Wird mein Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld berechnet

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Beitrag von letama - 22.01.12 - 22:08 Uhr

Hallo ihr Lieben.

Ich brauche mal Euren Rat, bin etwas durcheinander.

Zu meiner Situation: Ich habe am 04.06.2010 mein zweites Kind bekommen und befinde mich zur Zeit in Elternzeit.
Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt am 05.06.2012.

Ich habe zwischenzeitlich nicht gearbeitet, aber befinde mich ja in einem Angestellten Verhätnis in Elternzeit.

Nun bekomme ich die 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und auch den Arbeitgeberzuschuss, da mein neuer Mutterschutz nach meiner Elternzeit beginnt.

Nun meine Frage: bekomme ich nach den 8 Wochen Mutterschaftsgeld den mindes Betrag von 300+ 75 Geschwiesterbonus oder wird das Mutterschaftsgeld vor+nach der Geburt mitberechnet.

Was steht mir zu. Lieben Dank für Eure Hilfe.:-)

LG Letama

Beitrag von diana1101 - 22.01.12 - 22:23 Uhr

Hi,

im Grunde hat das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld nichts zutun.. es sind zwei völlig verschiedene Dinge..

.. aber ja, das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld "verrechnet" - es fällt mir gerade nicht das passende Wort ein..

Sprich man bekommt keine 12 Monate Elterngeld.. sondern 8 Wochen Mutterschutzgeld + 10 Monate Elterngeld!

Aber ob du jetzt etwas mehr Elterngeld bekommst, als die 300€ kann ich dir gar nicht wirklich sagen.. ich würde behaupten ja.. da es ja schon komisch wäre.. wenn du während der Mutterschutzfrist deinen durchschnittlichen Nettolohn bekommen würdest und nach den 12 Wochen auf einmal nur noch 300€ plus Gewisterbonus.

Aber ich wünsche dir eine wunderschöne Schwangerschaft..

MfG Diana

Beitrag von letama - 22.01.12 - 22:38 Uhr

Hallo Diana,:-)

lieben Dank für Deine Antwort.

Ich werde mich einfach überraschen lassen wie viel ich bekommen werde.
So kann ich die Schwangerschaft genießen und denke nicht andauernt an Geld.

Einen schönen Abend noch

Lieben Gruß Letama#blume

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 23:57 Uhr

Nein, sie wird nur 300 Euro erhalten, weil sie ja kein Einkommen vor dem Mutterschutz hatte!

Beitrag von susannea - 22.01.12 - 23:56 Uhr

Wenn du Beamtin bist zählt das Geld vor der Geburt mit als IEnkommen fürs Elterngeld, sonst nicht!

Beitrag von myimmortal1977 - 23.01.12 - 00:55 Uhr

Um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen, musst Du aber meines Wissens aktiv gearbeitet haben. Es zählt meines Wissens nicht, wenn Du nahtlos von Deiner alten Elternzeit in den neuen Mutterschutz gehst.

Beitrag von lamia1981 - 23.01.12 - 08:42 Uhr

Nein, man muss nicht aktiv gearbeitet haben. Wenn die Elternzeit endet und dann nahtlos der Mutterschutz beginnt oder schon begonnen hat, bekommt man für die Zeit NACH der Elternzeit WÄHREND der Schutzfristen ganz normal den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Beitrag von letama - 23.01.12 - 11:38 Uhr

Hallo,

lieben Dank für Eure Infos.

Ich bekomme den Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsgeld. Habe beim Familien Bundesministerium nachgefragt und die haben mir geschrieben:

Ihre Situation ist relativ einfach. Nach dem Ende Ihrer Elternzeit (04.06.2012.) lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis in vollem Umfang wieder auf - mit allen Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat eine Lohnzahlungspflicht, die ab 05.06.2012 ganz normal wieder auflebt. Sie als Arbeitnehmerin können Ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen, da Sie sich im Mutterschutz befinden. Sie erhalten also Mutterschaftsleistungen bestehend aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss.

Grundlage für Sie ist in erster Linie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) (vor allem § 14 "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld"), im Internet zu finden unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html

Liebe Grüße
Letama #winke

Beitrag von myimmortal1977 - 23.01.12 - 11:44 Uhr

Ah, wieder was dazu gelernt :-)