Hi!
Ab wann kann man sein Kind zuhause alleine lassen?
Bin allein erziehene Mutter eines Sohnes fast 8 und einer Tochter 5.
Möchte es es aber nur für meinen Sohnes fast 8 gerne bitte wissen.
LG Mandy
Ab welchen alten und wielange Kids alleine lassen
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Beitrag von engel007 - 24.01.12 - 16:53 Uhr
Beitrag von marion2 - 24.01.12 - 17:00 Uhr
Hallo,
meinen Sohn hätte ich schon mit drei allein lassen können. Der war sooo vernünftig.
(HÄTTE bedeutet Habe nicht)
Meine Töchter werde ich wohl nie allein lassen können. Sie sind so unvernünftig 
Glaubst du, du könntest ihn schon allein lassen? Was sagt dein Sohn dazu? Für wie lange überhaupt?
Gruß
Beitrag von engel007 - 24.01.12 - 17:08 Uhr
Hi!
Ja habe ich schon und er ist vernünftig und sagt kann ich rühig.Wenn würde es mal darum gehen.Muss um 7 das Haus verlassen und wäre um 11uhr wieder zurück von der Arbeit.
Beitrag von marion2 - 24.01.12 - 17:10 Uhr
Hallo,
würde er allein zur Schule gehen müssen?
Gruß
Beitrag von engel007 - 24.01.12 - 17:21 Uhr
HI!
Es würde nur um die Ferienzeit gehen wo ich keinen Urlaub bekomme.
Gruß
Beitrag von marion2 - 24.01.12 - 17:23 Uhr
Hallo,
für solche Fälle braucht man einen Hortplatz. Jeden Tag für so viele Stunden sind bedenklich.
Habt ihr Nachbarn, die ein Auge auf ihn werfen würden?
Gruß
Beitrag von engel007 - 24.01.12 - 17:27 Uhr
Hi!
Ja wir haben echt nette Leute die er auch kennt und mag. Wäre auch nur für die Oktoberferien also 1woche eine Woche hat er ja Hort.
Gruß
Beitrag von marion2 - 24.01.12 - 17:33 Uhr
Dann besprich das mal mit den Nachbarn. 
LG Marion
Beitrag von engel007 - 24.01.12 - 17:41 Uhr
Hi
Ja werde ich machen.
Jeden morgen gehen die Kids und ich aus dem Haus um kurz vor 7.Bringe dann erst den Sohn zur schule mit dem Bus und fahre dann meine Tochter zur Kita und fahre ich zur Arbeit.So gegen 11 bin ich dann wieder zuhause und muss erst um 13:30 die Tochter abholen und mein sohn kommt um kurz nach 15uhr aus dem Hort.
Klappt echt alles echt gut nur es kann mal vorkommen das mein Chef mir ebend keinen Urlaub geben kann.
Gruß
Beitrag von gussymaus - 24.01.12 - 22:17 Uhr
huhu!
naja, jeden tag würde ich es vielleicht nicht machen... nicht dass er dann doch mal auf dumme gedanken kommt...
ein paar tage kann er sich vielliocht verabreden? langeweile führt ja am ehesten zu dummen ideen... oder dass er mal ne zeit lang irgendwo ist also nicht die ganzen stunden allein ist.
aber wenn er das mit dem telefin hinbekommt und für den fall das nicht jemand nebenan anzutreffen ist an den er sich wencden kann wenn was schlimmes ist kann man das denke ich schon mal ein paar tage so machen.
sprich halt mit verschiedenen leuten, vielleicht findet sich da ja jemand der hier und da mal nen halben vormittag ein auge auf ihn hat... und sei es dass man zwischendurch mal gucken kommt..
meine jungs sind in den ferien oft spielen - endlich lange tage - und haben auch viel spielbesuch. auch von kindern berufstätiger. die kommen dan alleine und werden abgeholt wenn mama fertig ist mit arbeiten, das ginge ja bei dir vielleicht auch...
lg gussy
Beitrag von ...schnuckelchen... - 24.01.12 - 17:36 Uhr
auch ein hort hat seine kernschließungs zeiten,bei uns jedenfalls.im sommer drei wochen...da kann man machen was man will wenn man kein urlaub bekommt.bei uns in der firma sind so viele mit schulkindern..und alle kloppen sich um diese drei wochen urlaub und wer zuerst kommt,malt zuerst...
mein sohn muss auch ab und an alleine bleiben..von 8-11. ist nun mal so.
lg
Beitrag von juliz85 - 24.01.12 - 17:16 Uhr
Hallo!
Rein vom Gesetz her, darfst du ihn nicht alleine lassen!
Was, wenn was passiert (im schlimmsten Fall Feuer oder einfach gestossen, hingefallen...)?
Er wüsste nicht, was er tun soll und würde Panik bekommen!
Kannst du nicht eine Nachbarin bitten, aufzupassen? Wenigstens von nebenan?
lg julia
Beitrag von marion2 - 24.01.12 - 17:20 Uhr
Hallo,
das Gesetz würde ich ja gern mal lesen 
Gruß
Beitrag von juliz85 - 24.01.12 - 17:39 Uhr
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflichtverletzung
mit 8 Jahren fällt er da definitiv noch drunter!
Beitrag von renamausi - 24.01.12 - 18:16 Uhr
Das kann man so pauschal nicht sagen, würde ja auch bedeuten das der Junge den schulweg etc nicht alleine antreten darf, denke das muss man im einzelfall entscheiden, wie reif ist das kind für wie lange ist es alleine usw usf.
Beitrag von juliz85 - 24.01.12 - 18:26 Uhr
ja, das ist ja richtig, aber falls was passiert wird die polizei trotzdem wegen aufsichtspflichverletzung ermitteln! und das aus gutem grund! achtjährige können manche gefahren einfach nicht einschätzen.
ich wollt ja nur drauf hinweisen.
am ende entscheidet eh jeder nach seinem ermessen!
aber sie könnte ja mal spaßeshalber auf dem jugendamt nachfragen. die werden sicher das gleiche sagen wie ich!
Beitrag von kyrilla - 25.01.12 - 09:45 Uhr
"Das Gesetz" verpflichtet dich aber auch, deine Kinder zur Selbständigkeit zu erziehen. Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass man die Kinder unter permanenter Beobachtung halten muss.
Vor Gericht wird in einem Schadensfall immer der Einzelfall entschieden, wenn ein Kind als allgemein vernünftig eingeschätzt werden kann, bislang keinen groben Unfug angestellt hat und geistig normal entwickelt ist, sind z.B. einem 6-jährigen Überwachungsintervalle von 30 min. beim freien Spiel draußen unproblematisch.
Einen 8-jährigen, der sich das zutraut, würde ich ohne Zweifel auch mal eine Stunde alleine zuhause lassen.
Einmal habe ich, allerdings auch mit schlechtem Gewissen, meinen 5-jährigen ca. 45 min. allein gelassen, er war krank und wollte auf der Couch liegen bleiben, ich MUSSTE weg. Mit einem entsprechenden Video hat er das gut geschafft. Er wüsste aber auch, dass er im Notfall zu den Nachbarn gehen kann.
LG
Kyrilla
Beitrag von marysa1705 - 25.01.12 - 10:47 Uhr
Hast Du bei Deinem Link auch weiter gelesen?
"Der konkrete Inhalt der Aufsichtspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht hängen von den Umständen des Einzelfalls ab."
"Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich insbesondere nach dem Alter, dem Charakter des Kindes und der konkreten Situation."
"Einzelfälle
Bezüglich der Pflicht zur Kontrolle durch die Eltern bestehen folgende Grundsätze (BGH 24.03.2009 - VI ZR 51/08):
Normal entwickelte Kinder im Alter von fast 5 1/2 Jahren können eine gewisse Zeit ohne unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit und Aufsicht gelassen werden. Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird. Kinder in diesem Alter dürfen ohne ständige Überwachung im Freien, etwa auf einem Spielplatz oder Sportgelände oder in einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig spielen, und müssen dabei nur gelegentlich beobachtet werden. Dabei wird ein Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten als zulässig angesehen, um das Spiel von bisher unauffälligen fünfjährigen Kindern außerhalb der Wohnung bzw. des elterlichen Hauses zu überwachen.
Bei Kindern im Alter von sieben bis acht Jahren ist weder eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen, etwa halbstündigen Zeitabständen wie bei kleineren Kindern erforderlich. Grundsätzlich muss Kindern in diesem Alter, wenn sie normal entwickelt sind, das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht in einem räumlichen Bereich gestattet sein, der den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht ermöglicht. Vielmehr muss es bei Kindern dieser Altersstufe, die in der Regel den Schulweg allein zurücklegen, im Allgemeinen genügen, dass die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen, sofern nicht konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht."
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern
Beitrag von juliz85 - 25.01.12 - 12:48 Uhr
Sie meint aber weder das Spielen im Freien (nehme ich mal an, im Januar), noch ist es eine angemessene Zeit!
Beitrag von marysa1705 - 25.01.12 - 13:30 Uhr
Zitat: "Bei Kindern im Alter von sieben bis acht Jahren ist weder eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen, etwa halbstündigen Zeitabständen wie bei kleineren Kindern erforderlich."
Das steht da!
Beitrag von jazzbassist - 25.01.12 - 18:13 Uhr
Das ist Deliktsrecht. Es geht dabei also nur um die Frage, ob eventuell die aufsichtspflichtige Person einen Schaden ersatten müsste, den das Kind verursacht hat (sofern das Kind nicht bereits selbst für den Schaden haftet und die aufsichtspflichtige Person seine Aufsichtspflicht auch wirklich verletzt hat). Nicht mehr und nicht weniger ... das hat jetzt nichts damit zu tun, ob man ein Kind alleine zu Hause lassen darf oder nicht. Grob übersetzt heißt Deliktsrecht für Eltern eigentlich nur: eine Haftpflichtversicherungist lebenswichtig!
Beitrag von parzifal - 24.01.12 - 19:08 Uhr
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Dein Link nennt auch keinen. Da geht es um Aufsichtsverletzung.
Die liegt aber nicht immer automatisch darin ein Kind allein gelassen zhu haben.
Ob eine Haftung (Kind, Eltern) in einem potentiell eintretenden Schadensfall vorliegt ist eine Frage des konkreten Einzelfalls.
Ein 8 Jähriges Kind kann je nach Reife sehr wohl ohne Verletzung der Aufsichtspflicht auch mal allein gelassen werden.
Beitrag von gussymaus - 24.01.12 - 22:12 Uhr
danke! so schön hätte ich das gar nicht schreiben können!
Beitrag von juliz85 - 25.01.12 - 12:38 Uhr
Aber nicht für 4 Stunden!
Da bin ich mal gespannt, auf das Gesetz, welches erlaubt, sein Kind über Stunden alleine zu lassen während man arbeiten geht!
Beitrag von liz - 25.01.12 - 14:34 Uhr
Hallo!
Also ich war mit 6 Jahren täglich am NM 3-4 Stunden alleine. Meine Mutter war alleinerziehend und musste arbeiten. Sie hätte mich mitnehmen dürfen, aber ich wollte nicht mit. So hat sie mich allein gelassen, weil sie GEWUSST hat, dass ich nix anstelle.
lg liz
