Hallo,
ich bin neu hier und hab mich bereits in "mein" Thema ein bischen eingelesen. Hab hier auch interessantes dazu gefunden, aber das ein oder andere müsste ich nun doch noch erfragen:
Am Montag nächster Woche geht meine Elternzeit zu Ende, mein Kind wird 3 Jahre alt.
Bereits vor ca. 1/2 Jahr wurde mir mündlich von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich nicht weiter beschäftigt werden kann (Kleinbetrieb, 7 Mitarbeiter), daraufhin hab ich mich im Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Ergo, ich war und bin mit der Entlassung einverstanden, da der Betrieb fast 20 km weg ist und ich mich eh verändern wollte.
Jetzt wollte ich mich arbeitslos melden, da ich leider bisher erfolglos war in Sachen Arbeitssuche.
Das Arbeitsamt verlangt nun (neben sehr viele anderen Forumularen, die es auszufüllen gilt) eine Kündigung vom Arbeitgeber, denn ein Aufhebungsvertrag würde eine Sperre für mich bedeuten, was ich mir nicht leisten kann.
Mein Chef ist durchaus gewillt, mir eine solche Kündigung zu unterschreiben, aber er will (wie immer) keine Arbeit damit haben, ich soll sie also selber schreiben und er unterschreibt sie mir.
Ich möchte nun nicht, daß er oder ich hinterher Probleme welcher Art auch immer bekommen. Deswegen: Wie ist das in dem Fall mit den Kündigungsfristen? Ich war 10 Jahre beschäftigt und hätte eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Soll ich das Kündigungsschreiben zurück datieren? Oder trifft diese Kündigungsfrist nicht zu in diesem Fall?
Kündigungsgrund: betriebsbedingt (er hat mich ersetzt und kann es sich nicht leisten, mich wieder einzustellen)
Das Kündigungsschreiben würde nun so aussehen:
fristlose Kündigung
Ich, Jxxxxxxx Rxxxxxxxxxxx, kündige meiner Angestellten Txxxxxxx Axxxxxxxxx fristlos zum 30.01.2012 aus betriebsbedingten Gründen.
Ort, 24.01.2012
Würde das ausreichen? Oder würde das Arbeitsgericht hier aktiv werden?
Danke schonmal für Eure Antworten.
Gruß, Laemmchen
Kündigung im Kleinbetrieb nach Elternzeit
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Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 11:50 Uhr
Beitrag von kathi.net - 24.01.12 - 12:05 Uhr
Warum willst du dich auf so einen"Kuhhandel", der dir nur Nachteile bringt, einlassen?
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 12:08 Uhr
Hi,
warum Kuhhandel? warum Nachteile?
Fakt ist doch, daß mein Chef mich entlassen kann. Den üblichen Kündiungsschutz hat man in einem Kleinbetrieb ja nicht.
Welche Alternativen hätte ich denn?
LG
Beitrag von vwpassat - 24.01.12 - 12:14 Uhr
Du hast doch oben selbst gemerkt, dass Du 4 Monate Kündigungsfrist hast.
Was soll da eine fristlose Kündigung?
Die 4 Monate muss er Dich beschäftigen, denn eine Kündigung ist erst am 1. Tag nach Beendigung der Elternzeit möglich!
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 12:56 Uhr
danke
nein, er kann es sich nicht leisten, mich (und wenn es auch nur 4 Monate sind) nochmal zu beschäftigen. Aber wenn das der Knackpunkt ist, dann gibt es eben einen Auflösungsvertrag. So werde ich zwar für 3 Monate gesperrt, aber das ist dann halt so.
LG
Beitrag von vwpassat - 24.01.12 - 13:57 Uhr
Mensch Mädel, merkst Du nichts?
Es geht doch hier nicht darum, ob und was sich Dein AG leisten kann!
Er hat gar keine Wahl, er mus die 4 Monate Deinen Lohn bezahlen, ob er nun Arbeit für Dich hat oder nicht. Wenn er jemand anders für Dich eingestellt hast, dann ist das sein Problem und nicht Deines.
Warum willst Du Dich denn schlechter stellen und einen Aufhebungsvertrag anstreben?
Das macht doch nur Sinn, wenn Du jetzt einen anderen Job gefunden hättest. Hast Du aber nicht.
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 14:29 Uhr
Naja danke nochmal
ich sehe schon, alle wollen mir vom Aufhebungsvertrag abraten. Aber da geht kein Weg daran vorbei.
Klar ist das sein Problem, aber wir sind befreundet !!! Was wäre ich für eine Freundin, wenn ich ihm jetzt das letzte Hemd ausziehe?
Mir geht es auch nicht ums ALG, klar, brauchen kann das jeder, aber wichtiger ist, daß ich arbeitslos gemeldet bin, die Sozialabgaben dadurch abgedeckt sind, und ich Arbeitsplätze angeboten bekomme, bei denen ich mich bewerben kann.
Ein super Arbeitszeugnis hab ich schon bekommen.
LG
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 15:12 Uhr
Aber dieses Geld und das Abdecken der Sozialversicherung geht eben nur ohne Aufhebungsvertrag!
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 15:22 Uhr
Hallo,
Das Abdecken der Sozialversicherung gilt aber doch sofort, oder täusche ich mich da? Bei meinem Gespräch im AA wurde nur verlangt, daß ich ein Kündigungsschreiben oder einen Aufhebungsvertrag vorzulegen habe, es wurde kein Wort darüber verloren, daß mein Versicherungsschutz irgendwie in Gefahr stünde.
Ach, ich ruf am Besten gleich mal die Krankenkasse an.
LG,
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 15:30 Uhr
Da bin ich eben nicht sicher, wie das aussieht. Frag mal da nach!
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 15:31 Uhr
soeben geschehen (siehe oben)
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 15:31 Uhr
Nochmal ich 
meine Krankenkasse meinte soeben, daß man 4 Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit versichert bleibt, daran wäre eh nicht zu rütteln gewesen. Und ab dem 2. Monat nach Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt diese Leistungen, trotz eventueller Sperrfrist.
Somit ist mein Versicherungsschutz durchgängig gewährleistet, zum Glück 
LG
Beitrag von kathi.net - 24.01.12 - 12:21 Uhr
Z. Bsp. vier Monate volles Gehalt?
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 12:54 Uhr
Danke Dir. Naja, da hast Du schon recht, aber ich will das nicht. Der hatte schon genug Ärger mit mir (fand anfangs keine Vertretung, hatte dann Einarbeitungsstreß, etc.), und da wir ein gutes Verhältnis haben, verschone ich ihn nun mit sowas. klar sagen jetzt viele, ist die doof. Aber so ist es, keiner soll benachteiligt sein.
Vermutlich greift dann die 4 monatige Kündigungsfrist (meinte ja oben jemand) und dann gibt es halt einen Auflösungsvertrag. Ich werde dann zwar 3 Monate gesperrt fürs ALG, aber irgendwas ist ja immer.
Merci auf jeden Fall fürs kommentieren.
LG
Beitrag von kathi.net - 24.01.12 - 13:17 Uhr
Sorry, aber dafür hab ich irgendwie kein Verständnis 
Er will dich nicht wieder beschäftigen und dafür kommst du ihm noch mit einem Auflösungsvertrag entgegen und nimmst finanzielle Nachteile in Kauf? Der freut sich ein zweites Loch in Hintern über soviel............ "Fairness" deinerseits.
PS: Hast du schonmal was von unternehmerischem Risiko gehört?
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 13:22 Uhr
Kathi,
ich verstehe Dich schon. Fairness laß ich auch nur da aufkommen, wo mir selbiges auch schon entgegen gebracht wurde.
Mein Chef war immer fair zu mir, wir hatten ein freundschaftliches Verhältnis und das soll auch so bleiben.
Klar hab ich nun finanzielle Nachteile, ich werde 3 Monate lang kein ALG bekommen. Sein Nachteil wäre ungleich höher, er steht schlecht da zur Zeit. Keine Aufträge etc. Eine Betriebsschließung wäre vielleicht die Folge.... muss doch alles nicht sein.
Ich könnte natürlich klar nur meine Interessen vertreten und nach mir ... egal, geht mich nix mehr an. Aber so bin ich nicht.
Nun gut, zurück zum eigentlichen Thema: Kündigung zurückdatieren geht wohl nicht. Frist muss eingehalten werden. Ergo bleibt nur der Auflösungsvertrag, seh ich das richtig?
LG
Beitrag von kathi.net - 24.01.12 - 13:32 Uhr
Auflösungsvertrag, Sperre akzeptieren.
Na hoffentlich ist der AG beim Arbeitszeugnis auch so "fair".
Wie gesagt, ich verstehe es nicht - zumal Bewerbungen aus ungekündigter Stellung bei potenziellen AG irgendwie immer besser aussehen
Beitrag von yanis82 - 24.01.12 - 19:12 Uhr
Hi,
aber obwohl er dein Freund ist, ist es ihm egal, dass du jetzt eine Sperrzeit bekommst oder bekommen könntest?
BITTE, bitte denk nochmal nach und benimm dich nicht wie ein dumm-naives Schäfchen. Du verzichtest auf deine Kündigungsfrist, dein Geld, dein verdammtes RECHT, aus Freundschaft? Na so eine Arbeitnehmerin wie dich kann sich jeder nur wünschen.
Deine Absichten in allen Ehren, aber man bekommt im Leben nunmal nichts geschenkt. Das alles sind SEINE Probleme, und du nimmst sie ihm ab,...auch wenn ich dem Mann nichts unterstellen will, aber der lacht sich doch ins Fäustchen.
Nochmal ein fett geschriebenes BITTE:
SEI NICHT SO BLÖD!
Beitrag von vwpassat - 24.01.12 - 12:51 Uhr
Die Kündigungsfrist nach BGB muss auch ein Kleinbetrieb einhalten.
Und ich würde im Leben nicht meine eigene Kündigung schreiben.
Beitrag von hippogreif - 24.01.12 - 13:19 Uhr
Uhi, also Du mußt ja dicke Geld zu Hause haben, wenn Du das alles so leicht mit Dir machen läßt. Fakt ist, dass Du sehr wahrscheinlich auch bei einer fristlosen Kündigung eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt bekommen. Eine fristlose Kündigung erfolgt fast immer verhaltensbedingt und somit hat derjenige sich die Kündigung selbst zuzuschreiben, weshalb dann auch die Sperre vom AA kommt.
Das Mitleid, welches Du für Deinen offensichtlich nicht zahlungskräftigen AG zeigst, ist ja ganz rührend, aber auch er hat sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen zu halten. Das nennt man Unternehmerrisiko.
Von daher würde ich empfehlen, auf eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zu achten.
Beitrag von laemmchen1 - 24.01.12 - 13:26 Uhr
Hi, danke für den Kommentar
naja, so Dicke hab ich es nicht. die 3 Monate Sperre akzeptiere ich aber.
Hm, das Kündigungsschreiben, wie ich es jetzt aufgesetzt habe, ist somit nichtig. Fristlos geht ja nicht, wie es scheint.
Dann käme eben ein Auflösungsvertrag in Frage, da müssen wohl keine Fristen eingehalten werden. ?
LG
Beitrag von vwpassat - 24.01.12 - 14:00 Uhr
Mach es nicht!
Wenn Du dem AG hier helfen willst, dann hol die Arbeitsagentur mit ins Boot.
Vielleicht kann hier was vermittelt werden bzw. beiden Parteien geholfen werden.
Beitrag von yanis82 - 24.01.12 - 19:13 Uhr
Sorry, den kann ich mir nicht verkneifen:
Selten war ein Nickname so passend wie deiner....
Beitrag von laufendermeter - 24.01.12 - 21:01 Uhr
Bis jetzt bist du ja fast nur mit Steinen beschmissen worden. Ganz ehrlich - ich find´s auch ein wenig doof, aber es kann sich im Leben auch nicht immer alles nur um´s Geld drehen. Das hast du glaube ich besser begriffen als wir alle. Also Hut ab! Das gibt bestimmt jede Menge gutes Karma...
Beitrag von susannea - 24.01.12 - 13:55 Uhr
Du kannst nicht zurückdatieren, er darf dir erst am 1. Arbeitstag kündigen, also musst du 4 Monate dort arbeiten!
