Abfindung: Nach was genau beim Arbeitgeber erkundigen?

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Beitrag von donaldine1 - 22.01.12 - 15:57 Uhr

Hallo,

in meiner Firma gibt es zur Zeit die Möglichkeit einer Abfindung. Darüber gibt es auch eine Betriebsvereinbarung.

Ich bin eben noch in der Elternzeit (bis 08/2012; könnte allerdings noch um 2 Jahre von mir velängert werden, da ich noch restzeiten aufgespat habe). Da ich aber aus verschiedenen privaten Gründen dort eigentlich nicht mehr anfangen kann/will, wäre ich schon an der Abfindung interessiert.

Nun habe ich mal mit meinem früheren Chef gesprochen (der ist da absolut loyal, mit dem kann man 100%ig sowas bereden, ohne hinterher einen reingewürgt zu bekommen!). Er würde, ohne meinen Namen nennen, sich vorab mal unverbindlich bei der Personalabteilung erkundigen, wie sowas überhaupt abläuft, ob es jeder bekommen könnte, etc.

Da er sich aber auch nicht so wirklich auskennt, soll ich ihm bis morgen noch mal ein paar Sachen zusammenstellen, nach denen er sich dann erkundigen will.

Ich weiß jedoch gar nicht, auf was man achten muß, etc.

Kann mir da jemand weiter helfen?

LG
donaldine1

Beitrag von myimmortal1977 - 23.01.12 - 00:51 Uhr

Wie meínst Du das denn genau, worauf man dabei achten muss?

Abfindungshöhe? Versteuerung? ALG Anspruch im Anschluss? allgemeine versicherungsrechtliche Fragen oder wie?????

Da können sich vielerlei Fragen auftun zu dem Thema.

LG Janette

Beitrag von parzifal - 23.01.12 - 09:53 Uhr

Generell sollte immer im Blick sein, ob es eine betriebliche Altersversorgung gibt und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen?

Wenn man beispielsweise nur noch ein halbes Jahr im Betrieb sein müsste um Ansprüche zu haben muss/sollte das bei einem früheren Ausscheiden berücksichtigt werden (bzw. man auf ein früheres Ausscheiden gegebenenfalls verzichten..