Fragen rund ums Elterngeld

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Beitrag von bernie2012 - 21.01.12 - 17:30 Uhr

Hallo,

ich bin neu hier und habe schon eine recht komplizierte Frage… vlt schildere ich erstmal meine Lage :-)

Ich befinde mich seit über Vier Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dieser endet am 31.12.2012. Nach dem mir mein Arbeitgeber oft bestätigt hat, dass dieser Vertrag entfristet wird, ist bis jetzt noch nichts passiert.

Parallel dazu ist unser Kinderwunsch immer noch da – allerdings ist jetzt die Unsicherheit groß, was passiert, wenn mein Vertrag nicht verlängert bzw. entfristet wird und es bei uns mit einer Schwangerschaft klappt. Welches Geld steht mir denn dann zu?

Bsp. Die Geburt ist irgendwann Anfang nächsten Jahres – steht mir Mutterschaftsgeld zu? Wie hoch ist das Elterngeld?

Sorry, für die vielen Fragen, aber ich bin doch leicht verwirrt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Liebe Grüße
Bernie

Beitrag von susannea - 21.01.12 - 18:26 Uhr

Wenn dein Mutterschutz vor dem Vertragsende beginnt gitbs ab Vertragsende Mutterschaftsgeld in Höhe des Elterngeldes. Beginnt der Mutterschutz nach Vertragsende und du bekommst ALGI, gibts Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Bekommst du keine ALGI gibts auch kein Mutterschaftsgeld.

Elterngeld gibts in jedem Falle!

Beitrag von bernie2012 - 22.01.12 - 12:35 Uhr

ok - vielen Dank - also das habe ich jetzt verstanden :-)

und wie wird dann in so einem Fall die Höhe des Elterngeldes berechnet? Sprich Mutterschutz beginnt nach Vertragsende - also, bin ich quasi arbeitslos gemeldet, mache dann ein Jahr Elternzeit... wird eventuell die Arbeitslosigkeit von z.b. einen Monat (in Mutterschutz) auf die Elternzeit angerechnet obwohl ich bis Dezember im Arbeitsverhältnis stand?!

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 14:21 Uhr

Vorsicht, hier wird einiges durcheinander geworfen. Elternzeit kann keine genommen werden, es ist kein AG da! Es kann nur zur Kindererziehung zu Hause geblieben werden!
Da ja Mutterschaftsgeld gezahlt wird, zählt genauso wie bei einem noch laufenden Arbeitsverhältnis der Zeitraum von den letzten 12 vollen Kalendermonaten vor dem Mutterschutz.
Dabei ist uninteressant, ob dort schon ALGI bezogen wurde oder nicht. Einzig und alleine zu berücksichtigen ist, dass ALGI kein EInkommen aus Erwerbstätigkeit ist und bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden kann!

Beitrag von bernie2012 - 22.01.12 - 15:15 Uhr

Tut mir leid, jetzt ist die Verwirrung noch größer, also entweder ich steh grad aufn Schlauch oder ich muss mich schämen.. aber trotzdem danke #augen

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 17:36 Uhr

WAs ist denn noch unklar, evtl. kriegen wir die Verwirrung ja gelöst ;)

Beitrag von bernie2012 - 22.01.12 - 21:01 Uhr

wenn mir ja kein Elterngeld zusteht, weil es kein AG gibt, was steht mir überhaupt zu?

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 21:03 Uhr

NIcht Elternzeit und Elterngeld verwechseln, das ist unabhängig voneinander.
Es ist nicht nötig Elternzeit zu haben um Elterngeld beziehen zu können.

Du kannst nur keine Elternzeit nehmen, Elterngeld bekommst du natürlich trotzdem!

Beitrag von bernie2012 - 23.01.12 - 19:53 Uhr

suuuuper - danke dir :-) jetzt han ichs verstanden, ich hab da wohl wirklich was verwechselt...