hallo!
weiß jemand ob großeltern umgangsrecht haben obwohl sie das kind noch nie gesehen haben? die kleine ist erst 4 monate
umgangsrecht
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Beitrag von elamario - 22.01.12 - 18:55 Uhr
Beitrag von winnie_windelchen - 22.01.12 - 19:50 Uhr
"Verweigern die Eltern – oder ein Elternteil – den Großeltern den Kontakt zum Enkelkind, haben die Großeltern die Möglichkeit, um den Umgang zu kämpfen. Ihnen steht nach neuerem Recht ein gesetzliches Umgangsrecht zur Seite – wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Familienstreitigkeiten sind kein Gegenargument."
Das heißt im grunde ja. Du kannst aber sagen nein, dann könnten sich die Großeltern ans Familiengericht wenden und auf Umgang zu ihrem Enkel klagen.
Wenn der kleine erst 4 Monate jung ist, und die Großeltern gewillt sind, dürfte es doch eine Kleinigkeit sein Umgang zu ermöglichen. Besuche aller paar Wochen mal zum Kaffeetrinken, spazieren gehen oder ähnliches.
Beitrag von mtinaaa - 22.01.12 - 20:04 Uhr
Ich habe gelesen in einem Buch vom JA ( Eltern ),das den Großeltern einen Nachmittag im Monat einen Umgangsnachmittag zusteht.
Na mit 4 M gewöhnt sie sich doch noch schnell an die Großeltern
,sie hat auch ein Recht auf diese Großeltern und wenn sie sich um die kleine kümmern möchten oder Kontakt pflegen ist es doch
.
L.G Tina
Beitrag von hedda.gabler - 22.01.12 - 20:13 Uhr
Hallo.
>>> Ich habe gelesen in einem Buch vom JA ( Eltern ),das den Großeltern einen Nachmittag im Monat einen Umgangsnachmittag zusteht. <<<
Was für ein Blödsinn ... es gibt noch nicht einmal solche Ansagen für Ausgestaltung des Umgangs zwischen Eltern und Kindern, sondern nur Empfehlungen ... aber Großeltern steht das zu?!
LG
Beitrag von hedda.gabler - 22.01.12 - 20:17 Uhr
Hallo.
Aus dem Kindschaftsrecht:
2. Wer hat ein Umgangsrecht?
Ein Recht auf Umgang haben:
1. das Kind,
2. jeder Elternteil,
3. die Großeltern des Kindes,
4. die Geschwister des Kindes,
5. enge Bezugspersonen des Kindes, die fu?r das Kind tatsa?chliche Verantwortung tragen oder getragen haben (»sozialfamilia?re Beziehung«).
3. Unter welchen Voraussetzungen besteht das Umgangsrecht?
Fu?r das Umgangsrecht der verschiedenen Umgangsberechtigten
gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
a) Das Gesetz gibt Kindern ohne weitere Voraussetzungen ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Auch jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Hierbei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen geschiedenen Eltern und Eltern, die nie miteinander verheiratet waren. Das Umgangsrecht besteht auch unabha?ngig davon, ob der umgangs berechtigte Elternteil sorgeberechtigt ist oder nicht.
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht jedoch einschra?nken, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Fu?r la?ngere Zeit oder auf Dauer darf das Umgangsrecht nur ausgeschlossen werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefa?hrdet wa?re.
b) Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugs personen haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3604.html (interessante Broschüre zum Download - Seite 23/24)
LG
Beitrag von lunacy - 22.01.12 - 20:17 Uhr
Kleiner Tipp: Großeltern väterlicherseits sind was wunderbares - nicht nur fürs Kind, auch für Dich, wenn Du Dein Kind einfach mal bei ihnen abladen kannst um z. B. shoppen zu gehen.
Beitrag von kimmi - 23.01.12 - 10:48 Uhr
Das besuchsrecht der großeltern ist ein viel schwächeres als das der elternteile. Sie würden vermutlich vor gericht ein geringes recht auf umgang bekommen, anfangs bestimmt nur in deiner begleitung, aber so richtig durchsetzbar ist es nicht wenn du dich als mutter querstellst.
Überlege dir aber, ob sie doch nicht eine bereicherung für deine tochter sind...
