Teilzeitjob und 400€ Basis

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Beitrag von talinna - 23.01.12 - 21:21 Uhr

Hallo, ich habe mal eine Frage und vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
Wenn man eine Teilzeitstelle - feste Zeiten, 20Stunden, vormittags - hat und da das Gehalt einfach zu wenig ist (700e) sich eine Stelle auf 325€ Basis sucht .....geht das?Mein Mann meint das dabei nix bei rauskommt da die 325€ Stelle auf LSK 6 abgerechnet werden würde.
Ich bin allerdings der Meinung da es unter der 325€ Grenze ist darf man es als Nebenjob behalten ergo auch das verdiente Geld.

Geht es auch das man in ein und dem selben Beruf so arbeitet . Also Einzelhandelsmarkt x die 20Std Stelle und nachmittags die 325€ Stelle in einer anderen Einzelhandelsmarktkette?

Danke im voraus!

Beitrag von corny123 - 23.01.12 - 21:30 Uhr

Du darfst auch NEBEN einem normalen Job einen freien 400-Euro-Job haben...

Beitrag von talinna - 23.01.12 - 21:33 Uhr

Ok dann hab ich doch recht.

Und konkret geht es um meinen Mann - er arbeitet vormittags im Verkauf 20Stunden und eine Überlegung wäre nachmittags ne 400€ Stelle ....auch im Verkauf....geht das auch oder würde das angerechnet werden weil gleicher Beruf.

Beitrag von sternchen718 - 23.01.12 - 23:48 Uhr

es muss ne andere Firma sein. Meine Schwiema arbeitet als Reinigungsfachkraft einmal im Landratsamt und dann noch auf 400 Euro Basis in einer anderen Firma. alles kein Problem

Beitrag von sassi31 - 24.01.12 - 02:08 Uhr

Das geht auch. Aber bedenkt dabei, dass dein Mann sich die Erlaubnis von seinem AG holen muss und nicht einfach so einen Nebenjob annehmen darf. Vor allem kann es zu einem Interessenskonflikt kommen, wenn der Nebenjob die gleiche Branche betrifft. Da wird der AG vermutlich nicht zustimmen (Beispiel: dein Mann arbeitet beim Aldi und möchte einen Nebenjob bei Netto).

Beitrag von emmy06 - 23.01.12 - 21:45 Uhr

Ich hab bis Ende 2011 sozialversicherungspflichtig 10 Stunden in der Woche gearbeitet und hatte dazu noch einen 400€ Job mit 6,5 Stunden pro Woche.

Alles in Allem hatte ich ein ähnliches Gehalt wie jetzt mit meiner 50% TZ-Stelle (19,5 Wochenstunden) allein ...

LG

Beitrag von bunto97 - 24.01.12 - 09:57 Uhr

wenn du in einem Supermarkt arbeitest und einem anderen Supermarkt arbeiten möchtest musst du dir das von deinem hauptarbeitgeber absegnen bzw erlauben lassen da es in der gleichen Branche ist.
Dein hauptarbeitgeber darf sich dagegen entscheiden weil es Konkurenzunternehmen ist bzw muss es dir nicht erlauben.
Wenn du allerdings bei einem Arzt putzen gehst kann er nix dagegen sagen.

Beitrag von anja96 - 24.01.12 - 10:25 Uhr

Hallo,

Dein Mann hat offenbar keine Ahnung.

Natürlich kannst auch Du einen Minijob ausüben und monatlich 400 Euro dazuverdienen.

Ich arbeite auch 20 Stunden in Teilzeit und habe noch einen Minijob.

LG, Anja

Beitrag von talinna - 24.01.12 - 20:29 Uhr

Das hat ihm sein Kollege gesagt mit der LSK 6 ;-)
Das mit der Erlaubnis wusste ich - musste die von meinem AG zwecks Nebenjob putzen auch einholen.

Also wenn wir das so machen würden und sein AG was dagegen hat - achtung zickig:-[ - sollen sie ihn mal anständig anstellen dann müsste man so einen Mist nicht.
Stattdessen haben sie ja lieber ständig wechselnde 400€ teils unfähige Kräfte....aber nun gut das ist ja eh ein anderes Thema ;-)