Hallo zusammen,
meine Frage, bin in der 31 Woche schwanger und sitz grad über den Elterngeldantrag.
Möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen, steht aber in dem Antrag immer nur was von 12 Monaten,
Macht ihr ein Begleitschreiben dazu das man die 67% des letzten Nettogehaltes auf 24 Monate splitten möchte, sprich dann nur 33,5% des letzten Gehaltes für 24 Monate,
oder wie macht / habt ihr das gemacht,
ich danke jetzt schon mal für die Antworten
Wünsche allen noch einen schönen Restsonntag
Schöne Grüße
Sabrina mit Lenonie !!!
Wie macht ihr das mit dem Elterngeldantrag
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Beitrag von sabrina0409 - 22.01.12 - 19:55 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.01.12 - 20:11 Uhr
Hallo
Elternzeit und Eg haben nichts miteinander zu tun. Die Elternzeit beantragst du nach der Geburt beim AG, das Eg bei der zuständigen Eg Stelle.
Bianca
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.01.12 - 20:13 Uhr
Hallo
Noch etwas. Wenn du dir das Eg splitten lässt, erhälst du es 20 Monate( 10 Monate bei nicht splitten)
Bianca
Beitrag von regenkind - 22.01.12 - 20:21 Uhr
ich habe gerade mal in unseren antrag geschaut... dort sind auch nur 12 oder 14 monate erwähnt...
in deinem fall wären es wohl erstmal die 12 monate...
danach dann die frage "Verbindliche Antragstellung für folgende Lebensmonate (LM)"... da würde ich dann die 24 monate reinschreiben...
und noch weiter unten kommt bei mir dann die frage nach der auszahlung... auswahlmöglichkeit für dich wäre in dem fall "Ich beantrage die Auszahlung des hälftigen Monatsbetrages für die doppelte Laufzeit." ...
somit ist ja schon klar, dass du 24 monate nehmen möchtest... denk ich...
aber bei dir ist ja auch noch ein paar wochen zeit... den antrag kannst du ja eh erst nach der geburt abgeben... ich war bei uns schon einmal zu einem infogespräch bei der arbeiterwohlfahrt - die helfen auch beim ausfüllen von solchen anträgen... pro familia etc sicher auch... ganz zur not kannst du ja dort einen termin vereinbaren... die helfen unentgeltlich und sind (im besten fall) sehr kompetent bei sowas...
beste grüße und alles gute für deine restliche schwangerschaft :)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.01.12 - 20:29 Uhr
Hallo
Sie bekommt aber nur 10, bwz 20 Monate Eg. und sie muss Eg ab dem 3 Lebensmonat beantragen.
Bianca
Beitrag von regenkind - 22.01.12 - 20:40 Uhr
na das mit den 20 monaten ergibt sich doch nur daraus, weil der mutterschutz abgezogen wird (dachte ich zumin)?!! elterngeld zählt ja ab geburt und nicht ab ende mutterschutz. und die auszahlungsdauer ergibt sich ja aus dem punkt, wo danach gefragt wird - hier eben die halbierung und somit verdopplung der zeit.
aber wie gesagt - wenn da wirklich probleme beim ausfüllen sind, kann sie sich ja an diverse stellen wenden, die ihr da auch unter 4 augen helfen können... :)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.01.12 - 20:48 Uhr
Hallo
Ja, also aus 10 werden dann 20 Moante. Eg wird erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld gezahlt. Bis zum 1 Geburtstag. und wenn sie es halbiert, also 20 Monate.
Bianca
Beitrag von susannea - 22.01.12 - 21:06 Uhr
Nein, sie muss Elterngeld ab dem ersten Monat beantragen, sonst wird es nicht bearbeitet.
Außerdem bekommt man in der Regel im 2. Lebenmonat schon etwas Elterngeld, somit sind es dann 11 Moante bzw. bis zum Ende des 23. Lebensmonates.
