Hallo,
hier mal eine Frage an alle "Steuerexperten":
Kann es bei Steuerklasse IV/IV zu Nachzahlungen kommen oder bekommt man grundsätzlich eine Erstattung?
Aktuell verdient mein Mann fast das 5fache wie ich und wir haben die Kombination III/V, müssen aber hohe 1/4 jährliche Vorauszahlungen leisten.
Nun stocke ich meine Arbeiszeit auf und verdiene dadurch ein bisschen mehr. Wir wollten in dem Zug die Steuerklassen ändern lassen. Können wir damit rechnen, dass die Vorauszahlungen dann gestrichen werden?
Danke im Voraus.
LG
Steuerklassenwahl
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Beitrag von giftzwerg01 - 23.01.12 - 14:26 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 23.01.12 - 16:54 Uhr
Hallo,
sind denn die Vorauszahlungen alle erforderlich? Also habt Ihr keinerlei Werbungskosten, andere steuermindernde Kosten? Habt Ihr noch andere Einkünfte oder sind das wirklich zwei sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse?
5-facher Bruttoverdienst sagt nicht viel aus. Bist Du in einem Midijob und Dein Mann verdient 2500 Brutto würdet Ihr auch bei 3/5 keine Vorauszahlung leisten müssen. Deshalb werden wir Dir keine sichere Angabe machen können.
LG, Andrea
Beitrag von giftzwerg01 - 23.01.12 - 18:00 Uhr
Ja, die Vorauszahlungen sind richtig berechnet, es sind zwei "richtige" sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse, keine weiteren Einkünfte. Lt. Steuerberatung sind die Vorauszahlungen so hoch, da der Einkommensunterschied bei uns beiden so groß ist und mein Mann mit Steuerklasse III zu wenig Abzüge hat.
Mit Klasse IV hätte er ja mehr Abzüge, von daher keine Vorauszahlung/ Nachzahlung mehr nötig, richtig?? Mit IV/ IV muss man doch gar keine Steuererklärung machen, oder?
LG
Beitrag von nick71 - 23.01.12 - 17:02 Uhr
"Wir wollten in dem Zug die Steuerklassen ändern lassen. Können wir damit rechnen, dass die Vorauszahlungen dann gestrichen werden?"
Ich frage mich, wo du den Vorteil einer Steuerklassenänderung siehst?
Ob dein Mann mit Stkl. 4 monatlich mehr Steuern zahlt oder mit Stkl. 3 vierteljährlich eine Vorauszahlung ans Finanzamt leisten muss, dürfte geldlich keinen großen Unterschied machen.
Bin allerdings nicht vom Fach...im Zweifelsfall einfach beim zuständigen Finanzamt erkundigen.
Beitrag von giftzwerg01 - 23.01.12 - 18:07 Uhr
Ja, letztendlich kommt das gleiche raus, schon klar. Ist mehr eine psychologische Sache, dass meine Arbeit sich auch ein bisschen lohnen soll. Ist ja auch nicht ganz unwichtig, wenn ich mal arbeitslos werden sollte (Der Job meines Mannes ist sicherer als meiner).
Außerdem nervt mich diese Vorauszahlung. Wenn uns das gleich vom Gehalt abgezogen wird, habe ich wenigstens nicht immer diese Summe vor Augen, die wir dem Finanzamt in den Rachen schieben...
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 23.01.12 - 18:46 Uhr
Hallo,
die Summe bleibt aber doch identisch - spätestens am Jahresende zahlt Ihr in der Summe die gleiche Steuer.
Für Lohnerstzleistungen ist die Wahl der Steuerklasse sogar sehr wichtig. Sollte ein Kind geplant sein, wäre sogar die STKL. III für Dich sinnvoll (falls Ihr dann übers Jahr nicht am Hungertuch nagt
)
Upps, hab grad in Deine VK geschaut. Anscheinend plant Ihr kein KInd mehr. Also nur die eventuelle Arbeitslosigkeit oder Krankengeld.
Stkl. IV ist dann sicher die beste Wahl.
LG, Andrea
