Finanzen bei Heirat? Darlehen, Bürgschaften, Steuer etc- wer kennt ssich aus?

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Beitrag von matsel - 22.01.12 - 17:20 Uhr

Hallo,
mein mann und ich haben beschlossen das wir nach 14jahren wilder ehe und mit kind nr. 3 im anmarsch nun doch mal heiraten könnten#huepf
wir haben in unserer gemeinsamen zeit viel zusammen, aber auch getrennt erwirtschaftet. und für uns ist es auch maßgeblich was und wie nach der heiratet zb steuerlich alles bewertet wird.

1.mein mann hat betreibt photovoltaikanlage, für deren darlehen meine eigentumswohnung als sicherheit dient
2. benötige ich in einigen jahren ein darlehen um die eigentumswohnung zu modernisieren (blankodarlehen vorhanden)
3.die eigentumswohnung gehört mir allein
wie wird bei dieser konstellation es gewertet wer ein darlehen aufnimmt? zwangsläufig immer die eheleute? oder durchaus nur ein ehepartner, da ja die eigentumswohnung mir allein gehört.
4.in 3 jahren soll "unser" haus (in dem wir wohnen) überschrieben werden ->wer legt fest wem es überschrieben wir? wird es automatisch dann an die eheleute gehen o zb nur an meinen mann, wenn das mögl. ist
5.an das haus soll zeitgleich ein anbau erfolgen. wer nimmt das darlehen auf, die eheleute o zb nur mein mann? wenn mein mann zb nur alleine eingetragen ist oder eben aber wir zusammen?

irgendwie habe ich den eindruck das es einfacher ist getrennt zu sein, weil jeder seins hat u der andere als bürge fungieren kann bzw sein hab u gut zur eintrgung einer grundschuld zur verfügung stellt oder geht dies auch in einer ehe?

das klingt jetzt vielleicht in anbetracht einer romantischen hochzeit nun nicht soo romantisch. aber nach 14 gemeinsamen jahren, in dem wir den trauschein nun nicht wirklich so vermisst haben und eben viele werte auch getrennt entstanden sind, sind für uns solche fragen schon wichtig. denn andere vorteile werden wir ja durch die heirat nicht wirklich haben. also versteht mich bitte nicht falsch, es soll hier nicht so rüber kommen alles am geld festzumachen, aber darüber nachdenken sollte man eben im vorfeld schon.
lg

Beitrag von comapo - 22.01.12 - 18:23 Uhr

Hallo,

bei Gebäuden, egal ob komplett oder im Teileigentum ist immer der der Eigentümer, der im Grundbuch steht.

Kreditnehmer können aber beide sein, bei Ehegatten drängeln die Banken gern darauf, dass beide Ehepartner in Kredite einsteigen. Die Frage ist also, wie sich ein kreditnehmender Ehegatte absichert, wenn er nicht mit im Grundbuch steht. Denn geht das Konstrukt schief, oder anders ausgedrückt, lasst ihr euch scheiden, dann bleibt das Gebäude im Eigentum dessen, der im Grundbuch steht, der Kredit bleibt bei beiden Kreditnehmern. Der andere Gatte profitiert nur über den Zugewinnausgleich, wenn es denn einen gibt.

Haus überschreiben... von wem an wen denn? Das ist ja maßgeblich abhängig davon, was das Ziel der Übertragung ist, zB vorweggenommene Erbfolge, etc.

Vielleicht wäre es bei allen Verflechtungen sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen.

LG

Beitrag von matsel - 22.01.12 - 20:32 Uhr

vielen dank

Beitrag von sini60 - 22.01.12 - 18:32 Uhr

Hallo

Ich finde es schwierig, eigentlich unmöglich, zusammen zu leben, gemeinsame Kinder zu haben, aber Geld und Eigentum zu trennen. Wichtig finde ich nur das der Besitzstand vor der Ehe oder dem gemeinsamen Leben festgehalten wird. Weil, egal wie du es rechnest es ist trotzdem nie gerecht, kostet nur Zeit und du hast doch nichts davon.

1. Photovoltaikanlage gehört euch beide, Darlehen und Einnahmen
2 und 3. Eigentumswohnung gehört dir, Darlehen läuft auf euch beide. Bei einer Trennung kann man das doch wunderbar gegenrechnen.

4. Haus auch auf euch beide
5. Darlehen natürlich auch beide.

Macht es doch nicht so kompliziert.

LG
Sini

Beitrag von matsel - 22.01.12 - 20:31 Uhr

hast schon recht. nur, wenn wir es bis jetzt immer einfach gemacht hätten, hätten wir uns nicht alle diese dinge schaffen/kaufen/erwerben können. es ist natürlich "risikoreich" für den fall das man sich trennt. der eine hat beim anderen quasi den kopf in der schlinge. und die kinder kamen ja auch erst nach unseren anschaffungen:-p
PV-anlage gehört nur meinem mann - ich bürge mit meiner eigentumswohnung
haus könnte auch auf beide laufen - da wäre eben die frage ob dann zb auch nur ein ehepartner darlehensnehmenr sein kann
lg

Beitrag von comapo - 22.01.12 - 22:57 Uhr

Rechtlich ist das schon möglich. Aber dafür muss der Darlehensnehmer solvent genug sein und meist wollen die Banken die volle Sicherheit.

LG

Beitrag von matsel - 23.01.12 - 05:59 Uhr

ich kenns eben auch NUR so das beide Ehepartner darlehensnehmenr sind. doch bei manchen, gerade im gewerbe, läuft ja die eine sache auf die frau und die andere auf den mann. also muß es ja da auch spielraum geben. uns gehts ja auch nicht (zwangsläufig) drum (noch) mehr güter zu besitzen, aber eben der erhalt der sachen muß ja auch gesichert sein. und die banken erzählen einem leider gottes ja auch nicht alles.
lg

Beitrag von windsbraut69 - 23.01.12 - 06:42 Uhr

Ihr bleibt auch nach der Heirat zwei eigenständige und geschäftsfähige Personen und könnt als Einzelperson erben, Besitz überschrieben bekommen und Darlehn aufnehmen.
Relevant ist lediglich der Zugewinnausgleich.

gruß,

W

Beitrag von matsel - 23.01.12 - 19:16 Uhr

danke. mit der zugewinngemeinschaft ist klar und völlig io. es wäre halt nur schön einfach gewisse dinge auseinander, getrennt zu halten.
lieben dank
lg