Huhu,
Frage steht schon oben,
da ich eine Betriebliche Altersvorsorge habe wird ein Zuschuss auf mein Bruttolohn gezahlt und das dann alles verrechnet... Jetzt wollte ich mal vorab mein EG berechnen, da muss ich ja mein Bruttoeinkommen angeben. Also mit dem BAV oder ohne?? Ich blicks nicht..
Zumal ich ja von meinem Bruttolohn auch noch jeden Monat was abgedrückt habe...
Macht ja nen Unterschied...
DANKE
Kennt sich jemand mit BAV Zuschuss vom AG auf das Bruttogehalt aus? Berechnung Elterngeld
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Beitrag von sunny0507 - 23.01.12 - 17:12 Uhr
Beitrag von diana1101 - 23.01.12 - 21:46 Uhr
Hi,
das Elterngeld wird vom durchschnittlichen Nettolohn berechnet.. nicht vom Bruttolohn.
MfG Diana
Beitrag von vanisa - 24.01.12 - 09:56 Uhr
ja aber du musst dein brutto angeben und dann wird ein netto errechnet, dass muß nicht mit dem tatsächlichen netto übereinstimmen. für die te heisst das, dass die grundlage das steuerbrutto ohne bav ist.
Beitrag von vanisa - 24.01.12 - 09:54 Uhr
du machst miese. ist mir auch passiert, da das steuerbrutto berücksichtigt wurde. in diesem steckt ja die betriebliche altersvorsorge nicht mit drin. insofern fällt das elterngeld geringer aus. ich hab auch so geschaut
Beitrag von vanisa - 24.01.12 - 10:43 Uhr
ach so, abgezogen wir auch nicht nur der zuschuss des ag, sondern auch der teil, der von deinem brutto steuerfrei in die bav einfließt.... also schau auf deinen lohnzettel wie hoch das steuerbrutto ist und nimm dies als berechnungsgrundlage.
