Hallo User,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Nach meiner Scheidung im Jahre 2008 streite ich mich jetzt mit meiner Ex-Frau um das gemeinsame Haus, was wir während unserer Ehe gebaut haben und sie darin wohnt und ich ausgezogen bin.Ich möchte den Zugewinn geltend machen. Das Problem ist nur das weder ich im Grundbuch drin stehe noch Sie (was ich leider erst jetzt erfahren habe). Das Grundstück gehört noch Ihren Eltern jedoch wurde meiner Ex-Frau in diesem Grundbuch eine Auflassungsvormerkung bzw. der Besitzübergang zugesprochen. Auch steht sie mit den Schulden vom Haus drin. Dies auch vom Notar schriftlich hinterlegt. Jetzt meine Frage habe ich reelle Chancen hier den Zugewinn gerichtlich geltend zu machen? Das Haus hatte einen damaligen Wert von 200.000 DM.Danke für Eure Beiträge und Antworten.
Zugewinnausgleich
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Beitrag von stauchiblau - 22.01.12 - 11:07 Uhr
Beitrag von comapo - 22.01.12 - 12:52 Uhr
Moin,
nein. Erstens ist sie ja nicht Eigentümerin des Grundstücks und zweitens verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich drei Jahre nach seiner Entstehung, bei einer Scheidung also drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung, § 1378 Abs. 4 BGB.
LG
Beitrag von comapo - 22.01.12 - 12:58 Uhr
Ergänzung, der § 1385 (4) ist weggefallen, es gilt jetzt § 199 BGB.
Der Anspruch auf den Zugewinn verjährt seit dem 01.01.2010 gemäß § 199 BGB in drei Jahren. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch fällig ist und der Gläubiger von den seinen Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erhält oder ohne grobe Fahrlässigkeit erhalten müsste.
Der Anspruch ist - unabhängig von der Kenntnis - spätestens in 10 Jahren verjährt, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Beitrag von stauchiblau - 23.01.12 - 12:32 Uhr
Hallo! Danke für Deine Antwort. Der Fall ist bereits vor dem Gericht mit bewilligter PKH vom Richter dann abgeschmettert wurden halt mit dieser Begründung, dass sie keine Eigentümerin ist nur Besitzerin. Meine Anwältin hatte mir eben Hoffnung gemacht, da sie in diesem Grundbuch halt den Auflassungsvermerk hat. Nun will ich eigentlich vorm OLG klagen. Wollte vorher noch mal anderen Rat einholen. Da wie wir Wissen die Anwälte und Richter nicht immer Recht haben.
Danke für Meinungen und Antworten.
LG
Beitrag von manavgat - 22.01.12 - 15:14 Uhr
Ich fürchte, da hast Du mit Zitronen gehandelt.
An Deiner Stelle würde ich eine Anwältin einschalten um herauszufinden, welche Chancen Du wirklich hast und was Dir eventuell zusteht.
Gruß
Manavgat
