Kündigung wegen Eigenbedarf

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Beitrag von wuermchen79 - 22.01.12 - 21:04 Uhr

Wir haben heute die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, er braucht die Wohnung
für seinen Bruder. Er und seine Eltern wohnen schon hier.

Wir sollen bis zum 1.5. hier raus
was ist wenn wir keine geeignete Wohnung finden?
Können wir dann länger hier wohnen bleiben?

Danke

Beitrag von flocke78 - 22.01.12 - 21:18 Uhr

Ich fürchte nicht, denn auch wenn es natürlich total blöd und ärgerlich ist, so hat der Vermieter ja die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten... an die ihr euch leider auch halten müsst.

LG

Beitrag von smokefighter - 23.01.12 - 00:26 Uhr

Bei einer Eigenbedarfkündigung verlängern sich die bestehenden Kündigungsfristen um 3 Monate!!! Das bedeutet das das Mietverhältnis frühestens zum 31.7.2012 kündbar ist wenn das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre bestanden hat ansonsten bei Mietdauer 5-8 Jahre wären es 6+3 = 9 Monate oder bei Mietdauer von mehr als 8 Jahren 9 + 3 Monate Kündigungsfrist....

Beitrag von nick71 - 23.01.12 - 13:12 Uhr

"Bei einer Eigenbedarfkündigung verlängern sich die bestehenden Kündigungsfristen um 3 Monate!!!"

Das ist nicht richtig. Die Kündigungsfrist verlängert sich lediglich um drei Monate, wenn der Vermieter eines selbstbewohnten Zweifamilienhauses (in dem die Wohnung, die gekündigt werden soll, sich befindet) von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Wir hatten hier in den letzten Tagen bereits einen ähnlichen Thread, in dem diese (falsche) Behauptung auch schon aufgestellt wurde...allerdings von einem anderen User.

Beitrag von smokefighter - 23.01.12 - 13:32 Uhr

Ok da habt ihr recht, da die TE ja schreibt das der Vermieter und seine Eltern bereits dort wohnen ist wahrscheinlich von einem Haus mit mehr als zwei Wohneinheiten auszugehen.

Beitrag von wasteline - 22.01.12 - 22:06 Uhr

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ersatzwohnraum.htm

Du wirst ganz schnell und ganz viel suchen müssen.

Beitrag von wuermchen79 - 22.01.12 - 22:16 Uhr

Danke für den link

Beitrag von smokefighter - 23.01.12 - 00:28 Uhr

Die Kündigungsfrist passt hier aber noch nicht bei einer Eigenbedarfkündigung verlängert sich die bestehende Kündigungsfrist um 3 Monate... http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht/mietrecht-lexikon/kuendigung-mietverhaeltnis/kuendigung-wegen-eigenbedarf.html

http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/kuendigung/kuendigungsfrist

Beitrag von werner1 - 23.01.12 - 06:25 Uhr

Hallo,

da verwechselst du etwas: beim Zweifamilienhaus und ohne Grund sind es 3 Monate mehr - sonst nicht.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von nick71 - 23.01.12 - 13:14 Uhr

"Die Kündigungsfrist passt hier aber noch nicht bei einer Eigenbedarfkündigung verlängert sich die bestehende Kündigungsfrist um 3 Monate..."

Nur, weil du es wiederholst, wird es nicht wahrer.

Beitrag von smokefighter - 23.01.12 - 13:40 Uhr

War nicht beabsichtigt :-) hatte den Passus mit der Anzahl der Wohneinheiten und die Nichtangabe des Grundes als Voraussetzung für die Fristverlängerung nicht richtig gelesen.

Da bleibt der TE nur der Hinweis von wasteline auf den §574 falls sie je nach der Lage am Wohnungsmarkt in ihrer Region nicht schnell genug eine neue Wohnung finden...