Halloooo,
ich hoffe ich bekomme es verständlich erklärt und ihr wisst uns zu helfen.
Mein Partner hat im Okt und Nov 11 kein Gehalt bekommen. Hat beim Arbeitsamt einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt.
Er konnte zu diesem Zeitpunkt mehrere Sachen nicht zahlen, Miete, Unterhalt und sonstige Schulden die in Raten bezahlt werden. Trotz geschriebener Briefe kam es zu pfändungen.
Er hat ein Pfändungskonto bei der Bank und einen Freibetrag von 1600 Euro.
Das heißt wenn er mehr als 1600 Euro auf das Konto bekommt, dann wird es nicht frei gegeben.
Jetzt bekommt er 1200 Arbeitslosengeld, dieses hat er diesen Monat schon vom Arbeitsamt bekommen und das Insolvenzgeld kam auch drauf. Gehalt von 2 Monaten.
Jetzt konnte er aber nur noch davon 400 Euro abholen und der Rest ist auf dem Pfändungskonto zurück gelegt.
Er braucht aber das Insolvenzgeld um die offenen Raten, offenen Unterhalt, offene Miete usw zu zahlen.
Jetzt würde er am 01.02 wieder 1200 Arbeitslosengeld bekommen und wieder 400 Euro vom Insolvenzgeld.
Gibt es ein Gesetz was sagt das ihm das Insolvenzgeld sofort zusagt?
Hoffe habe nicht zu kompliziert geschrieben, aber kann mich bei so was so schlecht ausdrücken.
Ach ja auf dem Konto selber befinden sich keine Pfändungen.
Danke schön.
Insolvensgeld Pfändbar
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Beitrag von manu01984 - 23.01.12 - 19:00 Uhr
Beitrag von mamita2012 - 24.01.12 - 07:53 Uhr
Hallo,
das verstehe ich jetzt nicht, es wird gepfändet, aber auf dem Konto selbst befinden sich keine Pfändungen
. Steh ich auf dem Schlauch?
Liebe Grüße
Beitrag von manu01984 - 24.01.12 - 13:25 Uhr
Ja das ist ein Pfändungskonto - falls es zu pfändungen kommen sollte. Da hast du immer einen Freibetrag und über mehr kannst du nicht verfügen. Sollten pfändungen da sein ist dein Geld geschützt. Aber auch wenn du in dem Moment keine Pfändungen hast kannst du nur über das Geld verfügen welches in deinem Freibetrag liegt
Beitrag von mamita2012 - 24.01.12 - 13:50 Uhr
Das ist so gar nicht richtig! Du kannst sicher über mehr verfügen, sofern keine Pfändung drauf ist!! Das Pfändungsschutzkonto ist nur dafür gedacht, dass falls Pfändungen kommen du keine weitere Rennerei hast um an deinen Freibetrag zu kommen. Wenn keine Pfändung drauf ist, kannst du über dein gesamtes Einkommen verfügen. Wenn eine Pfändung vorliegt, dann wird dir alles bis zu deinem Pfändungsfreibetrag gestrichen und an den Gläubiger weitergegeben. Daher verstehe ich das Anliegen nicht. Es müsste definitiv eine Pfändung vorliegen!
