Kann man Küchenkauf widerrufen?

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Beitrag von swantje32 - 24.01.12 - 19:12 Uhr

Hallo,

habe mal eine Frage:

Wenn ich jetzt eine Küche im Geschäft kaufe kann ich den Vertrag innerhalb von 1 Woche dann widerrufen?

Lg

Beitrag von biene81 - 24.01.12 - 19:15 Uhr

Was steht denn in den AGB's?
Widerrufen kann man alles, kostet aber meisst etwas.

LG

Biene

Beitrag von wasteline - 24.01.12 - 19:28 Uhr

"Widerrufen kann man alles, kostet aber meisst etwas."

Wenn es so einfach wäre........
Ein Fernbsatzgeschäft kannst Du widerrufen, ansonsten muss sich keiner darauf einlassen.

Beitrag von biene81 - 24.01.12 - 20:38 Uhr

Widerrufen kann man alles. Kann aber passieren das Der Verkaeufer sein Geld komplett will.

Beitrag von swantje32 - 24.01.12 - 19:31 Uhr

In den AGB´S steht nach Paragraph §355 abs. 1 und 2 und § 356 bgb.

Ich verstehe das alles nicht so ganz.

Beitrag von nick71 - 24.01.12 - 20:25 Uhr

"In den AGB´S steht nach Paragraph §355 abs. 1 und 2 und § 356 bgb."

Ich finde das zwar sehr ungewöhnlich, da du ja schreibst, dass du die Küche im Geschäft gekauft hast, aber du scheinst tatsächlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu haben, wenn im Kaufvertrag auf die o.g. Paragraphen verwiesen wird.

Beitrag von swantje32 - 24.01.12 - 20:28 Uhr

deswegen fragte ich ja.

sehr viele sagten mir das ich nicht widerrufen kann.
Aber in den AGB´s steht etwas anderes.

Beitrag von nick71 - 24.01.12 - 20:37 Uhr

Ist die Küche denn im Zusammenhang mit einer Finanzierung gekauft worden?

Dann KANN (nicht muss) es sein, dass mit dem Widerruf der Finanzierung auch der Kaufvertrag für die Küche erlischt. Ansonsten wirst du eher kein Widerrufsrecht haben, wie ich es ja vorab schon vermutet hatte.

Beitrag von swantje32 - 24.01.12 - 21:25 Uhr

Nein,die Küche haben wir nicht im Zusammenhang mit einer Finanzierung gekauft.

Beitrag von hippogreif - 24.01.12 - 19:43 Uhr

Woher hast Du denn den Quatsch? Man kann nur in sehr wenigen und begründeten Fällen überhaupt widerrufen. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Beitrag von biene81 - 24.01.12 - 20:38 Uhr

Natuerlich kann sie widerrufen! Nur wird sie dafuer bezahlen muessen. Ob einen Teil oder alles, das ist eine andere Frage!

Beitrag von hippogreif - 24.01.12 - 20:49 Uhr

Nochmal: DAS IST NICHT RICHTIG!
Zugegangene Willenserklärungen sind rechtsbindend und können grds. nicht widerrufen werden. Willenserklärungen die auf den Abschluss eines Vertrages zielen, sind regelmäßig bindend; § 145 BGB.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Gesetz ausdrücklich regelt, dass ein Widerruf zulässig sein soll und im Falle des § 130 BGB.

Beitrag von biene81 - 24.01.12 - 21:31 Uhr

Sorry, aber ich bestelle/kaufe quasi woechentlich Moebel, Kuechen, Sanitaer-Anlagen, etc.

Es hat mir noch KEIN Laden gesagt das ich die Moebel nehmen MUSS wenn ich wieder abbestellt habe. Aber die wollen natuerlich zumindest einen Teil des Geldes, bzw. das ganze Geld. Ob mein Kunde dann die Moebel dann doch haben will oder einfach nur bezahlt ist dem Moebelhaus voellig egal. Da kannst Du mir Deine Paragraphen um die Ohren hauen wie Du willst.

Beitrag von hippogreif - 24.01.12 - 21:52 Uhr

#klatsch Schon mal was von nem Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kauffvertrag gehört? Oder von Fernabsatzgeschäften? Oder von der Bedeutung des Wortes Kulanz?
Nein? Dann poste weiterhin Deine dümmlichen Aussagen.
Sorry, aber mehr fällt mir dazu echt nicht ein.
#winke

PS: ups, ich übersah das hier: Zitat: "aber ich bestelle/kaufe quasi woechentlich Moebel, Kuechen, Sanitaer-Anlagen, etc."
OK, nehme alles zurück!!! Sorry!!!!
Das macht Dich natürlich zum Experten für Kaufvertragsrecht.
Da kann ich als Jurist nicht mitreden. Tut mir leid.

#rofl

Beitrag von biene81 - 24.01.12 - 22:06 Uhr

Das hat nichts mit Jurist oder nicht Jurist zu tun. Wenn der Kunde etwas nicht mehr haben will, aber bereit ist den vollen Betrag zu bezahlen, dann hat es auch nichts mit Kulanz zu tun.

Mit Fernabsatzgeschaeft hat es noch viel weniger zu tun, und ja, nenne es wie Du magst - Ruecktritt, Widerruf, es ist mir gleich. Im Endeffekt bleibt meine Aussage die gleiche. ;-)

Beitrag von hippogreif - 25.01.12 - 08:33 Uhr

Tu Dir selbst den Gefallen und antworte einfach nicht mehr. Du machst Dich nur lächerlich. Und nur weil Du Deine falsche Aussage immer wiederholst, wird sie dadurch nicht richtiger. Es ist und bleibt totaler Quatsch, was Du von Dir gibst und ich hoffe, niemand hier nimmt Dein Geschreibsel wirklich Ernst.

Beitrag von biene81 - 25.01.12 - 09:27 Uhr

Warum sollte ich nicht mehr antworten? Damit Du Deine Ruhe hast? Och nee.

Ich hatte den Fall schon das ein oder andere Mal. Bei Kunden, die sich bei einem Produkt umentschieden haben und bei denen Geld keine Rolle gespielt hat.

Das Du der Meinung bist ich mache mich laecherlich sei Dir gegoennt. Es laesst tief blicken und zeigt einem doch ganz deutlich welche Art von "Jurist" Du bist. ;-)

Beitrag von hippogreif - 25.01.12 - 11:01 Uhr

Ich halte mich halt lieber an Fakten und nicht daran, was ein Laie irgendwann mal in irgendeinem Laden erlebt hat und dann als allgemeingültig in die Welt posaunt. Das ist nämlich keine qualifizierte Antwort, die der Fragestellerin in irgendeiner Weise helfen könnte.
Und leider schnallst Du es immer noch nicht: das was Du evtl. erlebt hast, war reine Kulanz und nicht irgendein Anspruch, den die Fragestellerin haben könnte.
Ich erklär es Dir nochmal deutlich: Du hast schlicht Glück gehabt! Wirklich einfordern kannst Du Deine Ansicht leider bei KEINEM Geschäft! Da bist Du drauf angewiesen, dass sie Dir netterweise entgegenkommen und wenn sie das nicht wollen, dann hast Du einfach Pech gehabt.
So, ich hoffe, das war deutlich und selbst Du hast es jetzt verstanden.
Wie auch immer, ich verabschiede mich jetzt von der netten Plauderei mit Dir, denn irgendwie führt das zu nix.
#winke

Beitrag von biene81 - 25.01.12 - 12:38 Uhr

Irgendwie scheinst Du es nicht zu schnallen, gut, ich erklaere es gern nochmal:

Kunde geht in ein Geschaeft, bestellt Moebelstueck. 2 Wochen spaeter findet er Moebelstueck doof geht hin, bezahlt den vollen Preis und unterschreibt irgendein Schriftstueck (genauer Wortlaut ist mir unbekannt) und verzichtet auf die Auslieferung. Was genau ist da dann Kulanz des Moebelhauses wenn der volle Preis bezahlt ist?

Beitrag von nick71 - 25.01.12 - 15:21 Uhr

"Was genau ist da dann Kulanz des Moebelhauses wenn der volle Preis bezahlt ist?"

Ich glaube kaum, dass solche an den Haaren herbeigezogene Beispiele irgendwem weiterhelfen.

Wer ist denn bitte so blöd, ein Möbelstück zu bezahlen und es dann nicht abzunehmen?

Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der seinem Geld so dermaßen böse ist.

Wer einen Kaufvertrag widerrufen möchte, will im allgemeinen auch sein Geld zurück...alles andere ist doch komplett paradox.

Beitrag von nick71 - 24.01.12 - 19:34 Uhr

"Wenn ich jetzt eine Küche im Geschäft kaufe kann ich den Vertrag innerhalb von 1 Woche dann widerrufen?"

Nein, kannst du nicht. Du solltest dir vorher überlegen, ob du die Küche wirklich brauchst/haben willst. Der Verkäufer kann ansonsten auf Erfüllung bestehen...der Rücktritt vom Vertrag wäre reine Kulanz und wird üblicherweise nicht akzeptiert.

Beitrag von widowwadman - 25.01.12 - 11:12 Uhr

Dieses Widerrufsrecht gilt normalerweise nur bei Online oder Telefonischen Bestellungen, nicht wenn der Vertragsabschluss im Geschaeft erfolgte.

Gerade bei Sachen die auf Bestellung nach Kundenwuenschen hergestellt werden, entstehen dem Verkaeufer bei Widerruf ja Kosten - da Materialien und Arbeit schon verbraucht wurden, und ausserdem eine Mass-Kueche ja nicht einfach so an jemand anderen weiter verkauft werden kann, also musst du, selbst wenn sie dich stornieren lassen wahrscheinlich eine Gebuehr bezahlen um den Verlust zu decken

Beitrag von squirrel3 - 25.01.12 - 20:08 Uhr

Hallo Swantje,

wir haben uns auch gerade eine Küche geleistet (ist gerade in Verarbeitung). Auf meine Frage, wie es aussieht, wenn man aus irgendwelchen Gründen vom Kaufvertrag wieder zurücktreten möchte (natürlich nur dann, wenn die Küche noch nicht hergestellt wird, also nicht mehr nach dem Aufmaß), war die Antwort, dass sie 25 %#schock vom Kaufpreis verlangen. Ganz schön happig! Aber sie sagten, dass, wenn man in vielleicht 1 Jahr wieder dort eine Küche bestellen möchte, diese 25% verrechnet bekommt.
wollt ihr denn zurücktreten? Warum?

LG Inga

Beitrag von swantje32 - 26.01.12 - 09:11 Uhr

Hallo,

warum ich zurücktreten wollte,etwas schwierigzu erklären.Fühlte mich etwas überfahren.Einige Sachen hat uns die Verkäuferin nicht gesagt.Mein Mann wollte sich den Vertrag nochmal in ruhe durchlesen und da hat sie ihn einfach aus der Hand genommen um den Vertag in eine Hülle zu tun.Also,wir konnten erst zuhause alles richtig durchlesen.

Wir konnten die Küche im Geschäft nicht angucken weil,sie dort nicht ausgestellt war.Sondern nur im Prospekt.Im Prinzip habe ich diese Küche aus dem Prospekt nicht.Da sie anders zusammengestellt wurde und einige Schränke wurden gestrichen.

Wir hätten gerne auf Finanzkauf gemacht.Zum Schluß sagte sie das die Anzahlung bis zum 30.1.12 überwiesen werden soll.Da sagte ich das ich gerne auf Finankauf machen wollte.Da meinte sie,das sie davon ausgegangen ist das wir Bar bezahlen und jetzt könnten wir das aber nur noch mit 3,9% Zinsen machen und nicht wie im Prospekt Finanzierung mit 0,00%

Ich bin zu Naiv da ran gegangen.Wir saßen fast 3 Std dort und irgendwann wars wohl zuviel.Das ist meine erste neue Küche.

Aus fehlern lernt man.