Hallo, ich bin noch für einen Monat über meine Mutter familienversichert da ich zuerst in Ausbildung war und anschließend auf 400€ Basis gearbeitet habe. Nun werde ich demnächst 23.
Ich muss mich ja dann selbst versichern und meine Frage dazu ist ob mich die Versicherung auch ablehnen kann?
Kurz zu mir: Ich möchte und muss eigentlich wieder wenigstens in Teilzeit arbeiten aber aufgrund meiner Schmerzen ist dies nicht möglich. Demnächst steht wohl leider wieder eine Op an und erst wenn es mir hinterher besser geht kann ich endlich wieder arbeiten gehen.
Was wenn mich die Krankenversicherung jetzt ablehnt, weil ich eben auf jeden Fall in den nächsten Monaten Kosten verursachen werde? Wie ist das mit der Höhe vom Beitrag? Denn derzeit habe ich ja leider kein Einkommen. Meine Elternzeit ist zu Ende und eigentlich wollte ich anschließend gleich arbeiten gehen, was aber jetzt nicht Möglich ist wegen der Schmerzen (bin nicht körperlich belastbar und auf starke Schmerzmittel angewiesen).
Vielleicht kann mir jemand von euch etwas weiter helfen?
Lg
Familienversicherung endet und jetzt?
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Beitrag von naschoori - 24.01.12 - 21:04 Uhr
Beitrag von kerstini - 24.01.12 - 21:30 Uhr
Hallo,
normalerweise dürfen dich die KK nicht ablehnen, es sei denn du warst vorher Privat versichert.
Darf ich fragen warum du nicht arbeiten kannst? Von was lebst du denn jetzt? Kannst du dich denn selbst um dein Kind kümmern?
Deine ganze Geschichte ist ja ein wenig kompliziert und undurchsichtig. Was ist mit dem Vater deines Kindes? Heiraten ist keine Option?
Kerstin mit Ida
und MADITA, LEO &
im
Beitrag von kerstini - 24.01.12 - 21:32 Uhr
Hab vergessen zu schreiben, vielleicht solltest du dich direkt an die KK wenden oder ans Arbeitsamt. Vielleicht können dir die Fachleute da weiterhelfen.
Beitrag von naschoori - 24.01.12 - 21:52 Uhr
danke für deine Antwort.
Arbeiten kann ich derzeit nicht weil ich ständig starke Schmerzen habe. Meine "Elternzeit" ist erst seit 2 Monaten zu Ende (meine Tochter ist jetzt knapp 14 Monate alt). Mein alter Betrieb ist weg gezogen und deshalb muss ich mir erst mal eine neue Stelle suchen. Da absehbar ist das ich in den nächsten Wochen wieder operiert werden muss und dadurch dann wieder einige Wochen ausfalle habe ich eben das Problem wie das vorübergehend mit der Krankenversicherung ist.
Ich bekomme keine Leistungen und mein Partner arbeitet. Aber wenigstens Teilzeit sollte ich auf Dauer schon arbeiten gehen.
Lg
Beitrag von kerstini - 24.01.12 - 22:19 Uhr
Naja wenn es absehbar ist bis die nächste OP ist und bis du wieder arbeiten kannst werdet ihr da sicher eine Lösung finden.
Ich würde wie gesagt mich da einfach mal durchfragen. Ich meine das du für die Versicherung bei der AOK um die 160€ zahlen musst. Aber nagel mich nicht fest.
Aber da fällt mir ein, wie lange hast du denn EZ beantragt? Nur dieses 1 Jahr? Denn wenn dein Vertrag noch immer besteht mit deiner alten Firma hättest du ja die 3 Jahre Elternzeit nehmen können und wärst solange versichert. Aber dafür ist es jetzt ja warscheinlich schon zu spät.
Alles Gute
Beitrag von windsbraut69 - 25.01.12 - 06:39 Uhr
Sie hatte vor der Elternzeit ja keinen sv-pflichtigen, sondern einen Minijob!
LG,
W
Beitrag von kerstini - 25.01.12 - 11:51 Uhr
Ach stimmt!
Beitrag von shiningstar - 24.01.12 - 21:36 Uhr
Muss man sich neuerdings mit 23 selbst versichern?
Bei mir war es 25...
Beitrag von kerstini - 24.01.12 - 21:42 Uhr
Jep, jetzt ist es ab 23.
Beitrag von wuestenblume86 - 24.01.12 - 23:46 Uhr
DAS ist aber ganz neu
also ganz ganz neu.
Ich glaube es dir, bin auch zu bequem grade zu googlen. Letztes Jahr war das 25. Lebensjahr noch die Grenze.
Und es kostet bei jeder Versicherung gleich plus diese möglichen Zusatzbeiträge.
Freiwillig versichert bei Einkommen bis 8xx Euro kostet 145 Euro.
Eine KK kann dich nicht ablehnen. Deine aktuelle Krankenkasse eh nicht.
Beitrag von wuestenblume86 - 24.01.12 - 23:49 Uhr
doch kurz gegooglet
ich war Student und da ist die Grenze der 25. Geburtstag 
Bei Kindern die nicht in der Schulausbildung/Studium sind, ist der 23. Geburtstag die Grenze.
Wie der was dazu gelernt
Beitrag von vwpassat - 25.01.12 - 07:54 Uhr
1. Heiraten (dann bist Du familienversichert ohne extra Beitrag)
oder
2. Freiwillig versichern (Beitrag ca. 150 €)
Beitrag von tecton - 25.01.12 - 11:28 Uhr
hallo naschoori,
die gesetzliche Krankenversicherung darf dich nicht ablehnen und mit Gesundheitsproblemen würde ich an deiner Stelle sowieso in der gesetzlichen bleiben. Über Kosten und Leistungen kannst du dich auch über einen gesetzliche Krankenversicherung Vergleich informieren, zum Beispiel https://1blick.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleich. Alles Gute für die OP und schnelle Genesung!
Beitrag von myimmortal1977 - 25.01.12 - 11:34 Uhr
Du kannst Dich nach meinen Informationen noch ein Jahr entspannt zurück legen!
Du musst das 23. Lebensjahr VOLLENDET haben. Sprich, bis einen Tag vor Deinem 24. Geburtstag kannst Du weiterhin familienversichert bleiben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
Scrolle zu "Altersgrenzen bei Kindern"
Wo lebst Du? Bei Deinem Partner oder bei Deinen Eltern?
Hast Du eine Ausbildung, sei es schulischer oder beruflicher Natur fertig absolviert? Seit wann bestehen Deine Schmerzzustände?
Beitrag von kerstini - 25.01.12 - 11:53 Uhr
Ich glaube nicht! Bei meiner Schwester war es auch so das sie ab ihrem 23. Geburtstag nicht mehr mit meinem Vater versichert war.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.01.12 - 12:06 Uhr
Vielleicht lagen bei Deiner Schwester andere Voraussetzungen vor... Die Grenze liegt in der Tat bei VOLLENDUNG des 23. Lebensjahres, nicht am Tage des 23. Geburtstages.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Beitrag von lexika - 25.01.12 - 12:42 Uhr
Das 23. Lebensjahr ist aber schon am Tag VOR dem 23. Geburtstag vollendet.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.01.12 - 12:54 Uhr
Nein, das 23. Lebensjahr ist einen Tag VOR dem 24. Geburtstag beendet. Die TE beendet, wenn sie jetzt 23 Jahre alt, dann das 22. Lebensjahr und kommt ins 23. Lebensjahr!
Man kommt mit 0 Jahren auf die Welt, oder? Wenn man 1 Jahr alt wird, beendet man das 0. Lebensjahr und begeht das 1. Lebensjahr. Das erste Lebensjahr beendet man wiederum mit dem 2. Geburtstag und kommt dann ins 2. Lebensjahr....
Beitrag von vwpassat - 25.01.12 - 12:57 Uhr
Da liegst Du mal wieder voll daneben!
Für Dich zum Nachlesen:
http://www.kvb.de/ebm/fachgruppe/HTML/Themen/Ohne_Quartalsbezug/b_oQB_v_vollendetes_Lebensjahr.html
Beitrag von laufendermeter - 25.01.12 - 14:20 Uhr
Das nullte Lebensjahr? Entschuldigung, aber da hat wohl jemand in der Grundschule nicht aufgepasst! 
Das 23. Lebensjahr endet genau einen Tag vor dem 23. Geburtstag. Dann beginnt nämlich das 24. Lebensjahr.
Beitrag von trulla1985 - 25.01.12 - 13:04 Uhr
>>Die Grenze liegt in der Tat bei VOLLENDUNG des 23. Lebensjahres<<
Das stimmt so aber nicht. Vollendung des 23. Lebensjahres heißt der Tag VOR dem 23. Geburtstag.
Das 1. Lebensjahr beginnt schließlich mit der Geburt und endet mit dem 1. Geburtstag.
Beitrag von naschoori - 26.01.12 - 08:10 Uhr
Hallo zusammen,
ich möchte mich bei euch allen noch für eure Antworten bedanken, wenn auch leider etwas spät. Gestern konnte ich nicht mehr online kommen.
Werde heute noch bei meiner Krankenkasse vorbei gehen und dann wohl für 1-2 Monate mich so versichern müssen bis ich wieder arbeiten gehen kann.
Liebe Grüße
