Hi,
mein Mutterschutz beginnt am 03.02.2012. z. Zt. habe ich Steuerklasse III und mein Mann ist ganz tapfer in der V. Werde nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit nehmen, mein Mann 2 Monate.
Nun die Frage:
Wann ist der Wechsel der Steuerklasse sinnvoll? Zu Beginn des Mutterschutzes oder erst nach Ablauf Mutterschutz?? Mein Mann soll in die III und ich dann in die V.
Hat die Steuerklasse während des Bezuges von Mutterschutzgeld eine Auswirkung??
Könnt ihr uns helfen??
Sabine
Steuerklassenwechsel zu Beginn des Mutterschutzes??
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Beitrag von sabseb - 24.01.12 - 11:06 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 24.01.12 - 12:23 Uhr
Für die korrekte Beantwortung der Frage müsstest Du einen Steuerberater bemühen.
Mutterschaftsgeld, Elterngeld sind Lohnersatzleistungen. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, werden steuerfrei ausgezahlt, müssen aber im Nachhinein versteuert werden bei der jährlichen Steuererklärung.
Wechselst Du vor MuSchu in die V, wird Dein EG und Dein MuSchu Geld bei der Steuererklärung mit V nachversteuert.
Ihr müsst nun rausfinden und das kann eigentlich nur ein Wirtschaftsprüfer/Steuerberater machen, wo mehr finanzielle Vorteile bleiben würden.
Bringt es einen höheren Vorteil, Dein Mann arbeitet dann ab sofort in der III oder er arbeitet bis Ende Elterngeldbezuges weiterhin in der V......
Nach EG ist das egal, sofern Du nicht wieder Deine alte Beschäftigung aufnehmen würdest. Es hakt nur während des Bezuges von EG und MuSchu-Geld. Es könnte auch daran haken, ob Ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werdet.....
Euch alles Gute, Janette
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 13:52 Uhr
Der Wechsel ist zum 1.3. sinnvoll!
Denn nein, während des Mutterschaftsgeldbezuges ist die Steuerklasse uninteressant!
