Meine Schwiegereltern haben ein Haus mit einer Einliegerwohnung. Die Miete ist bei ihnen immer recht günstig gewesen, sei es für "externe" Mieter oder die Familie.
Zur Zeit wohnt meiner Schwägerin mit Familie in der Wohnung. Derzeit bauen sie aber und wollen im Sommer ausziehen. Dann wollen wir dort einziehen.
Soweit so gut.
Meine Schwägerin ist dort vor knapp 5 Jahren eingezogen und hat eine Einbauküche einbauen lassen. Optisch nicht ganz mein Fall, aber okay. Zustand ist auch okay.
Neu hat die Küche damals so 3800€ gekostet inkl. Herd, Abzugshaube und Spüli.
Nun stand im Raum, daß sie die Küche mitnehmen und im Haus einbauen und erweitern. Arbeitsplatte, die alleine 800€ der Rechnung ausmacht, sowie Kranz bei den Hängeschränken hätten sie wegwerfen müssen, da
sie nicht passen würden in der neuen Küche. Mal davon abgesehen das so ein Aus- und Wiedereinbau der Küche nicht gerade gut tut und als Laie sicherlich auch nicht einfach ist.
Daher ergab sich die Überlegung ob wir die Küche übernehmen würden. Dies wäre grundsätzlich in unserem Interesse, da wir keine Küche haben, die wir mitbringen könnten. Auch meine Schwiegis bevorzugen diese Option, da sie nicht wollen, daß schon wieder weitere Löcher gebohrt werden und die Küche eigentlich den bestehenden Raum gut ausnutzt.
So nun ging es um den Preis. Mein Schwägerin wollte allen ernstes 3500€ von uns haben, weil sie ja Zitat "sonst Verlust machen würde"?! Ich bin glatt vom Stuhl gefallen, da ich mich im Internet informiert habe, was eigentlich üblich wäre für so eine Küche. Wir wären ihnen da preislich noch etwas entgegen gekommen, da es uns auch Zeit und Nerven sparen würde, aber das war uns dann doch zu viel. Wir haben dann also abgelehnt.
Nun haben wir erfahren, daß meine Schwiegis um des Friedens willen, meiner Schwägerin die Küche abgekauft haben, obwohl sie eigentlich nie die Wohnung mit EBK vermieten wollten, da sie ja dann auch für Neuanschaffungen zuständig wären. Die Geräte sind wie gesagt schon knapp 5 Jahre und keine Premium-Marken, so daß da sicherlich in nächster Zeit mal was kommen wird.
Mein Mann hat nun von seiner Mutter erfahren, daß sie seiner Schwester wohl entgegen gekommen sind. Die genaue Summe wollte sie meinem Mann nicht sagen.
Ich bin ehrlich gesagt etwas geschockt, daß meine Schwägerin dies auch gegenüber ihren eigenen Eltern so durchgezogen hat....
Persönlich hätte ich mich nicht einmal getraut fremden Dritten die Küche für dieses Geld anzubieten und erst recht nicht meiner Familie.
Nun gut...
Meine eigentliche Frage bezieht sich darauf wie meine Schwiegis nun die Kosten für die Küche auf die Miete umschlagen können. Sie haben keine Erfahrung und ich habe versprochen mal zu recherchieren.
Eckdaten nochmal: Küche 5 Jahre alt. Neupreis ca. 3800€. Ich gehe mal davon aus, daß meine Schwiegereltern die 3500€ gezahlt haben, die meine Schwägerin wollte.
Wie legt man das dann auf die monatliche Miete um???
Wie EBK auf Miete umschlagen ***vorsicht lang***
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Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 12:02 Uhr
Beitrag von hausbauer-hh - 24.01.12 - 12:12 Uhr
Ich glaube so ca. 11% des Kaufpreises (nicht Neupreis) pro Jahr.
Aber, sind sich Deine Schwiegis im Klaren, dass sie dann auch alle anfallenden Reparaturen (defekter Herd, etc) bezahlen müssen????
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 12:15 Uhr
Naja in unserem Fall ist der Kaufpreis ja fast der Neupreis...
Ja, daß wissen sie. Deswegen wollten sie ja eigentlich keine EBK mitvermieten.
Sind meiner Schwägerin dann aber um des Friedens willen entgegen gekommen, weil wir gesagt haben, daß uns daß zu teuer für eine 5 Jahre alte Küche ist.
Beitrag von wuestenblume86 - 24.01.12 - 12:31 Uhr
Sorry, aber deine Schwägerin hat ja nicht mehr alle Latten am Zaun
für eine uralte günstige Küche noch so einen PReis zu verlangen.
Bei wirklich gutem Zustand wären maximal noch 800 bis 1000 Euro freundschaftspreis drin gewesen. Mehr auf keinen Fall!
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 13:43 Uhr
Darum ging es ja in meiner Frage gar nicht...glaube da sind wir uns alle einig, daß diese Forderung total unverschämt ist.
Traurig finde ich, daß sie das auch ihren eigenen Eltern gegenüber durchgezogen hat....
Beitrag von pinacolada68008 - 24.01.12 - 12:56 Uhr
"Wie legt man das dann auf die monatliche Miete um??? "
Gar nicht, weil die Küche nach steuerlichen Gesichtspunkten bereits abgeschrieben ist.
Deine Schwegies können die Miete bei der Neuvermietung entsprechend dem Mietspiegel anheben. Weiter ist nichts möglich.
Pina
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 13:24 Uhr
2 Aussagen, beide falsch.
"Gar nicht, weil die Küche nach steuerlichen Gesichtspunkten bereits abgeschrieben ist."
Für den Käufer eine gebrauchten Sache beginnt die Abschreibungsfrist ab Kaufdatum neu zu laufen.
"Deine Schwegies können die Miete bei der Neuvermietung entsprechend dem Mietspiegel anheben. Weiter ist nichts möglich."
Bei Neuvermietung kann die Miete völlig frei verhandelt werden. Mietspiegel und Kappungsgrenze sind irrelevant.
Bevor man etwas völlig falsches schreibt, ist es besser man schreibt nichts, wenn man sich nicht auskennt.
Beitrag von pinacolada68008 - 24.01.12 - 13:42 Uhr
"Für den Käufer eine gebrauchten Sache beginnt die Abschreibungsfrist ab Kaufdatum neu zu laufen."
Das gilt nur beim gewerblichen Kauf mit ausgewiesener MwSt.- also in diesem Fall wohl eher nicht.
Gut, dann ist bei der Neuvermietung kein Mietspielegel notwendig, mein Fehler, aber die EBK läßt sich nicht so ohne weitere Probleme auf die Miete umlegen, zumal die EBK in diesem Falle auch im Mietvertrag aufgeführt werden müßte und die Reperatur - und Instandhaltungskosten vom Vermieter , hier den Schwiegereltern getragen werden müssen. das soll ja auch nicht sein. da bleibt nur eine hohere Kaltmiete zu verlangen.
pina
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 13:57 Uhr
"Das gilt nur beim gewerblichen Kauf mit ausgewiesener MwSt.- also in diesem Fall wohl eher nicht."
Das gilt auch für den privaten Vermieter. Vermietung ist gewerblich !
Der gesamte Kaufpreis (hier EUR 3.500,-) kann abgeschrieben werden. Die jährliche Abschreibung errechnet sich anhand der (geschätzten) Restnutzungsdauer.
Ich habe das selber genau so gemacht. Gebrauchte Küche in eigener Wohnung von Vormieter erworben und an Nachmieter weitervermietet.
Den Kaufpreis habe ich auf die Miete aufgeschlagen (anhand dieser 11 % pro Jahr Regel) und die Kosten der gebrauchten Küche als Abschreibung bei den Werbungskosten angegeben.
Vom Steuerberater bearbeitet, vom Finanzamt anerkannt.
Beitrag von pinacolada68008 - 24.01.12 - 13:58 Uhr
ich hab es Dir noch mal rausgesucht:
Um ein privates Wirtschaftgut in den Betrieb einlegen zu können, muss folgende Regelung beachtet werden: wird das Wirtschaftsgut zu mehr als 90 % privat genutzt, also zu weniger als 10 % betrieblich, dann verbleibt es ein privates Gut; es wird nicht zu einem betrieblichen Anlagegut; liegt die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes im Vergleich zur Privatnutzung zwischen 10 % und 50 %, dann kann der Unternehmer entscheiden, ob es steuerlich-buchhalterisch als privates oder als betriebliches Gut behandelt werden soll; wird das Wirtschaftsgut zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, also zu weniger als 50 % privat, dann muss es als betriebliches Anlagegut behandelt werden.
Abschreibung privat eingelegter Anlagegüter
Privateinlage gebrauchter Anlagegüter
innerhalb von drei Jahren
nach Anschaffung nach mehr als drei Jahren
nach Anschaffung
Anschaffungskosten Teilwert
(= Markt-, Zeit-, Verkehrswert
Abzug „verbrauchter“ AfA
nach AfA-Tabelle nach Monaten
zwischen Kauf und Einlage
Restnutzungsdauer lt. AfA-Tabelle
Hier trifft bei Vermietung Punkt 3 zu :
wird das Wirtschaftsgut zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, also zu weniger als 50 % privat, dann muss es als betriebliches Anlagegut behandelt werden.
Dazu kommt dann die Tatsache, das lediglich der Zeitwert abgeschrieben werden.
Bei einer 5 Jahre alten EBK NP 3800 € sind das
Sehr sehr optimistisch eingesetzt 1500 - 2000 € , also bei weitem nicht das was bezahlt wurde.
Die ganze Geschichte ist elend kompliziert.
Ich würde mir das nicht antun und wenn überhaupt nen Zwanni auf die Miete legen.
Pina
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 14:06 Uhr
Das sind hier aber 2 verschiedene paar Schuhe.
Eine Küche in einer Mietwohnung ist für den Vermieter 100 Prozent "betriebliches Anlagevermögen".
Die Basis einer jeden Abschreibung grundsätzlich der Zeitwert, bei NEUANSCHAFFUNG (und genau darum geht es hier, das der Gegenstand bereits gebraucht ist, spielt keine Rolle. Für den Vermieter ist es eine neue Anschaffung !) gilt der KAUFPREIS als Grundlage der Berechnung.
Als Vermieter kann ich beides machen:
1) den Kaufpreis auf den Mieter umlegen und
2) GLEICHZEITIG die Abschreibung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 14:10 Uhr
Was würdest du als "Restnutzungsdauer" für die Küche ansetzen?
Wie rechnet sich, daß wenn man dann von 3500€ und den 11% ausgeht?
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 15:05 Uhr
Bei 11 Prozent geht man von 9 Jahren aus.
Beitrag von cinderella2008 - 24.01.12 - 13:30 Uhr
Warum verbreitest Du hier solchen Unsinn, der nicht richtig ist.
Bei Inkompetenz sollte man den Mund halten.
Beitrag von fuxx - 24.01.12 - 13:29 Uhr
Irgendwie finde ich Deinen Fall total kompliziert, weil es sich immer um Familienverhältnisse dreht.
Deine Schwigis kaufen Ihrer Tochter (wenn ich es richtig verstanden habe) die Küche ab und nun soll die Schwiegertochter dafür mehr Miete zahlen? Finde ich prinzipiell nicht OK.
Da ich selbst öfters die Wohnungsanzeigen studiere meine ich, dass für Küchen oftmals ein Aufschlag von um die 30 Euro/Monat veranschlagt wird und finde diesen Betrag auch völlig OK. Schließlich zahlt Ihr mehr Miete für eine Küche, die Euch nicht zu 100% gefällt und die Euch niemals gehören wird.
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 13:46 Uhr
Wenn wir wo anders mieten würden, dann würden wir ja auch für eine EBK Aufschlag zahlen. Da wir diese Küche auch nutzen werden und nicht planen ewig dort zu wohnen, ist das für uns eigentlich okay. Ne neue Küche hätten wir ja so oder so gebraucht.
Und meine Schwiegis sind ja dann auch dran Geräte zu ersetzen, wenn z.B. die Spülmaschine kaputt ist.
Beitrag von fuxx - 24.01.12 - 13:50 Uhr
Oder Ihr würdet Euch eine Küche kaufen, die Ihr dann irgendwann abbezahlt hättet.
ich denke aber auch, dass man gegen 30 Euro gar nichts einwenden kann und würde das auch machen. Mir ging es ja nur um diese Familienangelegenheit, dass ich das irgendwie ungerecht finde.
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 14:07 Uhr
Ansich finde ich es auch ungerecht. Mein Mann ist aber auch bereit deswegen keinen Stress zu machen. Für uns ist Geld nicht das wichtigste...
Meine Schwägerin hat auch schon "angemeldet", daß sie das Haus meiner Schwiegis für Ihre Tochter haben möchte, wenn es mal zum Erbfall kommt.
Dabei bauen sie ja gerade selber und ob die Tochter hier bleibt ist auch fraglich....
Meine Schwiegis haben dem auch schon zugestimmt, ohne daß mein Mann etwas wußte und für ihn ein Feriengrundstück eingeplant, was sie noch haben, was ungefähr wertgleich sein soll.
Bin da nicht so erbaut drüber, weils halt fast 4 Stunden weg ist und ich jetzt schon mitbekomme, daß mein Schwiegervater mind. einmal monatlich dorthin muß, um sich im Sommer um Rasen usw. zu kümmern, weil das dort nur so sprießt und sonst kein durchkommen wäre...
Mein Mann & ich sind da aber eigentlich gar nicht die Typen für sowas. Wir sind beruflich stark eingespannt und wollen in unserer knappen Freizeit nicht noch sowas an der Backe haben. Daher wollen wir auch kein Haus haben...
Ich finds doof, daß sowas ohne mit allen Parteien zu sprechen entschieden wird, aber wenn mein Mann damit leben kann, dann will ich da auch keinen Stress machen.
Was sowas innerhalb seiner Familie angeht, da hat er das letzte Wort, auch wenn ich das anders sehe. Und was meine Familie angeht ist, halt genau anders herum...
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 13:30 Uhr
Das mit den 11 % pro Jahr vom Anschaffungswert (nicht Neupreis) ist ein guter Anhaltspunkt.
Das wären dann ca. EUR 32,- Kaltmiete im Monat mehr.
Ob und inwieweit Deine Schwiegereltern das überhaupt auf Euch umlegen ist die andere Frage.
Beitrag von peanutbutter - 24.01.12 - 13:47 Uhr
Naja umlegen werden sie das schon auf unsere Miete. Mein Schwiegervater ist schon in Rente und die ist nicht so üppig. Das ist aber okay für uns. Wir hätten ja notfalls auch eine neue Küche kaufen müssen....
Beitrag von bezzi - 24.01.12 - 14:12 Uhr
Vorteil: ihr habt eine Küche drin und braucht keine eigene kaufen. Wenn was kaputt geht, muss der Vermieter für Ersatz/Reparatur sorgen.
Nachteil: die anteilige Miete für die Küche, die ja normalerweise NICHT extra ausgewiesen wird, zahlst Du immer. Also auch dann noch, wenn mit "Deinen" Raten a EUR 30,- die Küche längst bezahlt ist. Du hast auch nach x Jahren keinen Anspruch auf eine neue Küche. Solange die alte Küche ihren Dienst tut, muss der Vermieter sie nicht erneuern.
Beitrag von werner1 - 24.01.12 - 16:25 Uhr
Hallo,
Stellt die Küche in den Keller oder zum Sperrmüll.
Wegen 30 Euro im Monat möchtest du dich in deiner Freizeit um einen defekten Herd oder Kühlschrank kümmern?
Soviel könnte mir keiner anbieten, dass ich das machen würde.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von nick71 - 24.01.12 - 21:13 Uhr
"Eckdaten nochmal: Küche 5 Jahre alt. Neupreis ca. 3800€. Ich gehe mal davon aus, daß meine Schwiegereltern die 3500€ gezahlt haben, die meine Schwägerin wollte."
Mit sehr viel Glück erzielt man beim Verkauf einer 5 Jahre alten Küche VIELLEICHT noch die Hälfte des Neupreises (also in diesem Fall 1900 Euro)...realistisch sehe ich eher ein Drittel.
Wenn deine Schwiegereltern ihrer Tochter annähernd den Neupreis in den Hintern geblasen haben, ist das deren Angelegenheit, die mich an eurer Stelle nicht tangieren würde.
Und für mehr als 20 Euro im Monat würde ich eine Küche mit diesem Restwert, die mir obendrein nicht 100% gefällt, garantiert nicht mieten. Nach etwa 5 Jahren Wohndauer hättet ihr die Küche "abbezahlt"...und gehören tut sie euch dann immer noch nicht.
Vorteil bei einer gemieteten Küche ist natürlich, dass man die beim Auszug in der Wohnung lassen kann und während der Mietdauer nicht für die Reparatur bzw. Neuanschaffung der Elektrogeräte verantwortlich ist.
Aber -wie gesagt- ich würde dafür höchstens nen Zwanni im Monat zahlen wollen.
Beitrag von maischnuppe - 25.01.12 - 08:30 Uhr
Ihr sollt diesen unverschämten Kaufpreis also quasi per Ratenzahlung über die Miete wieder einspielen?
Wie lange wollt ihr denn dort wohnen und dafür zahlen?
Wenn die Küche mitvermietet ist, kommen die Vermieter auch für Reparatur und Austausch auf. Ist das denen bewusst?
