neue Abwassergebühren auf Miete umlegen?

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Beitrag von killermaus81 - 22.01.12 - 10:38 Uhr

Guten Morgen,

hier in Ba-Wü ist jetzt die neue Abwassergebühr eingeführt worden (rückwirkend ab 2010)

Meine Frage ist jetzt, ob unser Vermieter diese Gebühren auch rückwirkend auf die Nebenkostenabrechnung umlegen kann?

Und bis wann muss ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter mitteilen? Wir ziehen hier im April 2012 aus und daraufhin sagte er, dass er erst 2013 uns die Nebenkostenabrechnung zukommen lässt? Wann verjährt diese denn?

Vielen Dank
Killermaus

Beitrag von windsbraut69 - 22.01.12 - 11:07 Uhr

Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit und natürlich kann er die Erhöhung in Rechnung stellen, wenn diese rechtskräftig rückwirkend eingeführt wurde.

Warum sollte er für Euch die Kosten übernehmen müssen?

Gruß,

W

Beitrag von killermaus81 - 22.01.12 - 11:30 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort. Wenn er ein Jahr Zeit hat für die NK, kann er aber meines Erachtens dann aber nicht für 2010 noch die neue Gebühr wegen dem Abwasser nachfordern oder?

Beitrag von senior888 - 22.01.12 - 11:37 Uhr

wenn die Stadt es nachträglich fordert natürlich oder denkst du das er Hellseher ist??

Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.01.12 - 12:06 Uhr

Hallo

Doch, klar kann er das. Es ist ja EUER Abwasser. Und wenn die Stadt es nun erst beschlossen hat, kann er es auch nachfordern. ER wusste ja vorher auch nichts davon.

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 23.01.12 - 11:03 Uhr

Es ist ja nicht sein Verschulden, dass die Stadt für 2010 rückwirkend erhöht!