Hallo ihr Lieben,
ich habe am 29.12.2011 per Einschreiben meine Kündigung weggeschickt.Per Einschreiben habe ich gemacht,weil zum 1.1.2012 ein neuer Trägerechsel stattgefunden hat.
In der Kündigung habe ich zum 30.6. gekündigt.Mein alter Arbeitgeber hatte sich dann mit mir in Verbindung gesetzt.Da meine Elternzeit zum 25.6. endet,habe ich dann mit Absprache meines alten AG dann eine Korrektur der Kündigung geschickt.Der alte AG meinte,ich bräuchte das aber nicht wieder per Einschreiben schicken,da sie ja wissen,dass ich kündigen will.
Ich habe das am am 11.01. losgeschickt und bis heute keine Antwort erhalten.Keine Kündigungsbestätigung geschweige denn ein Arbeitszeugnis.
Weiß ja nicht,wielange ihr warten würdet oder ist es unverschämt nach 2 Wochen mal nachzufragen,ob diese Kündigung angekommen ist?
Danke für Eure Antworten!!!
Anrufen und nachfragen,ob Kündigung angekommen ist?
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Beitrag von crazy503 - 24.01.12 - 15:31 Uhr
Beitrag von hensaba - 24.01.12 - 15:44 Uhr
ich würde solch wichtige sachen immer per einschreiben schicken..egal, was mein AG gesagt hat...
nur so als kleiner tip fürs nächste mal...;o)
ruf doch einfach mal an und frag nach, ob die kündigung angekommen ist und bitte deinen AG eine schriftliche bestätigung zu schicken...
lg hensaba
Beitrag von sassi31 - 24.01.12 - 16:17 Uhr
Zitat aus em Thread der TE:
"ich habe am 29.12.2011 per Einschreiben meine Kündigung weggeschickt.Per Einschreiben habe ich gemacht,weil zum 1.1.2012 ein neuer Trägerechsel stattgefunden hat."
Beitrag von hensaba - 24.01.12 - 16:24 Uhr
"Der alte AG meinte,ich bräuchte das aber nicht wieder per Einschreiben schicken,da sie ja wissen,dass ich kündigen will."
ich verstehe das so, das sie quasi die korrigierte kündigung net mehr per einschreiben weg geschickt hat...oder hab ich das falsch verstanden??
Beitrag von crazy503 - 24.01.12 - 17:17 Uhr
Ist richtig,2.Kündigung ist auf normalen Postweg weg
Beitrag von baldzu5 - 24.01.12 - 15:52 Uhr
Hast du in deiner Kündigung geschrieben, dass du ein Arbeitszeugnis möchtest?
Weil der Arbeitgeber muss von sich aus kein Zeugnis ausstellten, nur auf verlangen.
Habe erst vorhin in eigener Sache gegoogelt und dies bezüglich Arbeitszeugnis gefunden.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht_krefeld/arbeitszeugnis.htm
LG Mela
Beitrag von sassi31 - 24.01.12 - 16:18 Uhr
"Hast du in deiner Kündigung geschrieben, dass du ein Arbeitszeugnis möchtest?"
Was hat das in der Kündigung zu suchen? Sowas klärt man separat.
Beitrag von baldzu5 - 24.01.12 - 17:05 Uhr
Dann muss sie es halt seperat klären wenn sie es nicht geschrieben hat. Aber sie muss ein Arbeitszeugnis verlangen. Sie bekommt es nicht automatisch.
Beitrag von crazy503 - 24.01.12 - 17:18 Uhr
Habe schrifltich ein Arbeitszeugnis beantragt.Hab ich mit in die Kündigung geschrieben und die 2.Kündigng ist auf normalen Postweg weggeschickt
Beitrag von jenni-maus - 24.01.12 - 17:36 Uhr
Am besten einfach mal anrufen und einfach nachfragen, ob sie Dir bitte eine Bestaetigung Deiner Kuendigung schicken koennen, zusammen mit dem Arbeitszeugnis.
Wenn sie sich quer stellen (hoffen wir einfach mal nicht), dann wuerde ich das ganze nochmal schriftlich per Einschreiben machen. Aber erst mal freundlich nachfragen.
