Frage zu Elterngeld/Mutterschutzgeld während bestehender Elternzeit

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Beitrag von peach1983 - 22.01.12 - 16:42 Uhr

Hallo Zusammen!

Ich bin gerade etwas durcheinander, vielleicht kann mir jemand kurz helfen.

Ich bin gerade in Elternzeit meines 1. Kindes, welche ich für 2 Jahre also bis September 2012 beantragt habe. Nun bin ich erneut schwanger und erwarte das 2. Kind Mitte Mai.

Da ich zwischenzeitlich nicht arbeiten war, aber mich in einem angestelltenverhältnis in EZ befinde bekomme ich laut KK 13€ Mutterschutzgeld während des Mutterschutzes. Logischerweise ohne Zuzahlung des AG.

Elterngeld wird laut L-Bank 7 Monate mit 0 € Einkommen (hier der Mindestsatz von 300€) und 5 Monate mit meinem Vollzeit Nettolohn von vor der Geburt errechnet. Also werde ich logischweise etwas mehr als den Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus erhalten.

Nun aber zu meinen Fragen:

1. Das Mutterschutzgeld der KK wird das mit 13€ pro tatsächlichem Kalendertag oder pro Werktag (ohne WE und Feiertage) errechnet?

2. Wie lange bekomme ich das Mutterschutzgeld der KK? 6 Wochen vor der Geburt ist klar! Aber was ist danach?

3. Wird das Elterngeld von der L-Bank diesmal direkt ab Geburt bezahlt (sollte ja ein bisschen mehr sein als das Mutterschutzgeld laut Berrechnung) ?
Bei meiner Tochter bekam ich ja die 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschutzgeld die 13 €/Tag von der KK und der AG hat es dann zum vollen Nettoeinkommen aufgestockt. Erst nach diesen 8 Wochen bekam ich ja dann die (damals) 67% Elterngeld der L-Bank.
Aber wie ist es diesmal? (Es wäre ja andersherum diesmal würde ich mehr EG als Mutterschutzgeld bekommen.)

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrück :-D

Vielen Dank.

Liebe Grüße#winke
Peach

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 18:17 Uhr

1. pro Kalendertag

2. Wie immer mindestens 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!

3.Sollte das Elterngeld höher sein als die 13 Euro täglich, gibts die Differenz an Elterngeld auch ausgezahlt während des Mutterschutzes!

Gib mir mal bitte das genaue Geburtsdatum vom 1. Kind, ich denke die L-Bank hat sich vertan und es sind nur 6 Monate ohne Einkommen!Mutterschutz beginnt ja schon Anfang April und nach dem, was du schreibst ist dein Kind ja im September geboren, oder? Wenn es nicht gerade am 1. September war, dann sind es nur 6 Monate!

Beitrag von peach1983 - 22.01.12 - 20:12 Uhr

Hey Susannea!!

Vielen Dank das du immer ein offenes Ohr für meine Sachen hast und vor allem auch immer eine gute Antwort :) Hast mir echt weitergeholfen.

Also die Kleine ist am 10.08.2010 geboren. Es ist nur so das ich den kompletten August noch in die Elternzeit genommen hatte. Daher sollte es ja mit den 7 Monaten passen :)

Liebe Grüße#winke
Peach

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 21:04 Uhr

Ja, dann sind es wirklich 7 Monate, es sei denn, der Termin wird noch nach vorne geschoben. Ich meine, zwe tage früher und es ist ein kompletter Monat weniger ;)

Beitrag von peach1983 - 23.01.12 - 14:14 Uhr

Da hast du Recht, aber die Chancen für eine Verschiebung stehen leider schlecht wenns nun schon mal fest ist.

Sag mal, hast du vielleicht irgendeine Formel oder so wie ich die genaue Höhe des Elterngeldes erechnen kann? Ich weiß ja soviel das ich 5 Monate a` Betrag X und 7 Monate ohne Einkommen hatte.

Liebe Grüße
Peach

Beitrag von susannea - 23.01.12 - 17:29 Uhr

Manchmal hat man ja einen guten Draht zum Arzt, aber sonst hast du natürlich Recht.

Klar, du rechnest 5x Einkommen - 920 Euro das dann geteilt durch 12 und davon dann 65-100%, je nach Höhe des Wertes.