Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Ich werde sobald ich meinen AG von der SS erzähle, von ihm ein Beschäftigungsverbot erhalten, nun ist es aber so das mein Vertrag zum 1.2. von 50% auf 100% aufgestockt wird. Was ja auch entsprechend mehr Geld bringen wird (ist alles natürlich schriftlich festgehalten). Wenn ich nun morgen mitteile das ich schwanger bin, wonach wird dann das Geld welches ich im BV erhalte berechnet? Eigentlich ist es ja so das es nach den letzten 3 Monatsgehältern berechnet wird, aber das würde dann bei mir ja nicht dem enstprechen was ich sonst verdienen würde ab 1.2.
Ich hoffe das ist verständlich erklärt und jemand kann mir helfen, oder sagen wo genau ich nachfragen kann um eine verbindliche Aussage zu erhalten.
Vielen dank
einsoderzwei
einsoderzwei
Wie "Lohn" berechnen bei Beschäftigungsverbot+Vertragswechsel?
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Beitrag von einsoderzwei - 24.01.12 - 11:47 Uhr
Beitrag von lilja27 - 24.01.12 - 12:47 Uhr
wenn du ins beschäftigungsverbot gehst wird dein weiteres gehalt berechnet nach dem durschnittseinkommen der letzten 3 monate vor dem beschäftigungsverbot..
lg
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 13:54 Uhr
Falsch!
Nach den 3 Monaten vor dem Eintreten der Schwangerschaft! Und bei einer Gehaltserhöhung (und das ist hier ja eine) dann mit dem neuen Gehalt!
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 13:54 Uhr
Du bekommst ab 1.2. dann 100% Gehalt und nicht mehr nur die 50%!
Beitrag von evegirl - 25.01.12 - 17:50 Uhr
Du bekommst dein Geld so wie es vereinbart wird zu 100 %. Er bekommt es auch zu 100 % wenn nicht sogar zu 110 % von der KK wieder was viele nicht wissen. Der AG verliert das Geld nicht er holt es sich schon wieder.
