keine Unterhaltszahlung...Lohnpfändung

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Beitrag von pipi86 - 22.01.12 - 22:04 Uhr

Hallo!!!

mein ex hat für diesen Monat immer noch kein Unterhalt gezahlt.Meine Anwältin hat ihn schon angeschrieben,aber die Frist ist abgelaufen.Nun sagt sie,machen wir eine Lohnpfändung.wie schnell geht sowas denn?bekommt er da irgendwelche nagativitäten davon??
Ich meine,ich will ihm doch nicht unbedingt schaden,aber er meldet sich auch einfach nicht.Wir haben seid fast 4 Jahren keinen Kontackt mehr,da er sich nicht mehr um den kleinen kümmert,seid dem er mit seiner Ex auseinander ist.Die hatte immer mit dafür gesorgt,das er sich um ihn kümmert,naja und seid dem meldet er sich halt garnicht mehr.Es lief alles nur noch über Anwalt.Mit dem Unterhlat das lief nun seid einem Jahr reibungslos und nun halt garnicht mehr,warum auch immer.

vielleicht hat jemand das ja schon durch und kann mir helfen.

glg

Beitrag von thea21 - 23.01.12 - 13:42 Uhr

<<<Ich meine,ich will ihm doch nicht unbedingt schaden,aber er meldet sich auch einfach nicht.>>>

Sehr löblicher Zug, SONST.

Der Typ prellt dein Kind um den ihn zustehenden Unterhalt.

Da sollte es dir herzlich egal sein, ob ihm irgendwelche Negativitäten daraus erwachsen.

Beitrag von pipi86 - 23.01.12 - 19:25 Uhr

Ja klar da hast du auch vollkommen recht.

aber ich versteh halt nie,warum man soooo blöd ist.Ich meine er hat genug Geld,das Gericht hat den Unterhalt fest gelegt und er zahlt ihn einfach nicht.naja,nun wird Mittwoch die Pfändung beantragt.geht ja nicht anders,er hat ja einfach nicht auf das schreiben von meiner Anwältin geantwortet.

Beitrag von pssst77 - 24.01.12 - 10:23 Uhr

Hallo,

du machst schon alles richtig so.
Wenn er sich nicht meldet,dann zieht er eben die Konsequenzen und sein Lohn wird gepfändet.
Er weiß ganz genau,dass er zu zahlen hat,vermutlich hat er einfach keine Lust mehr darauf.
Oder denkt,ich seh das Kind ja nicht mehr,also zahl ich auch nicht mehr! #nanana

Bleib da am Ball,für dein Kind und was Dir bzw.deinem Kind zusteht.
Wenn es sich in die Länge zieht und du auf das Geld angewiesen bist,beantrage für den Überbrückungszeitraum Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt.Das muss er dann auch an die zurückzahlen.

Alles Gute!
Sylvia

Beitrag von mausepups228 - 25.01.12 - 20:14 Uhr

Man kann aber erst Lohnpfändung durchführen, wenn du gegen Deinen Ex einen Titel vorliegen hast, sprich Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.
Erst wenn du dessen in Besitz bist, kann eine Lohnpfändung durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Vorausgesetzt er verdient entsprechend genug. Es gibt da nämlich Pfändungsfreigrenzen.
Das kann sich einige Wochen hinziehen...