Hallo,
ich habe gleich zwei Fragen:
Ich bin derzeit in Elternzeit und selbst bei der Krankenkasse versichert. Meine Kinder sind über mich versichert. Obwohl ich also verheiratet bin, bin ich nicht über meinen Mann familienversichert, der jedoch bei der gleichen Krankenkasse versichert ist.
So: Ich selbst erhalte Elterngeld (ein recht niedriger Betrag) und das Kindergeld (wobei das ja sicher nicht zu berücksichtigen ist). Eigentlich würde dieser Betrag dazu führen, dass ich von den gesetzl. Zuzahlungen befreit werde. Aber ist das überhaupt möglich, wenn man verheiratet ist? Oder wird dann automatisch der Mann "heran gezogen"?
Die zweite Frage lautet: Falls das möglich ist. Kann man sich für das zurückliegende Jahr noch nachträglich befreien lassen. Also kann man quasi zuviel gezahlte Gelder zurück erhalten?
Fragen zur Befreiung von den gesetzl. Zuzahlungen (Krankenkasse)
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 24.01.12 - 16:03 Uhr
Beitrag von miau2 - 24.01.12 - 16:06 Uhr
Hi,
es wird automatisch auch dein Mann herangezogen bzw. sein Einkommen. Es gilt das Haushaltseinkommen - aber auch die Haushaltsausgaben (für rezeptgebühren, Praxisgebühr usw.). Bei unverheirateten gilt das nicht, da würde nur dein Einkommen gelten.
Das gilt auch wenn einer der beiden privat versichert ist. Sonst hätten wir viel, viel Geld sparen können in den letzten Jahren (über dem 1% für mich als chronisch kranker liege ich sehr schnell, wenn man nur mein Einkommen berücksichtigt).
Viele Grüße
miau2
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.01.12 - 16:10 Uhr
Hallo
Du kannst 2 % von eurem Einkommen( Kindergeld zählt da nicht) vorrauszahlen. Dann bekommst du eine Befreiung.
Bianca
