Hallo,
ich bin nicht betroffen, frage aber für eine schwangere Freundin und aus Neugier nach: Hat eine Mutter, welches ein Frühchen hat, mehr Elternzeit, weil ja das Kleine früher kam? Oder zählt der Zeitpunkt der Geburt, egal wann sie stattgefunden hat?
LG
Sonja
Früchen und Elternzeit
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Beitrag von sloujetr - 23.01.12 - 12:29 Uhr
Beitrag von happy-mom - 23.01.12 - 13:14 Uhr
Mutterschutzfrist für Mütter nach Frühgeburten (Geburtsgewicht unter 2 500 g oder bei nicht ausgebildeten medizinisch festgelegten Reifezeichen) verlängert. Sie beträgt – wie bei Mehrlingsgeburten – 12 Wochen nach der Entbindung. Dabei wird die Frist nach der Entbindung um die Tage verlängert, die vor der Geburt von den gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen nicht in Anspruch genommen wurden. D. h., hat die Schwangere tatsächlich 30 Tage früher als vom Arzt geschätzt entbunden, dann verlängert sich die Schutzfrist von 12 Wochen bei einer Frühgeburt um weitere 30 Tage.
Meine Tochter kam 7 Wochen zu früh und wog 1410g:
Ich hatte 19 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und im Anschluss ganz normal Elternzeit bis zum 1. Geburtstag meiner Tochter.
Ich hoffe das hilft dir !
Beitrag von sloujetr - 23.01.12 - 13:15 Uhr
Ja, vielen Dank!
Beitrag von loewe2010 - 23.01.12 - 17:40 Uhr
Wie Happy-Mom schon geschrieben hat, wird die Elternzeit bei einem Frühchen nicht einfach verlängert. Man hat einfach Pech gehabt.
Darum hab ich meine Elternzeit auch nicht auf 2 Jahre gestreckt. Dadurch das ich nach der Geburt 18 Wochen Mutterschutz hatte (meiner kam 7 Wochen zu früh und ich war eben noch nicht im MuSch) fehlte mir einfach die 18 Wochen beim Geld. Das wird nämlich nur für den Zeitraum genommen, wo Elterngeld gezahlt wird. Waren bei mir dann eben nur 8 Monate statt 10.
