Abend,
ich würde mal von gerne von Euch wissen wie lange bei Euch die ARGE braucht einen neuen Änderungsbescheid zu erstellen und das Geld zu überweisen.
An die wo bei der ARGE arbeiten.. wie lange sollte so ein vorgang im normal Fall dauern?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
Coke
ALG 2 Aufstocker
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Beitrag von coke1979 - 23.01.12 - 23:52 Uhr
Beitrag von lexica11 - 24.01.12 - 06:42 Uhr
Guten Morgen,
aus meiner Erfahrung als Berufsbetreuerin kann ich Dir sagen, dass dies von heute auf gleich funktioniert, wenn sie Einkommen wittern- sprich wenn eine Arbeit aufgenommen wird oder dergleichen...
Andersherum muss es natürlich dauern, jaja die angebliche Überlastung ist dann der Fall....
Frist setzten und einstweilige Anordnung einreichen!
Schöne Grüße
Beitrag von muppi75 - 24.01.12 - 07:03 Uhr
Bei Argen/Jobcenter dauerts meistens deutlich länger als bei Kommunen, mir sind Fälle bekannt wo bei einer Arge die Gehaltsabrechnung im Juni eingereicht wurde und der Änderungsbescheid erst im Dezember kam.
Auch habe ich es selbst schon erlebt, dass in einer Kommune der Bescheid noch am gleichen Tag erstellt wurde, wie die Abrechnung eingereicht wurde und das Geld 3 Tage später auf dem konto war.
Denke das hängt starkt vom jeweiligen SB und der länge des internen Postweges ab.
Wenn man es genau nimmt stellt die Einreichung der Abrechnung einen Antrag auf Änderungsbescheiderstellung dar, somit könntest Du frühestens nach 6 Monaten dagegen vorgehen im Rahmen der Untätigkeitsklage.
Beitrag von nightwitch - 24.01.12 - 08:45 Uhr
Hallo,
Dienstags Unterlagen eingereicht (Änderungen), Freitags neuen Bescheid, Montags Geld auf dem Konto.
Weiterbewilligungsanträge genauso schnell.
Länger als eine Woche habe ich bei mir noch nie gewartet. Egal ob Jobcenter oder Wohngeldamt.
Liegt aber vielleicht auch daran, dass wir bei knapp 39.000 Einwohnern nur 905 Arbeitslose haben ;)
Da kennt man sich sogar noch fast persönlich 
Gruß
Sandra
Beitrag von firewomen73 - 24.01.12 - 09:26 Uhr
hi!
bei meiner freundin dauert es immer 3-4 wochen!
sie muss jeden monat nachweisen,dass der vater keinen unterhalt gezahlt hat.
LG
