Hey Leute ich brauche ganz dringend Hilfe.
Es geht darum das meine Eltern sich vor einem Monat einen Welpen gekauft haben von Privaten Leuten. Als wir den Hund bekamen mussten wir ihn nach einem Tag jedoch wieder abgeben weil die Frau ihm nicht beigebracht hatte Wasser und normales Fressen zu fressen. Nachdem wir den Hund dann wieder geholt haben war zuerst alles in Ordnung, bis meinem Vater aufgefallen ist das der kleine immer wenn er geht mit den hinter Beinen weg knickt. Wir sind dann natürlich zum Tierarzt wo dann schließlich rauskam das der kleine eine genetische Misbildung an beiden hinterbeinen hat. Das heißt an beiden Beinen sind die Kniescheiben immer draußen. Natürlich musste das sofort operiert werden weil ansonsten die Entwicklung der Beine darunter leidet und die Hüfte schief wächst. Auf jeden Fall sind wir dann natürlich sofort zu der Frau hin und wollten wissen ob sie etwas davon wusste. Allerdings sagte uns dann eine andere Frau das sie 2 Monate im Urlaub sei, wir fragten dann ob sie etwas wusste. Diese Frau meinte dann das sie mit den Welpen nicht beim Tierarzt waren sondern nur mit der Mutter.
Meine Frage ist jetzt ob es nicht irgendein Gesetzt gegen soetwas gibt, damit wir gegen diese Frau vorgehen können.
Hilfe !!!
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Beitrag von prinadine - 24.01.12 - 19:09 Uhr
Beitrag von purpur100 - 24.01.12 - 19:32 Uhr
gibt es einen Vertrag?
Beitrag von corny123 - 24.01.12 - 19:40 Uhr
Oh je, der arme Kerl.
Beitrag von purpur100 - 24.01.12 - 19:44 Uhr
was wollt ihr denn jetzt mit dem armen Kerlchen machen?
Beitrag von ironic666 - 24.01.12 - 20:16 Uhr
Woher kommt denn diese skurrile frau? habt ihr die elterntiere von dem welpen gesehen?
Habt ihr einen Kaufvertrag? Lebt die Frau in deutschland? Was habt ihr mit dem Zwerg jetzt vor?
Beitrag von kimchayenne - 25.01.12 - 08:12 Uhr
Hallo,
sorry aber da zeigt sich halt wieder das Geiz nicht geil ist.Ein Rassewelpe aus einer ordentlichen Zucht kostet nun mal einiges an Geld,dafür stehen die Chancen recht gut das zumindest solche Sachen nicht vorkommen,dfas hilft Dir jetzt nicht weiter aber musste mal raus.Habt ihr einen Vertrag über den Kauf des HUndes?Ein Hund gilt vor dem Gesetz als Sache,somit habt ihr eine beschädigte Sache gekauft,also müsstet Ihr Anspruch auf Ersatz,Rückgabe oder Sachmängelbeseitigung haben,ein Anwalt kann Dir hier sicherlich genaueres sagen.
LG KImchayenne
