Hauskauf geplatzt (Vorvertrag liegt bereits vor) ... bitte Hilfe!

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Beitrag von lollipop24 - 24.01.12 - 10:50 Uhr

Hallo,

mein Mann und ich wollten zusammen ein Haus kaufen ...

Seit Anfang letzten Jahres haben wir mit der Verkäuferfamilie verhandelt, angeschaut usw....

Im November haben wir die Zusage bekommen - sie wollen es an uns verkaufen!

Soweit so gut, die Verkäuferfamilie hat uns gebeten alles in die Wege zu leiten (sie sind beide schon über 70) .... also habe ich beim Notar angerufen und um einen Termin gebeten. (war kurz vor Weihnachten).

Bei diesem Termin lief alles gut, wir haben gesagt wir wollen für Summe X kaufen und die Verkäufer haben gesagt sie verkaufen für diese Summe X an uns.

Alles wurde in einem Vorvertrag festgehalten, welchen wir ca. 2 Wochen später erhalten haben ..... (Anfang Januar). Es lag ein Schreiben bei das wir den Vertrag durchsehen sollen und alle gemeinsam zur Unterschrift kommen sollen.

Ich habe dann die Verkäuferfamilie angerufen und gefragt für wann ich einen Termin ausmachen soll zur Unterschrift und da ging es dann los:

"diese Woche haben wir keine Zeit"
"nächste Woche geht es auch nicht"
"wir melden uns"

Dann vergingen ein paar Tage, dann kam die Verkäuferin auf uns zu und meinte wir sollen ihre alten Möbeln abkaufen wozu wir nicht bereit sind.

Tja und dann kam ein paar Tage später der Anruf "wir verkaufen nun doch nicht. Der Preis ist uns zu gering, wir wollen mehr Geld oder es ist hinfällig" :-[

Wir sind nicht bereit mehr Geld zu bezahlen ....

Was kommt jetzt auf uns zu??? Die Verkäuferin hat gleich gesagt das sie für die Notarkosten nicht aufkommen wird #schock Das kann doch nicht rechtens sein oder?

Ich bin so traurig und so wütend zugleich :-[#heul Wir hatten uns so gefreut und nun das! Das ist so ein Schock für uns!

Weiss Jemand Rat oder hat Jemand schon ähnliches erlebt?????

Danke für all eure Antworten!

lg lollipop

Beitrag von hausbauer-hh - 24.01.12 - 11:03 Uhr

Da Ihr bereits einen Vorvertrag habt ist es denke ich für die Verkäuferseite nicht mehr so einfach da so einfach rauszukommen. Die Frage ist, ob Ihr damit einen Verkauf erzwingen könnt / wollt. Das würde ich a) beim Notar erfragen und b) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

So ein Vorvertrag ist sicherlich nicht wertlos, sonst könnte man diesen auch weglassen.

Beitrag von chili-pepper - 24.01.12 - 11:17 Uhr

Das dachte ich mir auch.
Wozu ein Vorvertrag, wenn eine Partei sang-und klanglos alles über Board kippen kann?
Mach Dich rechtlich schlau und hau den Leuten den Vorvertrag um die Ohren.
Also sinnbildlich - nicht wörtlich. :-p

Viel Erfolg.

Beitrag von hausbauer-hh - 24.01.12 - 11:24 Uhr

Hab mal kur gegoogelt, das hättet Ihr aber auch machen können...

Wenn ich das richtig verstehe stellt der Vorvertrag lediglich eine Absicht dar. Man kann von diesem wohl (je nach Vertragstext, also was wurde vereinbart) noch zurücktreten. Allerdings kann der "Aussteiger" wohl in Regress gefordert werden bezüglich aller bis dahin angefallenen Kosten. Einfach aussteigen ist da wohl nicht, das gilt für beide Seiten, was für Euch ja wohl kein Problem darstellt.

Wichtig ist, dass dieser Vorvertrag notariell beurkundet ist, das ist bei Euch ja wohl gegeben...

Beitrag von hausbauer-hh - 24.01.12 - 11:27 Uhr

"Es lag ein Schreiben bei das wir den Vertrag durchsehen sollen und alle gemeinsam zur Unterschrift kommen sollen."

Das macht mich allerdings stutzig, das klingt, als wäre der Vorvertrag noch nicht unterschrieben worden. Wenn dem so ist, dann habt Ihr mit Zitronen gehandelt, im Zweifel zahlt dan derjenige, der den Notar bestellt hat. Also Ihr.

Wie schon gesagt, der Notar ist EUER Ansprechpartner Nummer 1.

Beitrag von seikon - 24.01.12 - 13:42 Uhr

So wie ich das verstanden habe ist der Vorvertrag nie unterzeichnet worden. Sie haben das beim Notar abgesprochen und diesen 2 Wochen später zur Durchsicht bekommen und hätten dann einen weiteren Notartermin gebraucht um den Vorvertrag zu unterzeichnen. Aber dazu ist es ja wohl nie gekommen.

Beitrag von wasteline - 24.01.12 - 19:53 Uhr

Es ist garantiert kein Vorvertrag, da keiner diesen unterschrieben hat.
Es handelt sich hier bestimmt um eine Vertragskopie, in die sich die Käufer und Verkäufer einlesen können.

Beitrag von ayshe - 24.01.12 - 11:21 Uhr

In diesem Fall könntest du dich zum einen bei dem Notar erkundigen und ggf. zum Anwlt gehen oder du verzichtest aus Mitleid mit den alten Leutchen auf alles.

Beitrag von 123456engel - 24.01.12 - 11:47 Uhr

Der Vorverttrag ist von beiden Seiten aus unterschrieben wurden?

Wenn ja, denke ich das sie nicht so einfach da rau skommen.
Frag den Notar? ;)

Beitrag von werner1 - 24.01.12 - 11:54 Uhr

Hallo,

#also habe ich beim Notar angerufen #
das heiss, dass DU zahlst.
deshalb ist es auch üblich, dass der Käufer den Notar aussucht.

Der #Vorvertrag# ist nichts wert, alle Immobilienkaufverträge sind immer nur mit Natar gültig.

#Seit Anfang letzten Jahres haben wir mit der Verkäuferfamilie verhandelt, angeschaut usw....#
Das hat wohl etwas zu lange gedauert. Ich würde mich auch nicht ein Jahr hinhalten lassen.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von lollipop24 - 24.01.12 - 13:20 Uhr

DANKE für all eure Antworten!

Doch, der Vorvertrag ist unterschrieben, sorry das hab ich etwas fehlerhaft ausgedrückt! Nur der entgültige Vertrag, auf dem die notarielle Beglaubigung kommt ist noch ohne Unterschrift!

lg lollipop

Beitrag von muqq - 24.01.12 - 13:51 Uhr

Seit wann erstellen Notare Vorverträge?

Der Notar hat wahrscheinlich einen Kaufvertragsentwurf erstellt und den Parteien zur Begutachtung geschickt, nicht mehr und nicht weniger.

Und ob das Ding unterschrieben ist oder nicht spielt keine Rolle.
Für einen Grundstückskauf muss der Vertrag notariell beurkundet sein, wenn er das nicht ist, gilt er auch nicht.

Beitrag von hausbauer-hh - 24.01.12 - 13:54 Uhr

In diesem Falle würde ich sagen, dass zumindest die gute Chance besteht, die Gebühren für den Notar, etc. ersetzt zu bekommen.

Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 15:19 Uhr

Dann lese doch mal, was im Vorvertrag steht !

Da sollte eigentlich vereinbart worden sein, was genau im Fall des Nichtzustandekommens des eigentlichen Kaufvertrages von wem zu zahlen ist.

Das ist doch, wenn überhaupt, der Sinn eines Vorvertrages.

Einen Anspruch auf Übereignung des Hauses zum Preis aus dem Vorvertrag habt ihr jedenfalls nicht. Möglicherweise habt ihr aber einen Anspruch auf Schadensersatz (Notarkosten).

Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 15:23 Uhr

Immobilienkaufverträge mussen notariel beURKUNDET (beglaubigen reicht nicht !) werden.

Das ist ein Unterschied, den Du als Käuferin kennen solltest.

Beitrag von nick71 - 24.01.12 - 20:14 Uhr

"also habe ich beim Notar angerufen und um einen Termin gebeten."

Daraus schließe ich, dass ihr den Notar beauftragt habt, und demnach ist seine Rechnung von euch zu begleichen.

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, werdet ihr wohl um den Klageweg nicht herumkommen, sofern der VK sich nicht freiwillig zu deren Übernahme bereiterklärt. Sollte euch weiterer Schaden entstanden sein, müsste auch der eingeklagt werden.

Dass ihr auf den Kauf des Hauses bestehen könnt, glaube ich nicht...denn es ist ja kein endgültiger Vertrag geschlossen worden, der das begründen würde.

Das ist jetzt mal meine Laienmeinung. Ihr solltet euch unbedingt anwaltlich beraten lassen bzw. den beauftragten Notar fragen, wie weiter vorzugehen ist...das wird nicht der erste Fall dieser Art sein.

Beitrag von nischy - 25.01.12 - 13:21 Uhr

Hi!

Wahrscheinlich ist Euer "Vorvertrag" ein reiner Reservierungsvertrag. So ein Vertrag hat leider keinerlei Rechtsbindung - weder für die Käufer noch für die Verkäufer.
So lange ihr keinen notariel beurkundeten Kaufvertrag für die genannte Immobilie vorliegen habt, der dann auch noch durch beide Partein (also die, die auch im Grundbuch stehen) unterschrieben wurde, siehts schlecht aus.
Selbst wenn ein notariel beurkundeter Kaufvertrag vorliegt, kann der Verkäufer eine Rückabwicklung des Verkaufes beim Notar beauftragen. Für die hier entstehenden Kosten inkl. Schadensersatzansprüch ist dann aber der Verkäufer haftbar.

Uns ist das leider auch mal passiert. Wir hatten leider auch nur einen Reservierungsvertrag. Ein anderer Käufer kam daher und bat dem Verkäufer 10.000€ mehr als wir und der Verkäufer hat sich leider weder an sein Wort noch an diesen Reservierungsvertrag gebunden gefühlt. Er war halt einfach ein A....!

VG
Nischy

Beitrag von merle.bn - 26.01.12 - 19:12 Uhr

genau!
Leider habt ihr keinen Anspruch, dass an euch verkauft wird. Das geht wirklich nur mit notariellem Vertrag.
Aus dem Vorvertrag habt ihr aber Schadensersatzansprüche für alle KOsten, die euch bis jetzt zur Vertragsanbahnung entstanden sind, auch die Notarkosten.
Die solltet ihr von diesen netten Leuten auf jeden Fall verlangen und notfalls einklagen. So gehts ja nicht!

Alles GUte!