Krankenversicherungsbeiträge - Rückforderung?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von kleine_blume - 21.01.12 - 20:59 Uhr

Hallo zusammen,

kann vielleicht jemand Rat zu folgendem Sachverhalt eines Freundes geben - ich würde ihm gerne weiterhelfen:
Nach vielen Talfahrten seines Lebenslaufes (abgebrochene Ausbildung und Erststudium) und ein Jahr Alg 2 bis Oktober 2010 hat er im Oktober 2010 nochmals ein Studium begonnen, wofür er keine finanz. Förderung erhielt (kein Bafög, kein Harz4). Das Studium läuft glücklicherweise erfolgreich und inzwischen finanziert er es sich durch 3 Nebenjobs (freiberuflich). Nun das Problem: Seine Krankenversicherung wurde bis Oktober 2010 vom Amt bezahlt, danach musste er sich freiwillig versichern, hatte jedoch kein Geld dafür. Monatlich zahlt er bereits schon 150 € in diverse Kredittilgungen ab. Jedenfalls konnte er sich nicht darum kümmern, weil im Monat kein Geld dafür übrig blieb. Nun kam ein Schreiben, dass er nachträglich wieder Mitglied mit Versicherungsschutz werden kann; rückwirkend ab 01.11.2010. Das würde er gerne machen - aber er befürchtet, dass er dann als freiwilliges Mitglied (Studentische Versicherung geht nicht, weil er über 30 ist) alles zurückzahlen muss und bei aktuell noch ca. 3000 € anderweitigen Schulden bleibt kein Handlungsspielraum.

Kennt sich hier jemand aus? Muss er das alles zurückzahlen oder kann er sich auch ab sofort wieder versichern lassen? Würde ihn eine andere gesetzliche Krankenversicherung nehmen, wenn er im vergangenen Jahr nirgends Mitglied war und als Student über 30 einen freiwilligen Status bräuchte?

viele Grüße und danke vorab für konkstruktive Beiträge

Beitrag von blinki.bill - 21.01.12 - 21:15 Uhr

Hallo

ich denke viel weiter bringt dich meine antwort bestimmt auch nicht-aber ich wieß das e seine versicherungspflicht gibt. also denke ich das er die fehlenden beiträge auf alle fälle zahlen muss. vielleicht geht ja eine ratenzahlung?

wie das ist wenn er die kasse wechselt weiß ich leider nicht. aber vielleicht weiß ja jemand anderes besser bescheid.

Lg

daniela

Beitrag von arkti - 21.01.12 - 23:49 Uhr

Natürlich muss er alles nachzahlen.
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 11:05 Uhr

Wenn es aber diese Pflicht gibt, warum gibt es dann die FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung? Ich war jahrelang nicht PFLICHT-versichert, sondern freiwillig gesetzlich versichert. Es hätte kein Hahn danach gekräht, wenn ich die Versicherung nicht abgeschlossen hätte, sondern einfach nicht versichert gewesen wäre. Dazu kenne ich auch mehrere Beispiele, alles Freiberufler bzw. Selbständige.

Soll kein Angriff sein, interessiert mich wirklich!

Beitrag von blinki.bill - 22.01.12 - 11:45 Uhr

Hallo

diese Pflicht gibt es auch erst zwei jahre soweit ich das weiß, vorher musste man denke ich nicht verischert sein.

aber ich denke das weiß einer bestimmt noch besser.

Beitrag von ohiticawin - 22.01.12 - 13:05 Uhr

JEDER muss sich versichern, auch Selbständige und Freiberufler, und das nicht in geringer Höhe (Mindestens 340 €, auch wenn Verdienst sehr gering)

Ansonsten würde das Krankenversicherungssystem so wie es ist noch weniger funktionnieren als es eh schon (nicht) tut.

Denn dann würden sich nur noch die Kranken versichern, nicht aber die Gesunden.

Und jetzt will er ja auch versichert sein, also ist er ja mit dem System nicht uneinverstanden.

Also Zähne zusammenbeißen, KK anrufen und Ratenzahlung vereinbaren.

Oder auswandern, nach Amerika zB

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 13:25 Uhr

Das kann so nicht stimmen, zumindest vom Betrag her. Ich habe wesentlich weniger gezahlt, als ich zum Beispiel in Elternzeit war!

Ein Freund von mir ist auch Freiberufler und hat seine KK-Beiträge der freiwilligen Versicherung ein paar Monate nicht gezahlt - und ist rausgeworfen worden. Leider ist er dann schwer erkrankt und war für aufwändige Behandlungen im Krankenhaus. Da haben sich leider mehrere Tausender summiert, die er jetzt noch abzahlt! Im Umkehrschluss würde das ja heißen, dass er sich nachträglich versichern kann, seine Beiträge bezahlt und dann seine Schulden los ist?!

Kann mir das mit der Versicherungspflicht für JEDEN denn jemand schwarz auf weiß belegen?

Beitrag von arkti - 22.01.12 - 13:36 Uhr

da stehts z.B.

http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/versicherungspflichtig.htm

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 14:30 Uhr

Danke für den Link.

Ich zitiere:

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind mithin Personen, die hauptberuflich selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten. Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung absichern (siehe hierzu Antrag bei PkV).

Also gibt es in Deutschland eben doch keine Krankenversicherungspflicht für JEDEN, sondern nur für jeden Arbeitnehmer u.a..

Für den Freund der Threaderöffnerin bedeutet das aber meiner Meinung nach, dass er pflichtversichert ist: "Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten"

Das muss übrigens neu sein, zu meiner Studentenzeit (ich habe spät angefangen zu studieren und musste mich dann mit 30 selbst versichern) gab´s das noch nicht.

Beitrag von ohiticawin - 22.01.12 - 14:40 Uhr

**Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung absichern (siehe hierzu Antrag bei PkV).**

*Also gibt es in Deutschland eben doch keine Krankenversicherungspflicht für JEDEN, sondern nur für jeden Arbeitnehmer u.a..*

DOCH, lies richtig: "Dieser Personenkreis MUSS sich entweder .... ". Es heißt nicht "KANN". Auch wenn die versicherung dann "freiwillig" heißt, ist es doch verpflichtend sich irgendwo zu versichern.

Die Pflicht ist aber tatsächlich erst ein paar Jahre alt ...

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 14:59 Uhr

Eine FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung ist für mich aber immer noch freiwillig. Wenn sie verpflichtend ist, warum heißt sie dann nicht Pflichtversicherung? Verstehe ich nicht.

Und wie gesagt: Bis Mitte Januar war ich noch Freiberuflerin und es hat niemanden interessiert, ob ich versichert war oder nicht. Ich kenne jede Menge anderer Freiberufler, und einige davon sind nicht versichert, weil sie es sich eben nicht leisten können. Doof genug - ich hatte auch lange Durststrecken als Freiberuflerin, aber wenn es soweit gekommen wäre, dass ich meine KK nicht mehr bezahlen kann, dann hätte ich mir vermutlich eingestanden, dass es nix wird mit meiner Karriere und mir einen festen Job gesucht oder mich arbeitslos gemeldet.

Wie will denn der Gesetzgeber diese Pflicht durchsetzen? Was ist, wenn die betreffende Person einfach kein Geld dafür hat? Wo nix ist, ist auch nix zu holen.

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 15:02 Uhr

....hab grad nochmal gegoogelt:

http://www.1a.net/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht

"Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007 unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Die Regelung in der PKV ist daher vergleichsweise milder, weil sie nur bis zum 01.02.2009 zurückgeht."

Autsch! Das heißt, das "Nicht-Versichertsein" kann sich für viele im Nachhinein als teurer Spaß entpuppen. Krass!

Beitrag von ohiticawin - 22.01.12 - 14:34 Uhr

Wenn dein Bekannter nicht versichert war, dann muss er die Kosten selbst tragen. Es war ja vermutlich sein eigenes verschulden.

Das Nachzahlen der Versicherungsbeiträge bedeutet ja nicht, dass er nachträglich einen vollwertigen Versicherungsschutz bekommt.

Aber er genießt ab dem Zeitpunkt, an dem er wieder richtig versichert ist wieder den vollen Schutz und muss dann entstehende Kosten nicht mehr selbst tragen. Das allein dürfte doch das Nachzahlen schon wert sein, oder nicht?

Ein guter Bekannter (selbständig) hatte auch mal 12 Monate Rückstand und war in dieser Zeit eben nicht versichert. Brauchte zum glück aer auch keinen Arzt. Den Rückstand musste er trotzdem nachzahlen mitsamt angelaufenen Zinsen.

Wir können echt froh sein dieses soziale Krankenversicherungssystem zu haben!

Beitrag von laufendermeter - 22.01.12 - 15:20 Uhr

Ich wollte unser soziales Netz auch nicht verteufeln oder schlecht machen, ganz im Gegenteil. Und dass er selbst schuld war, weiß er selber. Seine Freundin, die von all dem vorher nichts wusste, hat ihn nun erstmal aus der Bredouille gerettet. Hoffentlich macht er es ab jetzt besser!

Außerdem bin ich jetzt schlauer, es gibt tatsächlich eine Krankenversicherungspflicht für ALLE.

#danke für das Schließen dieser Bildungslücke!

Viele Grüße
Kerstin #winke

Beitrag von ohiticawin - 22.01.12 - 16:16 Uhr

dafür sind ja Foren (eigentlich) da :-)

Beitrag von windsbraut69 - 22.01.12 - 08:59 Uhr

Nein, da hilft auch kein Versicherungswechsel.
Er wird in jedem Fall die Beiträge nachzahlen müssen, kann aber sicher Ratenzahlung vereinbaren.

Gruß,

W