Hauskauf/Zwangsversteigerung

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Beitrag von fjfjf - 23.01.12 - 10:54 Uhr

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Wir sind auf der Suche nach einem Haus. Nun haben wir ein geeignetes gefunden. Das ein oder andere muss noch gemacht werden, aber so eins suchen wir auch. Mein Mann möchte selber noch was am Haus machen können.
Das Haus, das wir im Auge haben wird am 16.02. versteigert. Wir hatten eine schon eine Besichtigung und das Gutachten haben wir uns auch angeschaut und mit dem Sachverständigen, der dieses gemacht hat, hab ich auch gesprochen.

Wir wissen also was auf uns zukommt.
Nun ist folgendes. Das Haus hat einen Verkehrswert von 112.000 € und die ZV ist ab der hälfte.

Nun hab ich bei der Bank angerufen um mich zu erkundigen, ab welchem Betrag auch der Zuschlag der Bank erfolgt, da diese ja wie ich herausgefunden habe auch noch zustimmen muss, bzw. den Gerichterlichen Zuschlag verwehren kann.
Sie meinten sie wollen rund 100 000 €. Über die Maklerin, die das Haus verkauft, weiss ich bzw. würden wir es für 95.000 € erhalten. Sie sagte mir, das die Bank nicht unter 95.000 € zustimmt.

Kann das sein? Bin halt etwas irritiert, da es ja ab der hälfte ersteigert werden kann.

Was meint ihr? Würdet ihr es über die Maklerin kaufen?

Da es dann auch sicherer ist das die jetzigen Besitzer, die drin wohnen, auch ausziehen würden.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
fjfjf

Beitrag von fjfjf - 23.01.12 - 10:59 Uhr

Hatte vergessen hinzu zuschreiben, dass sie es versucht haben normal zu verkaufen mit einem Wert von 120.000 €.

Desweiteren würde mich interessieren, bei einem Kreditbetrag von ca. 120 - 130.000 € und EK von 15.000 € wie hoch da ungefähr die mtl. Rate wäre?

Wie habt ihr das da so gemacht? Hab ihr mit Restschuld gemacht? Oder habt ihr eine lange laufzeit und seit dann aber Schuldfrei?

Vielen Dank.

LG
fjfjf

Beitrag von 280869 - 23.01.12 - 11:13 Uhr

So richtig verstehe ich den ganzen wirrwar von Versteigerung nicht,
Ich kenne mich mit banken auch nicht aus.
Aber.....

Was macht eine Maklerin bei der Versteigerung?
Wer versteigert das Haus?

Könnt ihr nicht ganz normal zur Versteigerung gehen und Bieten?

Was ich jetzt nicht versthe das Haus ist 112000 Euro Wert. die Versteigerung setzt mit der Hälft an?

dann müstesrt du das haus ja im günstigsten Fall für die Hälfte bekommen?Wie ichb jetzt rausgelesen habe gibt dei Bank das Haus nicht unter 100000 Euro ab?Ist ja komisch.

Also egal was viele Debnken, Makler sind für mich nur Geldhaie und ich würde ads allein ersteigern. Die Maklerin sorgt auch nicht dafür das die Exbesitze ausziehen, sie wird euch nur das Haus ersteigern.

Wir haben unser Haus auch im Rohbau ersteigert.Es lag auch weit unter dem Verkehrswert das ist ja das gute(für uns) an der Ersteigerung.
Bei uns hat die Stadt dei Häuser versteigert.Die Versteigerung war schriftlich und Vorbesitzer kennen wir nicht.

VG 280869

Beitrag von hausbauer-hh - 23.01.12 - 11:29 Uhr

Naja, was die Bank gerne "hätte" und letztendlich kriegt ist unterschiedlich ;)

Die Bank kann bei zu niedrigem Wert wohl den Zuschlag verwehren, aber dann muss neu versteigert werden. Irgendwann ist aber auch dann Schluss. Und die Bank hat auch irgendwann keine Geduld mehr...

Beitrag von myimmortal1977 - 23.01.12 - 12:18 Uhr

Welche Sicherheit meinst Du, die Dir die Maklerin zusätzlich geben könnte, dass die alten Besitzer auch in der Tat ausziehen würden? Das ist totaler Quatsch!

Meine Freundin hat vor ca. 5 Jahren ersteigert. Die alten Besitzer sind auch nicht freiwillig ausgezogen. Die mussten erstmal rausgeklagt werden und das war teuer und hat fast ein Jahr in Anspruch genommen. Die Kosten musste erstmal meine Freundin vorschießen. Und das war nicht günstig.

In dem Falle war gar nicht bekannt, dass der Mann noch drin wohnte. Das Haus wurde möbliert besichtigt, das Ehepaar wollte sich scheiden lassen, angeblich hätte jeder schon eine neue Bleibe.... Denkste.... Gar nichts war.

Da kann Dir auch keine Maklerin helfen. Denn die ist für den Auszug und die freie Übergabe nach Versteigerung nicht verantwortlich. Sie vermittelt lediglich das Objekt. Aber mit den ganzen Problemen steht der neue Besitzer nachher allein da, da man mit dem Kaufvertrag sämtliches, auch unangenehme Dinge, mit übernimmt.

Für Hypotheken und dessen Laufzeiten und Abzahlungen kannst Du im Internet von vielen Anbietern Rechner finden. Da kannst Du die Summen eingeben und hast ungefähre Richtwerte.

Was die Maklerin bezüglich des Zuschlags sagt, darauf würde ich mich nicht verlassen, sondern auf das, was die Bank sagt. Denn die muss nach Vertragsunterzeichnung der Grundbuchausstragung zustimmen. Nicht die Maklerin.

Sonst hast Du ein Haus und es ist doch nicht Deins, da sich die kreditgebende Bank des Schuldners bei der Überschreibung quer stellt.

Ja, der Zuschlagswert des Gerichts und der kreditgebenden Bank des Schuldners sind in der Tat 2 Paar Schuhe. Die Bank steht ja im Range des Rechts im Grundbuch drin. Sie muss auch der Austragung zustimmen, sonst kann der Besitz nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.

Selbst wenn Ihr den Kaufpreis begleicht und die Bank weigert sich des Grundbuchaustrags, da es zu wenig Geld ist, ist es rechtlich so, dass dem das Haus gehört, der im Grundbuch steht. Sprich, immer noch der Bank und nicht dem, der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Der Kaufvertrag regelt nur die Modalitäten des Kaufs. Aber das Grundbuch sagt aus, wem das Haus rechtlich gehört. Es kann nichts eingetragen werden, wenn derjenige, der drin steht, die Austragung verweigert. Und er darf sie verweigern, wenn Umstände, wie z. B. ein unbezahlter Kredit, dieses rechtfertigen.

So, hat die aktuelle Bank da noch den Finger drauf, wird Euch ggf. ein Kredit so wie so verwehrt oder rückabgewickelt, da die Euch kreditgebende Bank nur das Geld bereit stellt, wenn das Grundbuch gereinigt ist und sie da eingetragen werden kann.

Keine Bank verleiht Geld, wenn da noch ne andere Bank drin steht, die ältere Rechte hat.

Ich wünsche Euch eine weise Entscheidung!

LG Janette

Beitrag von werner1 - 23.01.12 - 13:16 Uhr

Hallo,

#Bin halt etwas irritiert, da es ja ab der hälfte ersteigert werden kann.#
Aber nur, wenn sonst kein anderer Bieter dabei ist.

Im ersten Termin kann die Bank alles unter 70 % ablehnen.
Rein theoretisch könnte sie das auch noch bei 150%.

#Würdet ihr es über die Maklerin kaufen?#
Wie sollte das denn funktionieren ???
Der alte Eigentümer ist immer noch der Eigentümer, nicht die Maklerin, nicht die Bank, auch nicht der Bürgermeister.

#Da es dann auch sicherer ist das die jetzigen Besitzer, die drin wohnen, auch ausziehen würden#
Wieso ?
Bei einem Pleitegeier hast du kein Druckmittel.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von myimmortal1977 - 23.01.12 - 17:31 Uhr

Na ja.... Die Bank ist eigentlich Miteigentümer. Denn sie steht ja im Grundbuch mit der Grundschuld mit drin.

Sie steht sogar, wenn das Objekt noch beliehen ist, vor dem Erwerber und hat somit (eingeschränkte) Verfügungsgewalt über das Objekt, wenn die Forderungen nicht beglichen sind.

Oder #kratz

Viele Grüße!

Beitrag von werner1 - 23.01.12 - 17:41 Uhr

Abteilung 1 (Eigentümer)

Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen)

Abteilung 3 (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)

Beitrag von bi_di - 23.01.12 - 16:41 Uhr

Kann sein, das die Bank nur blufft und den Zuschlag auch für 80.000 erteilen würde. Kann aber auch sein, das nicht.
Pokern gehört dazu - und normalerweise sind die Banken da ausgebuffter als die potentiellen Käufer.

Über die Maklerin zu kaufen macht die Sache keineswegs sicherer - nur teurer. Oder ersteigert sie das Objekt und verkauft dann an Euch weiter?
Eigentlich sind Makler nur Vermittler. Sobald das Haus an Euch überschrieben wurde, wird ihre Courtage fällig und sie ist 'raus. Mit einem Vorbesitzer, der nicht ausziehen will, steht ihr dann alleine da.

Grüsse
BiDi