sie dann Umzug ect. vom Statt bezahlt bekommen würde und auch noch wie du selbst geschrieben hast, die 6 Monate Zeit hätte wo ihre Miete bis dato noch übernommen werden würde.

In ihrem Fall muss sie aber erst raus, sonst bekommt sie nichts zur Miete. Sollte sie sich weigern auszuziehen und dennoch ALG2 beantragen darf sie auch keiner zwingen aber der Nachteil wäre das sie bei einer Jahresendabrechnung die eine Nachzahlung ihrerseits beinhaltet, keinen Cent bekäme und monatlich den zu überhöhten Anteil selbst tragen muss.

Beitrag von bi_di - 22.01.12 - 07:54 Uhr

Zusammenfassend ist es also so, das sie zuwenig Einkommen oder zu hohe Mietkosten hat.

Entweder erhöht sie also ihr Einkommen oder verringert ihre Mietkosten. Dazwischen gibt es nichts. Natürlich kann sie versuchen, ihre Einkommen durch den Bezug staatlicher Gelder zu erhöhen - sie könnte aber auch z.B. versuchen ihre Halbtagsstelle in eine Ganztagsstelle zu wandeln und für die Tochter Hort oder Tagesmutter organisiert. Hätte den Vorteil, das ihr niemand in ihre Wohnsituation 'reinredet.

Oder sie verringert ihre Mietkosten, sprich sie zieht um. Umzüge müssen nicht teuer sein, wenn man ein paar Freunde hat, die mit anpacken. Und die Kaution für die alte Wohnung bekäme sie ja auch wieder (zumindest anteilig).

Grüsse
BiDi