folgender sachverhalt: während der schwangerschaft habe ich mich vom kindesvater getrennt
er hat nach langem hin und her die vaterschaft anerkannt ich habe zum wohl des kindes zugestimmt `dummerweise`wie ich jetzt bereue. KV hat noch keinen unterhalt gezahlt und die kleine auch nur 1 mal gesehen. er hat mir bei der trennung gedroht `die kleine nimmst du mir nicht weg` hat mich auch körperlich bedroht. hab nun angst das er mir die kleine wegnehmen will,beim letzten besuch hat er mit gericht und so gedroht. kann ich die zustimmung zur vaterschaft irgendwie rückgängig machen?
weiß da jemand rat? die kleine ist jetzt 4monate alt
umgang unterhalt und sorge
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von elamario - 22.01.12 - 18:32 Uhr
Beitrag von jana2010 - 22.01.12 - 19:21 Uhr
Hallo Elamario
Soweit ich weiss, kann man eine Vaterschaftsanerkennung nicht zurück ziehen und schon gar nicht wenn er der leibliche Vater ist. Geht nur wenn er nicht der leibliche Vater wäre, dann aber nur übers Gericht.
Warst du schon beim Jugendamt? Dort kannst du eine Beistandschaft einrichten, die den Unterhalt einklagen. Der Beistand steht dir auch bei allen Fragen zu Seite. Zb auch beim Umgang etc.
Und dein Ex kann so viel mit Gericht etc drohen wie er will. Er kann das Sorgerecht einklagen, aber mehr nicht. Ausser er kann dir beweisen, das du die kleine vernachlässigst oder ähnliches.
Hast du Unterhaltvorschuss beantragt ?
liebe Grüße
Beitrag von silbermond65 - 22.01.12 - 19:42 Uhr
er hat nach langem hin und her die vaterschaft anerkannt ich habe zum wohl des kindes zugestimmt `dummerweise`wie ich jetzt bereue
Warum dummerweise? Ist er der Vater oder ist er es nicht?
Das Kind kann er dir nicht einfach so wegnehmen.
Wegen dem Unterhalt richte eine Beistandschaft beim JA ein.Besser noch ,du suchst dir einen sehr guten Anwalt (Beratungsschein gibts beim Amtsgericht,damit kannst du Prozesskostenhilfe beantragen) ,der den KV zur Zahlung von Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich auffordert.
Laß ihn ruhig drohen.Wenn du Beweise hast,sammel sie und leg sie gleich dem Anwalt mit vor.
Nicht klein kriegen lassen.
Die Zustimmung zur Vaterschaft kannst du nicht rückgängig machen ,wenn er der Vater ist.
Solltest du öffentliche Gelder beziehen ( z.B. ALG 2 ) mußt du nachweisen ,daß du dich um Unterhalt bemühst.
Und solltest du UV beantragen,wollen die sich das Geld auch beim KV zurückholen.Da kannst du nicht plötzlich sagen "nö,nun ist er es doch nicht" nur damit du deine Ruhe vor ihm hast.
Beitrag von winnie_windelchen - 22.01.12 - 19:54 Uhr
Ähm....wenn du dir nichts vorzuwerfen hast schafft er es eh nicht seine Drohung umsetzen also warum machst du dir nen Kopf? Und nur so nebenbei -> meistens bleibt es nur bei Drohungen weil, wieso auch immer, die Väter genau wissen wie sie manche Mama Nervlich ganz schön fertig machen können das aber auch nur wenn sie merken das du diese Dinge annimmst, anstatt sie abprallen zu lassen.
Beitrag von winnie_windelchen - 22.01.12 - 19:56 Uhr
"umzusetzen"
