Hallo zusammen!
Mir stellt sich die Frage ob ich Mutterschaftsgeld bekomme?
Aktuell wohnen mein Freund und ich noch nicht zusammen. Soll sich aber Mitte des Jahres ändern.
Ich bekomme momentan ALGII, ansonsten ausser Kindergeld, Unterhalt für die Kinder und Pflegegeld für meinen behinderten Sohn nichts. Geplant war, dass ich ab März wieder arbeiten gehe. Nun bin ich aber doch schnell schwanger geworden und fairerweise gegenüber dem Chef habe ich abgesagt. Ich bin Arzthelferin (Kinderarzt) und hätte aufgrund fehlender Immunität gegen Ringelröteln sicher wieder ein BV bekommen.
Wie verhält sich das denn nun mit dem Mutterschaftsgeld? Sind das diese 210 Euro oder bekomme ich tatsächlich das normale Mutterschaftsgeld - ich befinde mich ja dann im dritten Jahr Elternzeit 
Keinesfalls will ich doppelt kassieren - mir gehts einfach darum dass ich den Staat eben nicht bescheisse oder im schlimmsten Fall was zurückzahlen muss. Soweit ich weiss ist ja mein Partner auch im Mutterschutz schon unterhaltspflichtig für mich.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Wenn wir zusammen wohnen werde ich auch kein ALGII mehr beantragen müssen. Nur momentan gehts eben leider nicht anders.
Zur Zeit suche ich noch Arbeit (putzen oder ähnliches) was ich abends machen kann.
Denn die Kinderbetreuung für den fast zweijährigen ist tagsüber so teuer dass ich am Ende mehr Kosten hätte 
Mutterschaftsgeld?
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Beitrag von wunschmama83 - 23.01.12 - 10:23 Uhr
Beitrag von wunschmama83 - 23.01.12 - 10:53 Uhr
Also irgendwie hab ichs total dämlich formuliert.
Wenn ich Mutterschaftsgeld (13 euro/kalendertag, ohne alg zuschuss da ich nicht gearbeitet habe) bekommen würde, müsste ich ja garkein ALGII mehr beziehen, das reicht ja.
Würde passen da der Antrag gerade verlängert wurde und dann Ende Juli auslaufen würde. GGf. müsste ich dann evtl. einen kleinen Betrag zurückzahlen oder?
lg! DANKE
Beitrag von susannea - 23.01.12 - 21:27 Uhr
"Wie verhält sich das denn nun mit dem Mutterschaftsgeld? Sind das diese 210 Euro oder bekomme ich tatsächlich das normale Mutterschaftsgeld - ich befinde mich ja dann im dritten Jahr Elternzeit "
Bist du wirklich noch in Elternzeit? HAst also noch einen AG?
Und wieso hast du abgesagt? Was ist daran für denen Chef fairer als es nicht zu machen? Ihm entstehen doch keinerlei Kosten für dich (naja außer den paar Urlaubstagen, die er bezahlen muss hinterher)
Beitrag von wunschmama83 - 24.01.12 - 08:58 Uhr
Hallo!
Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis, bin ungekündigt.
Habe, eben weil ich zum einen die Ganztagesbetreuung für meine Kinder nicht umsetzen konnte und zum anderen wegen der schon bestehenden Schwangerschaft und daraus resultierendem BV die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert.
Der Gedanke war: wenn ich sage, ich komme ab 1.3. wieder Vollzeit, und hab aber dann ab 1.3. schon ein BV wegen der nicht vorhandenen Immunität hab ich befürchtet dass er gegen mich vorgehen kann.
Zum einen wegen der Schwangerschaft die ich ja schon weiss aber ihm nicht mitgeteilt habe und zum anderen weil ich eine Vollzeitbetreuung einfach nicht nachweisen kann. Verstehst Du was ich meine?
(Er sucht nur VOLLZEIT nicht Teilzeit, Betrieb hat nur 4 Mitarbeiter).
Ich kann ja nicht ne Vollzeitstelle annehmen obwohl ich weiss dass es mir von der Betreuung her garnicht möglich ist Vollzeit zu arbeiten. Sprich habe ich damit gerechnet dass ich ein BV bekomme. Klingt alles sehr geplant.
Mein AG hätte fest damit gerechnet dass ich am 1.3. anfange und dann hab ich ein BV. Und er steht ohne Helferin da und muss erneut suchen.
Das find ich einfach beschissen, zumal ich da evtl. nach der Elternzeit wieder anfangen wollte.
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 13:50 Uhr
Nein, das verstehe ich nicht. Wie wäre es denn gewesen dem AG einfach gleich reinen Wein einzuschenken.
Er hätte dann nämlich keinerlei NAchteile gehabt, denn er bekommt sämtliche Kosten für dich im BV wieder!
Beitrag von wunschmama83 - 24.01.12 - 14:17 Uhr
Darauf hätte er sich nicht eingelassen. Da bin ich mir sicher.
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 15:11 Uhr
Wie er hätte sich darauf nciht eingelassen, er hat doch da gar nichts zu zu sagen!
Er wird nicht gefragt, es ist einfach so, wie soll er sich also da nicht drauf einlassen?!?
UNd vor allem, warum sollte er das nicht machen wollen?!? Es entstehen ihm doch keine Kosten!
Beitrag von wunschmama83 - 24.01.12 - 15:33 Uhr
Ich hab einfach befürchtet dass er da gegen mich vorgehen kann.
Im Grunde wärs ja evtl. garnicht verkehrt gewesen, zu sagen dass ich wieder schwanger bin.
Er bekommt dann quasi ein Jahr lang das Gehalt von der KK bezahlt? Richtig?
Sprich: ihm ist geholfen bezüglich "ein Jahr Gehalt für den Ersatz auf Kosten der KK", sowie mir ist geholfen bezüglich Elterngeld und ich könnte auf ALGII verzichten.
Hab ich das nun gerafft?
Vielleicht kann ich das ja nun noch besprechen.
Oder check ichs grad nicht?
danke!
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 15:54 Uhr
Im BV von der KK, in Elternzeit vom Sttat, aber dann nur anteilig.
Beitrag von wunschmama83 - 24.01.12 - 16:35 Uhr
Ja, dass ich das EG nur anteilig bekomme ist klar. 12 Monate vor der Berechnung, und in denen ich nicht gearbeitet habe werden mit 300 Euro berechnet. Was da dann rauskommt plus 75 euro maximal geschwisterbonus oder?
Kann man mich da nicht wegen Versuchtem Betrug drankriegen?
Sprich wenn ich jetzt mit ihm spreche und ihn frage ob wir das so machen (ich würde auf Weihnachtsgeld verzichten denn das bekommt er ja nicht von der KK, oder), kann er mich da bei der KK oder sonstwo melden?
sorry, ich hab einfach wahnsinnige Angst vor soviel Ärger.
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 16:40 Uhr
Wieso Betrug, du betrügst doch nicht, du würdest doch arbeiten gehen und sicherlich auch eine Betreuung dann finden, aber im BV hast du oft keine Anspruch auf einen Betreuungsplatz ;)
Deine Berechnugn stimmt irgendwie vorne und hinten nicht. Monate ohne Einkommen werden mit 0 Euro berechnet, von vorher werden bei dir kaum welche mit einbezogen, die mit BV würden aber voll zählen!
75 Euro sind der mindeste Geschwisterbonus ;)
