Hallöchen!!
Ich hätte mal wieder eine kurze Frage zur Elternzeit. Vielleicht hat hier jemand Ahnung, ob das geht, wie wir das vor haben!?
Und zwar würde mein Mann es gerne so machen, dass er nach der Geburt direkt 2-3 Wochen komplett "frei" macht, und die restlichen 5-6 Wochen Teilzeit arbeiten geht.
Da er mit seinem Chef alleine in der Firma ist, wäre es dem am liebsten, wenn er dann Montag bis Mittwoch arbeiten kommt, und Donnerstag + Freitag zuhause bleibt.
Geht das?
Kann man sich das so einteilen, wie man gerne möchte?
Falls nicht, welche andere Möglichkeit gäbe es?
LG und danke schön!
koerCi
Frage zu Elternzeit - Partnermonate
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von koerci - 23.01.12 - 13:13 Uhr
Beitrag von karimba - 23.01.12 - 14:07 Uhr
Wärend seiner Partnermonate kann dein Mann bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten. Das wird dann allerdings aufs Elterngeld angerechnet.
Ob er diese 30 Stunden an 2-3 Tagen ableistet oder jeden Tag bis Mittag arbeitet interessiert keinen.Theoretisch geht das also.
Wir haben das so gemacht:
Mein Mann hat erstmal nur angegeben, dass er später Elternzeit nimmt und den Zeitpunkt offen gelassen. Sein Job erlaubte es relativ flexibel Urlaub zu nehmen, als ich aus dem KH kam. So wars auch gut.Denn ich war mit der Maus unplanmäßig zwei Wochen drin.D.h. er hätte die ersten zwei Wochen der Elternzeit allein zu Hause verbracht und nix vom Kind gehabt.
Er hatte dann den 9. und den 13.Lebensmonat Elternzeit.
LG
Beitrag von koerci - 23.01.12 - 14:43 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort!!
Aber wie muss ich das dann im Elterngeldantrag angeben?
Dass er den 1.und 2.LM Elternzeit nimmt, aber Teilzeit arbeitet, oder wie?
Oh man, ich fand das damals alles schon so verwirrend bei unserer Tochter, und da mußte nur ich den Antrag ausfüllen, mein Mann hatte da keine Elternzeit beantragt 
LG
Beitrag von karimba - 23.01.12 - 17:22 Uhr
"Erwerbstätigkeit wärend des Elterngeldbezugs" Nr.10 ...zumindest heißt das auf dem bayrischen Antrag so.
Welchen hast du? Also welches Bundesland?
Beitrag von koerci - 23.01.12 - 19:28 Uhr
Saarland!!
Beitrag von karimba - 24.01.12 - 07:49 Uhr
Auch hier Punkt 10: NACH der Geburt
ab...da schreibst du vorraussichtlich und eben die Stunden.
Andere Möglichkeit wäre: ihr beantragt ohne weitere Einkünfte und wenn es so weit ist, daß dein Mann wieder arbeitet schreibst du eine "Änderungsmeldung"
Beitrag von koerci - 24.01.12 - 09:27 Uhr
Vielen Dank!!!
Ist ja schonmal gut zu wissen, dass es geht.
Wenn nicht frage ich einfach mal unsere Steuerberaterin!
LG
Beitrag von susannea - 23.01.12 - 21:28 Uhr
Nein, das geht so nicht. Er muss immer einen Lebensmonat nehmen um nicht totale Einbußen beim Elterngeld zu haben, also z.B. ab der Geburt bis das Kind ein Monat alt wird usw.
Beitrag von karimba - 24.01.12 - 07:42 Uhr
Ich habe das so verstanden, daß er die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt und wärend dieser ebend nach ca.3Wochen TZ arbeiten will. Und das geht schon.
Beitrag von koerci - 24.01.12 - 09:26 Uhr
Ja, genau, so hatte ich das gemeint.
Er möchte die ersten 2 Lebensmonate nehmen, aber eben nur 3 Wochen voll und danach Teilzeit arbeiten
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 16:28 Uhr
Geht schon, zählt dann aber alles als Teilzeit gearbeitet und gibt genauso viel Elterngeld in beiden Monaten, ist also blöd!
Besser einen Lebensmonat nicht arbeiten (mehr Elterngeld) und einen Monat Teilzeit arbeiten.
Beitrag von koerci - 24.01.12 - 17:46 Uhr
Leider geht das nicht, dass er einen ganzen Monat frei macht
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 20:08 Uhr
Dann zählen beide Monate mit Teilzeitarbeit.
Wobei ich das Problem nicht verstehe. Da es ja ein Lebensmonat und kein Kalendermonat ist, ist er in beiden Monaten ja beim Arbeiten und ob er dann nun 3 oder 4,5 Wochen dazwischen nicht arbeitet sollte dann gleich sein!
Beitrag von koerci - 25.01.12 - 11:11 Uhr
Da nur er und sein Chef in der Firma arbeiten, ist es seinem Chef leider nicht gleich, ob er 2, 3 oder 4 Wochen komplett zuhause bleibt
Beitrag von susannea - 25.01.12 - 15:16 Uhr
Ich dneke schon, dass das gleich ist, ob er 3 oder 4 Wochen dann fehlt. Ansonsten sollte man evtl. über Stundenkonten nachdenken, wenn evtl. auch nicht ganz legal ;)
Aber es zählen ja nur die Einnahmen!
Beitrag von koerci - 25.01.12 - 15:44 Uhr
Nee, 4 Wochen geht keinesfalls. Es ist ja nichtmal klar, ob 3 Wochen hinhaut...eventuell sogar nur 2. Da es sich um eine Schreinerei handelt, wo oft schwer zu tragen ist usw., ist es für den Chef eben nicht egal, wie lange meine Mann ausfällt.
